Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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4.2.1 Direkte Leistungszusage<br />
Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer schriftlich,<br />
rechtsverbindlich <strong>und</strong> unwiderruflich eine Firmenpension<br />
zu. Wahlweise kann die Zusage auch eine Hinter-<br />
bliebenen- <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>sunfähigkeitspension umfassen.<br />
Die spätere monatliche Pension wird direkt vom Arbeitgeber<br />
ausbezahlt. Auch eine einmalige Pensions-<br />
abfindung von erworbenen Anwartschaften durch eine<br />
einmalige Kapitalzahlung ist zulässig.<br />
Die Auszahlung <strong>und</strong> die Sicherheit dieser direkten Pensionszusagen<br />
sind eng an das Schicksal des Unter-<br />
nehmens geb<strong>und</strong>en. In vielen Fällen schließt der Arbeitgeber<br />
zur Finanzierung <strong>und</strong> Absicherung der<br />
Leistungszusage eine Rückdeckungsversicherung ab.<br />
Der Begünstigte aus dieser Versicherung ist immer der<br />
Arbeitgeber.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Während des aufrechten Dienstverhältnisses, aber auch<br />
für die Pensionsauszahlungen, hat der Arbeitgeber aus<br />
direkten Leistungszusagen keinen zusätzlichen Aufwand<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Altersvorsorge<br />
für Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong> Lohnnebenkosten.<br />
Für bestehende Pensionsanwartschaften hat der Arbeitgeber<br />
zum Bilanzstichtag Pensionsrückstellungen zu<br />
bilden, wobei hierfür die jeweilige Pensionszusage 80<br />
Prozent des letzten laufenden aktiven Arbeitsbezuges<br />
nicht übersteigen darf. Für steuerliche Zwecke sind bei<br />
der Bildung der Pensionsrückstellungen die besonderen<br />
Vorschriften zu beachten, insbesondere die<br />
Verpflichtung zur Wertpapierdeckung.<br />
Die Beiträge für eine vom Arbeitgeber abgeschlossene<br />
Rückdeckungsversicherung sind abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Der zum Bilanzstichtag bestehende<br />
Versicherungsanspruch muss aktiviert werden. Im<br />
Leistungsfall wird die jeweilige Versicherungssumme<br />
direkt an den begünstigten Arbeitgeber ausbezahlt.<br />
Für direkte Pensionszusagen bleibt der Betriebskostenabzug<br />
innerhalb der hierfür geltenden steuerrechtlichen<br />
Bestimmungen nicht verwehrt.<br />
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