Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Art der Förderung Betrag<br />
Einmalige soziale<br />
Zuwendungen (z.B.<br />
Geburts- <strong>und</strong> Heiratsbeihilfen<br />
etc.)<br />
Fahrtkostenvergütung<br />
(z.B. Wochen- oder<br />
Jahreskarte, „Jobticket“)<br />
Arbeitgeber<br />
ersetzt dem<br />
Arbeitnehmer<br />
Kosten für die<br />
Fahrt Wohnung<br />
- Arbeitsstätte.<br />
Maximale<br />
Grenzen:<br />
Kosten des<br />
öffentlichen<br />
Massenverkehrsmittels<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Steuer- <strong>und</strong> sozial-<br />
versicherungsfrei In der Umsetzung zu beachten Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Pflichtig Sachzuwendung oder Geldleistung an individuell<br />
bezeichnete Arbeitnehmer aus besonderem Anlass<br />
Steuerpflichtig,<br />
aber SV-frei<br />
Übersicht steuerliche Vorteile - Arbeitgeber<br />
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag <strong>und</strong> mit der<br />
Pendlerpauschale steuerlich abgegolten<br />
Ausnahme: Steuerfreier Kostenersatz für das Massenverkehrsmittel,<br />
wenn die Voraussetzungen für eine<br />
Pendlerpauschale erfüllt sind<br />
Neu seit 2013: JOBTICKET für Geringverdiener<br />
Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer, auf freiwilliger<br />
Basis, ein Ticket für den öffentlichen Verkehr.<br />
Das ist von Lohnsteuer <strong>und</strong> SV befreit. Der Arbeitgeber<br />
kann die Ausgaben zudem steuerlich absetzen.<br />
<strong>Familie</strong>nzulage Pflichtig Gelten als Sozialzulagen <strong>und</strong> sind als Arbeitslohn zu<br />
versteuern<br />
Können im Gesetz, Kollektivvertrag, <strong>einer</strong> Betriebsvereinbarung<br />
oder im Dienstvertrag vorgesehen sein oder<br />
freiwillig gewährt werden.<br />
§ 25 EStG<br />
§ 33 Abs 5 Z 1 EStG<br />
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG<br />
§ 26 Z 5 lit b EStG<br />
§ 49 Abs 3 Z 20<br />
ASVG<br />
§ 25 EStG<br />
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