Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Art der Förderung Betrag<br />
<strong>Familie</strong>nbeihilfe Beiträge pro<br />
Kind <strong>und</strong> pro<br />
Monat:<br />
ab Geburt:<br />
EUR 105,40<br />
ab 3 Jahren:<br />
EUR 112,70<br />
ab 10 Jahren:<br />
EUR 130,90<br />
ab 19 Jahren:<br />
EUR 152,70<br />
Schulstartgeld:<br />
EUR 100,- pro<br />
Kind<br />
Mehrkindzuschlag EUR 20,- pro<br />
Monat<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Steuer- <strong>und</strong> sozial-<br />
Übersicht steuerliche Vorteile - Arbeitnehmer<br />
versicherungsfrei In der Umsetzung zu beachten Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Lebensmittelpunkt in Österreich, Antragsteller muss<br />
mit Kind im gemeinsamen Haushalt leben (oder die<br />
Unterhaltskosten überwiegend tragen)<br />
Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />
ausbezahlt (EUR 58,40 pro Kind <strong>und</strong> Monat)<br />
Der monatliche Gesamtbetrag an <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />
erhöht sich:<br />
- für zwei Kinder um EUR 12,80<br />
- für drei Kinder um EUR 47,80<br />
- für vier Kinder um EUR 97,80<br />
- für jedes weitere Kind um EUR 50,-<br />
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind<br />
beträgt EUR 138,30 pro Monat.<br />
Für Kinder zwischen 6 <strong>und</strong> 15 Jahren<br />
(Einmalauszahlung gemeinsam mit der <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />
im September)<br />
Frei Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom Arbeitnehmer<br />
jährlich geltend zu machen.<br />
Steht für jedes im B<strong>und</strong>esgebiet lebende 3. <strong>und</strong><br />
weitere Kind zu <strong>und</strong> ist abhängig vom Anspruch auf<br />
<strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />
Das jährliche <strong>Familie</strong>neinkommen darf EUR 55.000,-<br />
nicht übersteigen.<br />
§ 8 FLAG<br />
§ 9 Abs 1 FLAG<br />
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