Prüfungswegleitung 2014 - Kaufmännische Berufsschule Lachen
Prüfungswegleitung 2014 - Kaufmännische Berufsschule Lachen
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Bildungsdepartement<br />
Amt für Berufsbildung<br />
Kollegiumstrasse 28<br />
Postfach 2193<br />
6431 Schwyz<br />
Telefon041 819 19 25<br />
Telefax 041 819 19 29<br />
<strong>Prüfungswegleitung</strong> <strong>2014</strong> M-Profil<br />
für die Abschlussprüfung der kaufmännischen Berufsmaturität an der <strong>Kaufmännische</strong>n<br />
<strong>Berufsschule</strong> <strong>Lachen</strong><br />
1. Grundlagen<br />
Berufsmaturitätslehrgang 2013 - <strong>2014</strong><br />
Berufsbegleitend<br />
vom 16. April 2013<br />
1.1 Eidgenössische Verordnung über die Berufsmaturität<br />
(vom 30. November 1998)<br />
1.2 Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Schwyz<br />
(vom 12. September 2000)<br />
1.3 Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung<br />
(vom 4. Februar 2003)<br />
1.4 Aide-Mémoire IV der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission<br />
(Fassung vom 18. März 2009)<br />
1.5 Aide-mémoire VII der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission<br />
(vom 22. Juli 2005)<br />
Die Prüfungsanforderungen bewegen sich in allen aufgeführten Fächern im Rahmen des Stoffverteilungsplanes<br />
für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der KBL.
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
1.2.1 Schriftliche Prüfung<br />
DEUTSCH<br />
Sie dauert 150 Minuten und besteht aus einer Sprachbetrachtung (60 Minuten) und einer Textproduktion<br />
(90 Minuten).<br />
1.2.2 Mündliche Prüfung<br />
1.3 INHALT<br />
Sie dauert 30 Minuten, davon sind 15 Minuten Vorbereitungszeit.<br />
1.3.1 Schriftliche Prüfung<br />
Bei der Sprachbetrachtung sind Fragen zu den Bereichen Textverständnis und -analyse, Wortschatz, Stil und<br />
Grammatik zu beantworten. Im Bereich Textproduktion schreibt der Kandidat/die Kandidatin zu einem von<br />
mindestens drei angebotenen Themen einen Aufsatz oder nimmt Stellung zu einem aktuellen Artikel aus einer<br />
von mindestens drei angebotenen Zeitungen.<br />
1.3.2 Mündliche Prüfung<br />
Eine individuelle Literaturliste ist Grundlage für das Prüfungsgespräch. Sie enthält 5 bis 6 Werke der deutschen<br />
Literatur, berücksichtigt verschiedene Gattungen sowie verschiedene Epochen und wird vorgängig zwischen<br />
Kandidat/in und Lehrkraft abgesprochen. Mindestens zwei der Werke müssen vom Schüler/von der<br />
Schülerin selbstständig erarbeitet worden sein. Das Prüfungsgespräch umfasst nebst einem Text der Klassenlektüre<br />
mindestens ein selbst erarbeitetes Werk.<br />
1.4 HILFSMITTEL<br />
1.4.1 Schriftliche Prüfung Rechtschreibe-Duden für die Textproduktion<br />
1.4.2 Mündliche Prüfung Keine Hilfsmittel<br />
2. BEWERTUNG<br />
2.1 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG<br />
Die Sprachbetrachtung und die Textproduktion sind gleichwertig. Sie werden mit Punkten bewertet.<br />
2.2 MÜNDLICHE PRÜFUNG<br />
Gemäss einem Bewertungsblatt werden Punkte verteilt.<br />
3. NOTENGEBUNG<br />
3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Schriftliche und mündliche Prüfung sind gleichwertig. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />
3.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf<br />
Zehntel gerundet.<br />
3.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
- 2 -
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
DELF B2<br />
FRANZÖSISCH<br />
Für die DELF-Prüfung ist die Prüfungsordnung von DELF/DALF SUISSE massgebend.<br />
1.3 HILFSMITTEL<br />
keine<br />
2. NOTENGEBUNG<br />
2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Umrechnung des DELF 2 Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide-Mémoire IV vom 19.<br />
November 2009 (Skala 2)<br />
2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Punkte Note Punkte Note<br />
91 – 100 6 42 – 49 3.5<br />
81 – 90 5.5 34 – 41 3<br />
71 – 80 5 26 – 33 2.5<br />
61 – 70 4.5 18 – 25 2<br />
50 – 60 4 10 – 17 1.5<br />
0 - 9 1<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />
gerundet.<br />
2.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
- 3 -
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
First Certificate in English (FCE)<br />
ENGLISCH<br />
Für die FCE-Prüfung ist die Prüfungsordnung des Cambridge Examination Centre Luzern/Bern massgebend.<br />
1.3 HILFSMITTEL<br />
2.<br />
keine<br />
NOTENGEBUNG<br />
2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Umrechnung des FCE Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide Mémoire IV vom 19.<br />
November 2009 (Skala 1)<br />
2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Punkte Note Punkte Note<br />
92 – 100 6 45 – 54 3.5<br />
83 – 91 5.5 36 – 44 3<br />
74 – 82 5 27 – 35 2.5<br />
65 – 73 4.5 18 – 26 2<br />
55 – 64 4 9 – 17 1.5<br />
0 - 8 1<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Die Note des 2.<br />
Semesters wird doppelt gezählt. Die Erfahrungsnote wird auf Zehntel gerundet.<br />
2.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
- 4 -
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
MATHEMATIK<br />
Schriftliche Prüfung. Die Prüfung ist in einzelne Aufgaben unterteilt. Jede einzelne Aufgabe kann in Teilaufgaben<br />
unterteilt werden.<br />
120 Minuten<br />
1.3 HILFSMITTEL<br />
Taschenrechner, nichtdruckend, netzunabhängig, nicht kommunikationsfähig, mit ausschliesslich numerischer<br />
Anzeige<br />
Es dürfen keine gespeicherten Beispiele/Dateien auf dem Rechner vorhanden sein.<br />
Eine einheitliche Formelsammlung wird im Anhang zur Aufgabenstellung bereitgestellt.<br />
2. NOTENGEBUNG<br />
3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Es werden nur ganze oder halbe Noten erteilt. Die<br />
Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />
3.2 Erfahrungsnote<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />
gerundet.<br />
3.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
Gegen die Prüfungsnote im Fach Mathematik, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft wird, kann innert<br />
20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim<br />
Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege<br />
sind anwendbar.<br />
- 5 -
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
1.3 INHALT<br />
GESCHICHTE UND STAATSLEHRE<br />
Mündliche Prüfung, Vorbereitungszeit: 15 Minuten, Prüfungszeit: 15 Minuten<br />
Den Ausgangspunkt für die Prüfung bilden Leit- und Zusatzfragen zu Text- und Bildvorgaben.<br />
Die Kandidaten erhalten spätestens drei Monate vor der mündlichen Prüfung eine Themenliste, die auf dem<br />
Stoffplan basiert.<br />
1.4 HILFSMITTEL<br />
keine<br />
2. BEWERTUNG<br />
Kriterien für die Bewertung sind: Quellenverständnis, Wissensfragen, Erkennen von Zusammenhängen und<br />
Entwickeln eigener Gedanken.<br />
3. NOTENGEBUNG<br />
3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Leistung wird gemäss Protokoll und Bewertungsblatt mit ganzen und halben Noten beurteilt.<br />
3.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Die Note des 3.<br />
Semesters wird doppelt gezählt. Die Erfahrungsnote wird auf Zehntel gerundet.<br />
3.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
Gegen die Prüfungsnote im Fach Geschichte und Staatslehre, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft<br />
wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde<br />
beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über<br />
die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.<br />
- 6 -
1 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
1.3 INHALT<br />
Schriftliche Prüfung: 180 Minuten<br />
VOLKSWIRTSCHAFT, BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHT (VBR)<br />
Die Prüfungsaufgaben können enthalten:<br />
rein volkswirtschaftliche Fragestellungen<br />
rein betriebskundliche Fragestellungen<br />
rein rechtskundliche Fragestellungen<br />
übergreifende Fragestellungen aus den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebskunde und Rechtskunde<br />
Das Schwergewicht der Prüfung liegt auf übergreifenden Fragestellungen.<br />
1.4 HILFSMITTEL<br />
unkommentierte Ausgaben von ZGB und OR<br />
Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer<br />
Anzeige<br />
2. NOTENGEBUNG<br />
2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />
2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />
gerundet.<br />
2.3 FACHNOTE<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
- 7 -
1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />
1.1 ZEITPUNKT<br />
3. Semester<br />
1.2 FORM UND DAUER<br />
Schriftliche Prüfung: 180 Minuten<br />
1.3 FORM UND INHALT<br />
Die Prüfungsaufgaben können enthalten:<br />
FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN (FRW)<br />
buchhalterisch/rechnerisch verknüpfte Elemente<br />
rein buchhalterische Elemente oder rein rechnerische Elemente<br />
auf das Rechnungswesen bezogene betriebswirtschaftliche Elemente<br />
1.4 HILFSMITTEL<br />
Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer<br />
Anzeige.<br />
unkommentierte Ausgaben von OR, ZGB und SchKG<br />
2. NOTENGEBUNG<br />
2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />
Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />
2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />
FACHNOTE<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />
gerundet.<br />
Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />
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ERGÄNZUNGSFÄCHER<br />
Die Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsfächer bewegen sich im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung<br />
der kaufmännischen Berufsmaturität der entsprechenden Schule.<br />
1. PRÜFUNGSSTOFF<br />
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den diskutierten Fragestellungen der behandelten Themen.<br />
2. NOTENGEBUNG<br />
2.1 ERFAHRUNGSNOTE<br />
Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters sowie der<br />
IDPA-Note aus dem 2. Semester.<br />
INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT (IDPA)<br />
Die interdisziplinäre Projektarbeit wird im 2. Semester alleine oder in Zweierteams geschrieben. In Klassen mit einer<br />
ungeraden Anzahl Lernender kann eine Person sich einem Zweierteam anschliessen.<br />
Die Bewertung erfolgt nach der Bewertungsskala im Arbeitsauftrag.<br />
Die Arbeit wird von zwei Fachpersonen beurteilt. Hauptexperte muss eine Lehrperson der Schule sein, Koreferent kann<br />
auch eine externe Fachperson sein.<br />
Die IDPA-Note zählt zu einer Semesternote im Ergänzungsfach. Die Semesternote wird wie folgt berechnet:<br />
Summe der Prüfungsnoten + (IDPA-Note x 2) = Semesternote<br />
(Anzahl Prüfungen + 2 )<br />
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1. GRUNDSÄTZLICHES<br />
2. ERGÄNZUNG<br />
WIEDERHOLUNG DER BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNG<br />
Es gilt die Regelung in Art. 29 der Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998.<br />
An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten im Ergänzungsfach tritt bei der Wiederholung eine schriftliche<br />
Prüfung. Diese dauert mindestens 90 Minuten.<br />
Bei Fächern, die aus Prüfungs- und Erfahrungsnoten bestehen, kann im Wiederholungsfall die neue Erfahrungsnote<br />
gezählt werden. Bedingung ist allerdings ein regelmässiger Unterrichtsbesuch und das Ablegen<br />
sämtlicher Semesterprüfungen.<br />
Gegen das Ergebnis der Schlussprüfungen kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und<br />
Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der<br />
Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.<br />
Anhang:<br />
Berechnungsbeispiel für Fachnoten<br />
Prüfungsnote 5.0<br />
+ Erfahrungsnote (4.5 + 4.0) : 2 = 4.25 > 4.3<br />
= Fachnote 9.3 : 2 = 4.65 > Fachnote 4.7<br />
Berechnung der Prüfungsnote<br />
Höhere oder tiefere Total-Punkte werden proportional auf die 100er-Skala aufgerechnet.<br />
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