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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Art der Förderung Betrag<br />

Einmalige soziale<br />

Zuwendungen (z.B.<br />

Geburts- <strong>und</strong> Heiratsbeihilfen<br />

etc.)<br />

Fahrtkostenvergütung<br />

(z.B. Wochen- oder<br />

Jahreskarte, „Jobticket“)<br />

Arbeitgeber<br />

ersetzt dem<br />

Arbeitnehmer<br />

Kosten für die<br />

Fahrt Wohnung<br />

- Arbeitsstätte.<br />

Maximale<br />

Grenzen:<br />

Kosten des<br />

öffentlichen<br />

Massenverkehrsmittels<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Steuer- <strong>und</strong> sozial-<br />

versicherungsfrei In der Umsetzung zu beachten Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Pflichtig Sachzuwendung oder Geldleistung an individuell<br />

bezeichnete Arbeitnehmer aus besonderem Anlass<br />

Steuerpflichtig,<br />

aber SV-frei<br />

Übersicht steuerliche Vorteile - Arbeitgeber<br />

Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag <strong>und</strong> mit der<br />

Pendlerpauschale steuerlich abgegolten<br />

Ausnahme: Steuerfreier Kostenersatz für das Massenverkehrsmittel,<br />

wenn die Voraussetzungen für eine<br />

Pendlerpauschale erfüllt sind<br />

Neu seit 2013: JOBTICKET für Geringverdiener<br />

Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer, auf freiwilliger<br />

Basis, ein Ticket für den öffentlichen Verkehr.<br />

Das ist von Lohnsteuer <strong>und</strong> SV befreit. Der Arbeitgeber<br />

kann die Ausgaben zudem steuerlich absetzen.<br />

<strong>Familie</strong>nzulage Pflichtig Gelten als Sozialzulagen <strong>und</strong> sind als Arbeitslohn zu<br />

versteuern<br />

Können im Gesetz, Kollektivvertrag, <strong>einer</strong> Betriebsvereinbarung<br />

oder im Dienstvertrag vorgesehen sein oder<br />

freiwillig gewährt werden.<br />

§ 25 EStG<br />

§ 33 Abs 5 Z 1 EStG<br />

§ 16 Abs 1 Z 6 EStG<br />

§ 26 Z 5 lit b EStG<br />

§ 49 Abs 3 Z 20<br />

ASVG<br />

§ 25 EStG<br />

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