rundschreiben 4/2008 - Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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Rechtsanwalt Gustav Duden, Mannheim<br />
Rechtsanwalt Friedrich März, Mannheim<br />
Rechtsanwalt Christian Schultze, Mannheim<br />
Rechtsanwalt Thomas Väth, Mannheim<br />
Rechtsanwalt Manfred Wissmann, Mannheim<br />
b) Ferner wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
aa) Der Kammerbeitrag für das Jahr 2009 wurde wieder auf € 150,00 festgesetzt.<br />
bb) Die Beitragsordnung vom 01.06.1999 (Euro-Umstellung 12.05.2001) wurde in Ziffer 1 Absatz<br />
2 wie folgt geändert:<br />
„Der Beitrag für eine Rechtsanwalts-GmbH und eine Rechtsanwalts-AG beträgt<br />
jährlich EUR 500.“<br />
cc) § 4 der Gebührensatzung vom 13.05.2006 zu ergänzen:<br />
„Für die Bearbeitung eines Antrages auf Registrierung einer Zweigstelle wird eine<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00 erhoben.“<br />
dd) Herr Rechtsanwalt Claudius Lang -Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Vereidigter<br />
Buchprüfer- wurde zum neuen Kassenprüfer der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> bestellt.<br />
Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Herbert Lang wurde für seine Jahrzehnte lange<br />
ehrenamtlich ehrenamtliche Tätigkeit als Kassenprüfer gedankt.<br />
II. Mahnverfahren<br />
Das Amtsgericht Stuttgart – Mahnabteilung – hat nachstehende Presseerklärung herausgegeben:<br />
„Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte ab<br />
01.12.<strong>2008</strong> hinweisen. Mit Inkrafttreten des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes<br />
(BGBl. 2006 I S. 3416) am 31.12.2006 wurde auch eine Änderung der<br />
Zivilprozessordnung beschlossen, welche sich unter anderem auf das automatisierte<br />
gerichtliche Mahnverfahren erheblich auswirkt. Gem. Artikel 10 Nr. 8 des Zweiten<br />
Justizmodernisierungsgesetzes wird § 690 Abs. 3 ZPO dahingehend ergänzt, dass<br />
Rechtsanwälte ab dem 01.12.<strong>2008</strong> den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch<br />
in einer maschinell lesbaren Form übermitteln dürfen.<br />
Dies bedeutet, dass nur noch folgende Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung<br />
zulässig sind:<br />
Übermittlung von Anträgen auf Datenträger (Diskette, Cassette, Band) oder mit<br />
EGVP „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (Internet).<br />
Übermittlung des online-Mahnantrags über EGVP (Internet)<br />
Übermittlung des online-Mahnantrags auf Papier (Barcodeverfahren)<br />
Nach Durchsicht der eingereichten Mahnbescheidsanträge mussten wir feststellen, dass<br />
ein Großteil der Anwaltschaft noch Antragsvordrucke mit der Fassung vom 01.01.2002<br />
verwendet. Mit Wirkung zum 01.05. 2007 wurden jedoch neue Formulare eingeführt. Die<br />
gesetzlich festgelegte Übergangsfrist für die Vordrucke mit der Fassung 01.01.2002 endet<br />
am 30.04.<strong>2008</strong>. Nach diesem Zeitpunkt können die Formulare mit dem Stand vom<br />
01.01.2002 nicht mehr verwendet werden, ggf. müssten diese Anträge zurückgewiesen<br />
werden.