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Prüfungswegleitung 2014 - Kaufmännische Berufsschule Lachen

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Bildungsdepartement<br />

Amt für Berufsbildung<br />

Kollegiumstrasse 28<br />

Postfach 2193<br />

6431 Schwyz<br />

Telefon041 819 19 25<br />

Telefax 041 819 19 29<br />

<strong>Prüfungswegleitung</strong> <strong>2014</strong> M-Profil<br />

für die Abschlussprüfung der kaufmännischen Berufsmaturität an der <strong>Kaufmännische</strong>n<br />

<strong>Berufsschule</strong> <strong>Lachen</strong><br />

1. Grundlagen<br />

Berufsmaturitätslehrgang 2013 - <strong>2014</strong><br />

Berufsbegleitend<br />

vom 16. April 2013<br />

1.1 Eidgenössische Verordnung über die Berufsmaturität<br />

(vom 30. November 1998)<br />

1.2 Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Schwyz<br />

(vom 12. September 2000)<br />

1.3 Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung<br />

(vom 4. Februar 2003)<br />

1.4 Aide-Mémoire IV der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission<br />

(Fassung vom 18. März 2009)<br />

1.5 Aide-mémoire VII der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission<br />

(vom 22. Juli 2005)<br />

Die Prüfungsanforderungen bewegen sich in allen aufgeführten Fächern im Rahmen des Stoffverteilungsplanes<br />

für die Vorbereitung der kaufmännischen Berufsmaturität der KBL.


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

1.2.1 Schriftliche Prüfung<br />

DEUTSCH<br />

Sie dauert 150 Minuten und besteht aus einer Sprachbetrachtung (60 Minuten) und einer Textproduktion<br />

(90 Minuten).<br />

1.2.2 Mündliche Prüfung<br />

1.3 INHALT<br />

Sie dauert 30 Minuten, davon sind 15 Minuten Vorbereitungszeit.<br />

1.3.1 Schriftliche Prüfung<br />

Bei der Sprachbetrachtung sind Fragen zu den Bereichen Textverständnis und -analyse, Wortschatz, Stil und<br />

Grammatik zu beantworten. Im Bereich Textproduktion schreibt der Kandidat/die Kandidatin zu einem von<br />

mindestens drei angebotenen Themen einen Aufsatz oder nimmt Stellung zu einem aktuellen Artikel aus einer<br />

von mindestens drei angebotenen Zeitungen.<br />

1.3.2 Mündliche Prüfung<br />

Eine individuelle Literaturliste ist Grundlage für das Prüfungsgespräch. Sie enthält 5 bis 6 Werke der deutschen<br />

Literatur, berücksichtigt verschiedene Gattungen sowie verschiedene Epochen und wird vorgängig zwischen<br />

Kandidat/in und Lehrkraft abgesprochen. Mindestens zwei der Werke müssen vom Schüler/von der<br />

Schülerin selbstständig erarbeitet worden sein. Das Prüfungsgespräch umfasst nebst einem Text der Klassenlektüre<br />

mindestens ein selbst erarbeitetes Werk.<br />

1.4 HILFSMITTEL<br />

1.4.1 Schriftliche Prüfung Rechtschreibe-Duden für die Textproduktion<br />

1.4.2 Mündliche Prüfung Keine Hilfsmittel<br />

2. BEWERTUNG<br />

2.1 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG<br />

Die Sprachbetrachtung und die Textproduktion sind gleichwertig. Sie werden mit Punkten bewertet.<br />

2.2 MÜNDLICHE PRÜFUNG<br />

Gemäss einem Bewertungsblatt werden Punkte verteilt.<br />

3. NOTENGEBUNG<br />

3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Schriftliche und mündliche Prüfung sind gleichwertig. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />

3.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf<br />

Zehntel gerundet.<br />

3.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

- 2 -


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

DELF B2<br />

FRANZÖSISCH<br />

Für die DELF-Prüfung ist die Prüfungsordnung von DELF/DALF SUISSE massgebend.<br />

1.3 HILFSMITTEL<br />

keine<br />

2. NOTENGEBUNG<br />

2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Umrechnung des DELF 2 Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide-Mémoire IV vom 19.<br />

November 2009 (Skala 2)<br />

2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Punkte Note Punkte Note<br />

91 – 100 6 42 – 49 3.5<br />

81 – 90 5.5 34 – 41 3<br />

71 – 80 5 26 – 33 2.5<br />

61 – 70 4.5 18 – 25 2<br />

50 – 60 4 10 – 17 1.5<br />

0 - 9 1<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />

gerundet.<br />

2.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

- 3 -


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

First Certificate in English (FCE)<br />

ENGLISCH<br />

Für die FCE-Prüfung ist die Prüfungsordnung des Cambridge Examination Centre Luzern/Bern massgebend.<br />

1.3 HILFSMITTEL<br />

2.<br />

keine<br />

NOTENGEBUNG<br />

2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Umrechnung des FCE Ergebnisses erfolgt nach der Umrechnungstabelle des Aide Mémoire IV vom 19.<br />

November 2009 (Skala 1)<br />

2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Punkte Note Punkte Note<br />

92 – 100 6 45 – 54 3.5<br />

83 – 91 5.5 36 – 44 3<br />

74 – 82 5 27 – 35 2.5<br />

65 – 73 4.5 18 – 26 2<br />

55 – 64 4 9 – 17 1.5<br />

0 - 8 1<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Die Note des 2.<br />

Semesters wird doppelt gezählt. Die Erfahrungsnote wird auf Zehntel gerundet.<br />

2.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

- 4 -


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

MATHEMATIK<br />

Schriftliche Prüfung. Die Prüfung ist in einzelne Aufgaben unterteilt. Jede einzelne Aufgabe kann in Teilaufgaben<br />

unterteilt werden.<br />

120 Minuten<br />

1.3 HILFSMITTEL<br />

Taschenrechner, nichtdruckend, netzunabhängig, nicht kommunikationsfähig, mit ausschliesslich numerischer<br />

Anzeige<br />

Es dürfen keine gespeicherten Beispiele/Dateien auf dem Rechner vorhanden sein.<br />

Eine einheitliche Formelsammlung wird im Anhang zur Aufgabenstellung bereitgestellt.<br />

2. NOTENGEBUNG<br />

3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Es werden nur ganze oder halbe Noten erteilt. Die<br />

Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />

3.2 Erfahrungsnote<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />

gerundet.<br />

3.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

Gegen die Prüfungsnote im Fach Mathematik, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft wird, kann innert<br />

20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde beim<br />

Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege<br />

sind anwendbar.<br />

- 5 -


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

1.3 INHALT<br />

GESCHICHTE UND STAATSLEHRE<br />

Mündliche Prüfung, Vorbereitungszeit: 15 Minuten, Prüfungszeit: 15 Minuten<br />

Den Ausgangspunkt für die Prüfung bilden Leit- und Zusatzfragen zu Text- und Bildvorgaben.<br />

Die Kandidaten erhalten spätestens drei Monate vor der mündlichen Prüfung eine Themenliste, die auf dem<br />

Stoffplan basiert.<br />

1.4 HILFSMITTEL<br />

keine<br />

2. BEWERTUNG<br />

Kriterien für die Bewertung sind: Quellenverständnis, Wissensfragen, Erkennen von Zusammenhängen und<br />

Entwickeln eigener Gedanken.<br />

3. NOTENGEBUNG<br />

3.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Leistung wird gemäss Protokoll und Bewertungsblatt mit ganzen und halben Noten beurteilt.<br />

3.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Die Note des 3.<br />

Semesters wird doppelt gezählt. Die Erfahrungsnote wird auf Zehntel gerundet.<br />

3.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

Gegen die Prüfungsnote im Fach Geschichte und Staatslehre, das vorgezogen für die Berufsmaturität geprüft<br />

wird, kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und Begründung versehene Beschwerde<br />

beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der Verordnung über<br />

die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.<br />

- 6 -


1 DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

1.3 INHALT<br />

Schriftliche Prüfung: 180 Minuten<br />

VOLKSWIRTSCHAFT, BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHT (VBR)<br />

Die Prüfungsaufgaben können enthalten:<br />

rein volkswirtschaftliche Fragestellungen<br />

rein betriebskundliche Fragestellungen<br />

rein rechtskundliche Fragestellungen<br />

übergreifende Fragestellungen aus den Bereichen Volkswirtschaft, Betriebskunde und Rechtskunde<br />

Das Schwergewicht der Prüfung liegt auf übergreifenden Fragestellungen.<br />

1.4 HILFSMITTEL<br />

unkommentierte Ausgaben von ZGB und OR<br />

Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer<br />

Anzeige<br />

2. NOTENGEBUNG<br />

2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />

2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />

gerundet.<br />

2.3 FACHNOTE<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

- 7 -


1. DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG<br />

1.1 ZEITPUNKT<br />

3. Semester<br />

1.2 FORM UND DAUER<br />

Schriftliche Prüfung: 180 Minuten<br />

1.3 FORM UND INHALT<br />

Die Prüfungsaufgaben können enthalten:<br />

FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN (FRW)<br />

buchhalterisch/rechnerisch verknüpfte Elemente<br />

rein buchhalterische Elemente oder rein rechnerische Elemente<br />

auf das Rechnungswesen bezogene betriebswirtschaftliche Elemente<br />

1.4 HILFSMITTEL<br />

Taschenrechner, nichtdruckend, nicht kommunikationsfähig, netzunabhängig, mit ausschliesslich numerischer<br />

Anzeige.<br />

unkommentierte Ausgaben von OR, ZGB und SchKG<br />

2. NOTENGEBUNG<br />

2.1 PRÜFUNGSNOTE<br />

Die Prüfungsnote ergibt sich aus der schriftlichen Prüfung. Die Note wird gemäss der Skala im Anhang berechnet.<br />

2.2 ERFAHRUNGSNOTE<br />

FACHNOTE<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters. Sie wird auf Zehntel<br />

gerundet.<br />

Die Fachnote ergibt sich aus dem Mittel der Prüfungs- und der Erfahrungsnote. Sie wird auf Zehntel gerundet.<br />

- 8 -


ERGÄNZUNGSFÄCHER<br />

Die Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsfächer bewegen sich im Rahmen des Stoffverteilungsplanes für die Vorbereitung<br />

der kaufmännischen Berufsmaturität der entsprechenden Schule.<br />

1. PRÜFUNGSSTOFF<br />

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den diskutierten Fragestellungen der behandelten Themen.<br />

2. NOTENGEBUNG<br />

2.1 ERFAHRUNGSNOTE<br />

Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Zeugnisnoten des 2. und 3. Semesters sowie der<br />

IDPA-Note aus dem 2. Semester.<br />

INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT (IDPA)<br />

Die interdisziplinäre Projektarbeit wird im 2. Semester alleine oder in Zweierteams geschrieben. In Klassen mit einer<br />

ungeraden Anzahl Lernender kann eine Person sich einem Zweierteam anschliessen.<br />

Die Bewertung erfolgt nach der Bewertungsskala im Arbeitsauftrag.<br />

Die Arbeit wird von zwei Fachpersonen beurteilt. Hauptexperte muss eine Lehrperson der Schule sein, Koreferent kann<br />

auch eine externe Fachperson sein.<br />

Die IDPA-Note zählt zu einer Semesternote im Ergänzungsfach. Die Semesternote wird wie folgt berechnet:<br />

Summe der Prüfungsnoten + (IDPA-Note x 2) = Semesternote<br />

(Anzahl Prüfungen + 2 )<br />

- 9 -


1. GRUNDSÄTZLICHES<br />

2. ERGÄNZUNG<br />

WIEDERHOLUNG DER BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNG<br />

Es gilt die Regelung in Art. 29 der Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998.<br />

An die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten im Ergänzungsfach tritt bei der Wiederholung eine schriftliche<br />

Prüfung. Diese dauert mindestens 90 Minuten.<br />

Bei Fächern, die aus Prüfungs- und Erfahrungsnoten bestehen, kann im Wiederholungsfall die neue Erfahrungsnote<br />

gezählt werden. Bedingung ist allerdings ein regelmässiger Unterrichtsbesuch und das Ablegen<br />

sämtlicher Semesterprüfungen.<br />

Gegen das Ergebnis der Schlussprüfungen kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ergebnisses eine mit Antrag und<br />

Begründung versehene Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereicht werden. Die Vorschriften der<br />

Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege sind anwendbar.<br />

Anhang:<br />

Berechnungsbeispiel für Fachnoten<br />

Prüfungsnote 5.0<br />

+ Erfahrungsnote (4.5 + 4.0) : 2 = 4.25 > 4.3<br />

= Fachnote 9.3 : 2 = 4.65 > Fachnote 4.7<br />

Berechnung der Prüfungsnote<br />

Höhere oder tiefere Total-Punkte werden proportional auf die 100er-Skala aufgerechnet.<br />

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