14.09.2013 Aufrufe

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art der Förderung Betrag<br />

<strong>Familie</strong>nbeihilfe Beiträge pro<br />

Kind <strong>und</strong> pro<br />

Monat:<br />

ab Geburt:<br />

EUR 105,40<br />

ab 3 Jahren:<br />

EUR 112,70<br />

ab 10 Jahren:<br />

EUR 130,90<br />

ab 19 Jahren:<br />

EUR 152,70<br />

Schulstartgeld:<br />

EUR 100,- pro<br />

Kind<br />

Mehrkindzuschlag EUR 20,- pro<br />

Monat<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Steuer- <strong>und</strong> sozial-<br />

Übersicht steuerliche Vorteile - Arbeitnehmer<br />

versicherungsfrei In der Umsetzung zu beachten Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Lebensmittelpunkt in Österreich, Antragsteller muss<br />

mit Kind im gemeinsamen Haushalt leben (oder die<br />

Unterhaltskosten überwiegend tragen)<br />

Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />

ausbezahlt (EUR 58,40 pro Kind <strong>und</strong> Monat)<br />

Der monatliche Gesamtbetrag an <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />

erhöht sich:<br />

- für zwei Kinder um EUR 12,80<br />

- für drei Kinder um EUR 47,80<br />

- für vier Kinder um EUR 97,80<br />

- für jedes weitere Kind um EUR 50,-<br />

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind<br />

beträgt EUR 138,30 pro Monat.<br />

Für Kinder zwischen 6 <strong>und</strong> 15 Jahren<br />

(Einmalauszahlung gemeinsam mit der <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />

im September)<br />

Frei Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom Arbeitnehmer<br />

jährlich geltend zu machen.<br />

Steht für jedes im B<strong>und</strong>esgebiet lebende 3. <strong>und</strong><br />

weitere Kind zu <strong>und</strong> ist abhängig vom Anspruch auf<br />

<strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />

Das jährliche <strong>Familie</strong>neinkommen darf EUR 55.000,-<br />

nicht übersteigen.<br />

§ 8 FLAG<br />

§ 9 Abs 1 FLAG<br />

75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!