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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Voraussetzungen wie Pensionskassenlösungen erfüllen<br />

muss. Wie beim Pensionskassenmodell wird mittels<br />

<strong>einer</strong> Einzelvereinbarung oder Betriebsvereinbarung die<br />

arbeitsrechtliche Versorgungszusage geregelt. Die<br />

betriebliche Kollektivversicherung wird von Versicherungs-<br />

gesellschaften angeboten. Der Arbeitgeber zahlt die<br />

Beiträge an die Versicherungsgesellschaften, die späteren<br />

Pensionszahlungen werden von den Versicherungen<br />

geleistet.<br />

Gemeinsame Bestimmungen<br />

Für Pensionskassenmodelle <strong>und</strong> betriebliche Kollektivversicherungen<br />

gilt:<br />

Die jeweilige Pensionszusage regelt bei beiden Modellen<br />

die zukünftigen Leistungen, wobei zwischen beitrags-<br />

<strong>und</strong> leistungsorientierter Zusage zu unterscheiden ist:<br />

Wird eine beitragsorientierte Zusage vereinbart,<br />

richtet sich die spätere Pensionshöhe nach den<br />

einbezahlten Beiträgen.<br />

Bei <strong>einer</strong> leistungsorientierten Zusage wird die Höhe<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Altersvorsorge<br />

der zukünftigen Rente (z.B. 60 Prozent des letzten<br />

Gehalts oder ein monatlicher Fixbetrag) vereinbart.<br />

Nach dieser Zusage richten sich die Pensionskassenbeiträge<br />

des Arbeitgebers. Für den Fall, dass die zugesagte<br />

Rente nicht in voller Höhe von der Pensionskasse - im<br />

Fall der betrieblichen Kollektivversicherung von der<br />

Versicherungsgesellschaft - geleistet werden kann, trifft<br />

den Arbeitgeber eine Nachschusspflicht.<br />

Ab Pensionsantritt bezieht der Anspruchsberechtigte<br />

eine lebenslange direkte Pensionszahlung von der<br />

Pensionskasse/Versicherung. Im Anlassfall werden die in<br />

der Pensionszusage vereinbarten Hinterbliebenen-<br />

pensionen bzw. eine <strong>Beruf</strong>sunfähigkeitspension<br />

ausbezahlt. Eine Kapitalabfindung darf ausnahmsweise<br />

nur dann ausbezahlt werden, wenn der Rentenbarwert<br />

in Summe brutto EUR 11.400,- (Stand 2013) nicht<br />

übersteigt.<br />

Der wesentliche Vorteil der Pensionskasse bzw. der<br />

betrieblichen Kollektivversicherung für den Arbeit-<br />

nehmer ist, dass die zukünftigen Pensionsanwart-<br />

schaften gesichert <strong>und</strong> vom Schicksal des Arbeitgebers<br />

entkoppelt sind.<br />

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