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rundschreiben 4/2008 - Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

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RAK <strong>Karlsruhe</strong>, Postfach 111153, 76061 <strong>Karlsruhe</strong><br />

R U N D S C H R E I B E N 4/<strong>2008</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>Karlsruhe</strong>, im Mai <strong>2008</strong><br />

der Vorstand der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Karlsruhe</strong> möchte Sie über Folgendes informieren:<br />

I. Jahreshauptversammlung der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Karlsruhe</strong><br />

am 26.04.<strong>2008</strong> in <strong>Karlsruhe</strong><br />

a) Vorstandswahlen<br />

In der Jahreshauptversammlung am 26.04.<strong>2008</strong> fanden Neuwahlen statt. Die turnusgemäß<br />

ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurden wieder gewählt. In der anschließenden Vorstandssitzung<br />

wurde das Präsidium der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> gewählt, es setzt sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek, Heidelberg Präsident<br />

Rechtsanwalt Dr. Jan Figlestahler, <strong>Karlsruhe</strong> Vizepräsident<br />

Rechtsanwältin Dr. Petra Leiner, Mannheim Schriftführerin<br />

Rechtsanwalt Dr. Willy Gramlich, Mosbach Schatzmeister<br />

Weitere Vorstandsmitglieder sind:<br />

Rechtsanwalt Dr. Manfred Ackermann, Heidelberg<br />

Rechtsanwalt Wolfgang Heinz, Heidelberg<br />

Rechtsanwalt Georg Jachmann, Heidelberg<br />

Rechtsanwältin Silke Klein, Neckargemünd<br />

Rechtsanwalt Jürgen Schneider, Heidelberg<br />

Rechtsanwalt Dr. Holger Bremenkamp, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Rechtsanwalt Walther Hindenlang, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Rechtsanwalt Andreas von Hornung, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Rechtsanwalt Dr. Eberhard Meiringer, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Rechtsanwalt Axel Pabst, Bruchsal<br />

Rechtsanwalt Roland Zierau, Pforzheim<br />

Rechtsanwalt Peter Depré, Mannheim<br />

76133 <strong>Karlsruhe</strong>, Reinhold-Frank-Straße 72, Telefon 0721-25340 Fax 0721-26627<br />

e-mail: info@rak-karlsruhe.de, Internet: www.rak-karlsruhe.de


- 2 -<br />

Rechtsanwalt Gustav Duden, Mannheim<br />

Rechtsanwalt Friedrich März, Mannheim<br />

Rechtsanwalt Christian Schultze, Mannheim<br />

Rechtsanwalt Thomas Väth, Mannheim<br />

Rechtsanwalt Manfred Wissmann, Mannheim<br />

b) Ferner wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

aa) Der Kammerbeitrag für das Jahr 2009 wurde wieder auf € 150,00 festgesetzt.<br />

bb) Die Beitragsordnung vom 01.06.1999 (Euro-Umstellung 12.05.2001) wurde in Ziffer 1 Absatz<br />

2 wie folgt geändert:<br />

„Der Beitrag für eine Rechtsanwalts-GmbH und eine Rechtsanwalts-AG beträgt<br />

jährlich EUR 500.“<br />

cc) § 4 der Gebührensatzung vom 13.05.2006 zu ergänzen:<br />

„Für die Bearbeitung eines Antrages auf Registrierung einer Zweigstelle wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,00 erhoben.“<br />

dd) Herr Rechtsanwalt Claudius Lang -Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Vereidigter<br />

Buchprüfer- wurde zum neuen Kassenprüfer der <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> bestellt.<br />

Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Herbert Lang wurde für seine Jahrzehnte lange<br />

ehrenamtlich ehrenamtliche Tätigkeit als Kassenprüfer gedankt.<br />

II. Mahnverfahren<br />

Das Amtsgericht Stuttgart – Mahnabteilung – hat nachstehende Presseerklärung herausgegeben:<br />

„Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte ab<br />

01.12.<strong>2008</strong> hinweisen. Mit Inkrafttreten des Zweiten Justizmodernisierungsgesetzes<br />

(BGBl. 2006 I S. 3416) am 31.12.2006 wurde auch eine Änderung der<br />

Zivilprozessordnung beschlossen, welche sich unter anderem auf das automatisierte<br />

gerichtliche Mahnverfahren erheblich auswirkt. Gem. Artikel 10 Nr. 8 des Zweiten<br />

Justizmodernisierungsgesetzes wird § 690 Abs. 3 ZPO dahingehend ergänzt, dass<br />

Rechtsanwälte ab dem 01.12.<strong>2008</strong> den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch<br />

in einer maschinell lesbaren Form übermitteln dürfen.<br />

Dies bedeutet, dass nur noch folgende Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung<br />

zulässig sind:<br />

Übermittlung von Anträgen auf Datenträger (Diskette, Cassette, Band) oder mit<br />

EGVP „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (Internet).<br />

Übermittlung des online-Mahnantrags über EGVP (Internet)<br />

Übermittlung des online-Mahnantrags auf Papier (Barcodeverfahren)<br />

Nach Durchsicht der eingereichten Mahnbescheidsanträge mussten wir feststellen, dass<br />

ein Großteil der Anwaltschaft noch Antragsvordrucke mit der Fassung vom 01.01.2002<br />

verwendet. Mit Wirkung zum 01.05. 2007 wurden jedoch neue Formulare eingeführt. Die<br />

gesetzlich festgelegte Übergangsfrist für die Vordrucke mit der Fassung 01.01.2002 endet<br />

am 30.04.<strong>2008</strong>. Nach diesem Zeitpunkt können die Formulare mit dem Stand vom<br />

01.01.2002 nicht mehr verwendet werden, ggf. müssten diese Anträge zurückgewiesen<br />

werden.


- 3 -<br />

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmals darüber informieren, dass das neue<br />

Antragsformular mit der Fassung vom 01.05.2007 in Zeile 44 ein weiteres Feld<br />

„Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit Betrag EUR“ enthält.<br />

In diesem Bereich ist der Betrag für die volle Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG zzgl.<br />

Auslagenpauschale und evtl. Mehrwertsteuer für die vorgerichtliche Anwaltsvergütung<br />

ohne weiteren Zusatz einzutragen.<br />

Damit die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren nach Nr. 3305 VV RVG entsprechend<br />

der Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG gemindert wird, ist die Angabe des anrechenbaren<br />

Betrags (sog. Minderungsbetrag 3305) im Antrag unbedingt erforderlich. Diese Eintragung<br />

erfolgt entweder in Zeile 44 im Bereich „Sonstige Nebenforderung“ oder in Zeile 43 im<br />

Bereich „Sonstige Auslagen“.<br />

Als Betrag ist die Hälfte der Geschäftsgebühr netto anzugeben, also ohne Mehrwertsteuer<br />

und Auslagen. Im Feld Bezeichnung ist die Formulierung „Minderung 3305“ oder<br />

„Minderungsbetrag 3305“ einzutragen. Eine andere Schreibweise ist nicht zulässig, da es<br />

sich um ein maschinelles Programm handelt und andere Angaben vom System nicht<br />

erkannt werden und demzufolge zu einer Monierung führen.<br />

Die vor der BGH-Entscheidung vom 07.03.2007 zulässige Eintragung der hälftigen<br />

Geschäftsgebühr (zzgl. Auslagenpauschale und evtl. Mehrwertsteuer) ist nach wie vor<br />

zulässig. In diesem Fall entfällt dann die Angabe des sog. Minderungsbetrages.<br />

Anwälte, die sich im Hinblick auf die Nutzungsverpflichtung keine neuen Formulare mehr<br />

anschaffen wollen oder deren Software derzeit noch nicht einsetzbar ist, haben die<br />

Möglichkeit, die Anträge im Barcodeverfahren einzureichen.<br />

Unter www.online-Mahnantrag.de steht das Programm zur Verfügung. Der am PC<br />

ausgefüllte Mahnbescheidsantrag kann auf weißes Papier ausgedruckt werden. Ein<br />

amtliches Formular wird nicht mehr benötigt.<br />

Der Online-Mahnantrag entspricht den Konditionen des elektronischen<br />

Datenträgeraustausches und wird am Tag des Eingangs, spätestens am darauf<br />

folgenden Werktag eingelesen.<br />

Derzeit können lediglich 12 Hauptforderungen, 15 Zinsansprüche, 2 sonstige Ansprüche<br />

und maximal 4 Anspruchszusätze eingetragen werden. Im Rahmen der<br />

Nutzungsverpflichtung zum 01.12.<strong>2008</strong> sollen diese Limitierungen jedoch aufgehoben<br />

werden. Als Besonderheit beim Ausfüllen ist darauf zu achten, dass nach jeder<br />

Hauptforderung der zugehörige Zinsanspruch einzugeben ist.<br />

Weiterhin stellen wir bei unserer täglichen Arbeit fest, dass auch die Eintragung einer<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft im Mahnbescheidsantrag noch erhebliche Probleme<br />

bereitet. Durch Beschluss vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05) hat der Bundesgerichtshof der<br />

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Rechtsfähigkeit zugesprochen, soweit diese<br />

bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Diese<br />

Entscheidung ist in das Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Änderung des<br />

Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze eingeflossen. Dieses Gesetz (BGBl. I<br />

2007 S. 370) ist zum 01.07.2007 in Kraft getreten. Hierdurch wurden Änderungen in der<br />

Programmierung des automatisierten Mahnverfahrens notwendig, die sich auch auf die<br />

Antragstellung selbst auswirken. Ausfüllbeispiele sind nachstehend dargestellt und gelten<br />

natürlich auch für die Antragsgegnerseite:


- 4 -<br />

WEG - Verwalter ist eine natürliche Person oder ein eingetragener Kaufmann:<br />

8<br />

Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller<br />

3= nur Einzelfirma 4= nur GmbH u. Co.KG<br />

sonst Rechtsform:<br />

9 Wohnungseigentümergemeinschaft Marienstr. 15 – 17, 58095 Hagen<br />

10<br />

11<br />

Fortsetzung von Zeile 9<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Marienstr. 15 - 17<br />

Gesetzliche Vertreter<br />

12 3 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

<<br />

Stellung (z.B. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund)<br />

Verwalter<br />

Vor- und Nachname<br />

Max Meier<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Bahnhofstr. 23<br />

Postleitzahl<br />

58636<br />

Ort<br />

Iserlohn<br />

Ausl.Kz.<br />

WEG – Verwalter ist eine juristische Person:<br />

1 Antragsteller<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Postleitzahl<br />

58095<br />

Rechtsform, z.B. GmbH, AG, OHG, KG<br />

WEG<br />

Ort<br />

Hagen<br />

Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist<br />

Stellung (z.B. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund)<br />

Vor- und Nachname<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

Antragsgegner sind Gesamtschuldner<br />

Spalte 1 Spalte 2 Weiterer Antragsgegner<br />

Vorname<br />

1 = Herr<br />

2 = Frau<br />

Wohnungsverwaltungs-GMBH<br />

Nachname<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Bahnhofstr. 23<br />

Postleitzahl<br />

58636<br />

7 Spalte 3<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Ort<br />

Iserlohn<br />

Nur Firma, juristische Person u. dgl. als<br />

Antragsgegner<br />

3= nur Einzelfirma 4= nur GmbH u.<br />

Co.KG<br />

Vollständige Bezeichnung<br />

sonst Rechtsform:<br />

Vorname<br />

Nachname<br />

1 = Herr<br />

2 = Frau<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Postleitzahl<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft Marienstr. 15 – 17, 58095 Hagen<br />

Fortsetzung von Zeile 9<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Marienstr. 15 - 17<br />

Gesetzliche Vertreter<br />

12 1<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist<br />

<<br />

Stellung (z.B. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund)<br />

Geschäftsführer<br />

Vor- und Nachname<br />

Werner Verwalter<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

Ort<br />

Rechtsform, z.B. GmbH, AG, OHG, KG<br />

WEG vertr. d. Verw.-GmbH<br />

Postleitzahl<br />

58095<br />

Ort<br />

Hagen<br />

Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist<br />

Stellung (z.B. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund)<br />

Vor- und Nachname<br />

Straße, Hausnummer -Bitte kein Postfach!-<br />

Postleitzahl<br />

In Zeile 08, im Bereich der sonstigen Rechtsform, ist an die Angabe „WEG vertr. d. Verw.-<br />

“ die jeweils zutreffende Rechtsformangabe anzufügen (z. B. AG, GmbH, KG, eV).<br />

Eine mehrstufige Vertretung ist nicht vorgesehen, bei einer Verwalter-GmbH & Co. KG<br />

usw. muss versucht werden, diese in dem in Spalte 1 zur Verfügung stehenden Raum<br />

unterzubringen.<br />

Ort<br />

Ausl.Kz.<br />

Ausl.Kz.


- 5 -<br />

Als sonstige Rechtsform sind folgende Bezeichnungen möglich:<br />

WEG VERTR. D. VERW.-ADÖR WEG VERTR. D. VERW.-AG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-EG WEG VERTR. D. VERW.-EV<br />

WEG VERTR. D. VERW.-GBR WEG VERTR. D. VERW.-GGMBH<br />

WEG VERTR. D. VERW.-GMBH WEG VERTR. D. VERW.-GMBH<br />

& CO KG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-KDÖR WEG VERTR. D. VERW.-KG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-KGAA WEG VERTR. D. VERW.-OHG<br />

WEG VERTR .D. VERW.-WV<br />

Oder WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-ADÖR<br />

WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-AG<br />

etc.<br />

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Verwalter als Prozessstandschafter einzutragen.<br />

Nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kann der Verwalter durch entsprechenden Beschluss der<br />

Wohnungseigentümer zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt<br />

werden. Hier liegt – wie bisher schon zulässig – ein Fall der Prozessstandschaft vor.<br />

Diese wird im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in der Form ausgedrückt, dass der<br />

Verwalter im Firmenbereich mit der Rechtsformangabe „Verwalter“, ggf. Rechtsform mit<br />

Zusatz „Verwalter“ eingetragen wird (z.B. „GmbH-Verwalter“).<br />

Die Eintragung sämtlicher Wohnungseigentümer ist grundsätzlich ebenfalls möglich.<br />

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur im Rahmen der Verwaltung des<br />

gemeinschaftlichen Vermögens prozessfähig (§ 10 Abs. 6 WEG); es kann notwendig<br />

werden, anstelle der Gemeinschaft sämtliche Wohnungseigentümer als Partei zu<br />

bezeichnen. Ob dies nach den Umständen des Einzelfalles sinnvoll ist, kann nicht vom<br />

Mahngericht geprüft werden, sondern ist Sache des Antragstellers.<br />

gez. Buschle“<br />

Die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Karlsruhe</strong> wird mit Frau Buschle am 18. Juni <strong>2008</strong> in Bruchsal<br />

eine Informationsveranstaltung durchführen. Beachten Sie bitte unser Sonder<strong>rundschreiben</strong><br />

hierzu.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Dr. Jobst Wellensiek<br />

- Präsident -


- 6 -<br />

III. Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung Winter 2007/08<br />

Die Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung Winter 2007/08 findet an den Berufsschulen in Eberbach,<br />

Heidelberg, <strong>Karlsruhe</strong> und Mannheim statt und zwar:<br />

Dienstag, 06. November 2007 08.00 bis 09.00 Uhr Gemeinschaftskunde<br />

09.30 bis 11.30 Uhr Deutsch<br />

Mittwoch, 07. November 2007 08.00 bis 08.45 Uhr Allgem. Wirtschaftslehre/<br />

Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

09.15 bis 10.00 Uhr Allgemeine Rechtslehre<br />

10.30 bis 12.00 Uhr Kosten- und Gebührenrecht<br />

Donnerstag, 08. November 2007 08.00 bis 09.00 Uhr Rechnungswesen<br />

09.30 bis 11.00 Uhr Verfahrens- und Zwangsvoll-<br />

streckungsrecht<br />

ab 11.30 Uhr Fachbezogene Informationsver- und bearbeitung<br />

Zur Prüfung werden zugelassen<br />

Auszubildende, deren Ausbildungszeit beendet ist oder die verhindert waren, an einer<br />

vorangegangenen Prüfung teilzunehmen<br />

Auszubildende, die eine vorangegangene Prüfung nicht bestanden haben<br />

Auszubildende, die nach Anhören des Ausbilders und der Berufsschule vor Ablauf der<br />

Ausbildungszeit zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen und zu erwarten<br />

ist, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.<br />

Zur Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer mindestens das Zweifache der<br />

Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem sie/er<br />

die Prüfung ablegen will.<br />

Anträge auf Zulassung zur vorgezogenen Abschlussprüfung bzw. die Anmeldungen müssen bis<br />

spätestens<br />

01. O k t o b e r 2007<br />

bei der Kammergeschäftsstelle eingegangen sein. Beizufügen sind folgende Unterlagen:<br />

Kopie des letzten Schulzeugnisses


- 7 -<br />

Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung<br />

Zeugnis des Ausbilders<br />

Lebenslauf<br />

Berichtshefte<br />

Bei einer Wiederholungsprüfung sind Ort und Datum der vorangegangenen Prüfung mitzuteilen.<br />

Mit der Anmeldung zur Prüfung ist auch die Prüfungsgebühr von 50,00 €<br />

auf unser Konto bei der<br />

Postbank <strong>Karlsruhe</strong> Nr. 33011-759, BLZ 660 100 75<br />

einzubezahlen.<br />

IV. Zwischenprüfung<br />

Die Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am<br />

Donnerstag, den 06. Dezember 2007 von 14.00 bis 15.30 Uhr<br />

an den Berufsschulen in Eberbach, Heidelberg, <strong>Karlsruhe</strong> und Mannheim statt.<br />

Dieser Zwischenprüfung haben sich alle im 2. Ausbildungsjahr befindlichen Auszubildenden zu<br />

unterziehen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist zwingende Zulassungsvoraussetzung zur<br />

Abschlussprüfung.<br />

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Fächer<br />

- Recht (Allgem. Rechtslehre, Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht)<br />

- Büroorganisation- und praxis<br />

- Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

Die Prüfungsgebühr von € 15,00<br />

ist unter Namensangabe der/des Auszubildenden bis zum<br />

30. N o v e m b e r 2007<br />

auf unser Konto bei der<br />

Postbank <strong>Karlsruhe</strong> Nr. 33011-759, BLZ 660 100 75<br />

einzubezahlen.<br />

V. ELFCUP-Deutschland <strong>2008</strong><br />

Vom 13. - 15 Juni <strong>2008</strong> findet auf dem Gelände der Sportschule Hennef der ELFCUP Deutschland<br />

statt. Alle fußballbegeisterten Rechtsanwälte können daran teilnehmen. Gespielt wird Kleinfeld<br />

(5+1), die Dauer und Anzahl der Spiele hängt von den gemeldeten Mannschaften ab.<br />

Alle relevanten Infos sowie Teilnahmebedingungen, Kosten und Anfahrtsskizze finden Sie unter:<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Dr. Jobst Wellensiek<br />

- Präsident –<br />

www. elfcup-deutschland.de

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