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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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5.2 Arbeitnehmer<br />

Art der Förderung Betrag<br />

Außergewöhnliche<br />

Belastung:<br />

Kinderbetreuungskosten<br />

Maximal EUR<br />

2.300,- pro<br />

Kind/Jahr<br />

Kein Selbstbehalt<br />

<strong>und</strong><br />

keine Aliquotierung<br />

Bildungskarenz Weiterbildungsgeld<br />

pro Tag,<br />

mind. EUR<br />

14,53 durch<br />

das AMS<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Steuer- <strong>und</strong> sozial-<br />

versicherungsfrei In der Umsetzung zu beachten Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Frei Kinder iSd. § 106 EStG<br />

Nur für Kinder, die bis zum Ende des Kalenderjahres<br />

das 10. Lebensjahr vollenden, darüber keine Absetzmöglichkeit<br />

Absetzbar sind Kinderbetreuungskosten für öffentliche<br />

<strong>und</strong> private institutionelle Betreuungseinrichtungen<br />

oder pädagogisch qualifizierte<br />

(nicht haushaltszugehörige) Personen<br />

Absetzbarkeit durch beide Elternteile (in Summe max.<br />

EUR 2.300,- pro Kind)<br />

Frei Zeitliches Ausmaß der Bildungsmaßnahme<br />

20 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

Schriftlicher Nachweis erforderlich<br />

Übersicht steuerliche Vorteile - Arbeitnehmer<br />

Zuverdienst möglich bis zur Geringfügigkeitsgrenze<br />

§ 34 Abs 9 EStG<br />

§ 34 AlVG<br />

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