Prüfungswegleitung 2014 - Kaufmännische Berufsschule Lachen
Prüfungswegleitung 2014 - Kaufmännische Berufsschule Lachen
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1. GRUNDSÄTZLICHES<br />
2. ERGÄNZUNG<br />
WIEDERHOLUNG DER BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNG<br />
Es gilt die Regelung in Art. 29 der Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998.<br />
An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten im Ergänzungsfach tritt bei der Wiederholung eine schriftliche<br />
Prüfung. Diese dauert mindestens 90 Minuten.<br />
Bei Fächern, die aus Prüfungs- und Erfahrungsnoten bestehen, kann im Wiederholungsfall die neue Erfahrungsnote<br />
gezählt werden. Bedingung ist allerdings ein regelmässiger Unterrichtsbesuch und das Ablegen<br />
sämtlicher Semesterprüfungen.<br />
Gegen das Ergebnis der Schlussprüfungen kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und<br />
Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der<br />
Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.<br />
Anhang:<br />
Berechnungsbeispiel für Fachnoten<br />
Prüfungsnote 5.0<br />
+ Erfahrungsnote (4.5 + 4.0) : 2 = 4.25 > 4.3<br />
= Fachnote 9.3 : 2 = 4.65 > Fachnote 4.7<br />
Berechnung der Prüfungsnote<br />
Höhere oder tiefere Total-Punkte werden proportional auf die 100er-Skala aufgerechnet.<br />
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