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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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4.2.1 Direkte Leistungszusage<br />

Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer schriftlich,<br />

rechtsverbindlich <strong>und</strong> unwiderruflich eine Firmenpension<br />

zu. Wahlweise kann die Zusage auch eine Hinter-<br />

bliebenen- <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>sunfähigkeitspension umfassen.<br />

Die spätere monatliche Pension wird direkt vom Arbeitgeber<br />

ausbezahlt. Auch eine einmalige Pensions-<br />

abfindung von erworbenen Anwartschaften durch eine<br />

einmalige Kapitalzahlung ist zulässig.<br />

Die Auszahlung <strong>und</strong> die Sicherheit dieser direkten Pensionszusagen<br />

sind eng an das Schicksal des Unter-<br />

nehmens geb<strong>und</strong>en. In vielen Fällen schließt der Arbeitgeber<br />

zur Finanzierung <strong>und</strong> Absicherung der<br />

Leistungszusage eine Rückdeckungsversicherung ab.<br />

Der Begünstigte aus dieser Versicherung ist immer der<br />

Arbeitgeber.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Während des aufrechten Dienstverhältnisses, aber auch<br />

für die Pensionsauszahlungen, hat der Arbeitgeber aus<br />

direkten Leistungszusagen keinen zusätzlichen Aufwand<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Altersvorsorge<br />

für Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong> Lohnnebenkosten.<br />

Für bestehende Pensionsanwartschaften hat der Arbeitgeber<br />

zum Bilanzstichtag Pensionsrückstellungen zu<br />

bilden, wobei hierfür die jeweilige Pensionszusage 80<br />

Prozent des letzten laufenden aktiven Arbeitsbezuges<br />

nicht übersteigen darf. Für steuerliche Zwecke sind bei<br />

der Bildung der Pensionsrückstellungen die besonderen<br />

Vorschriften zu beachten, insbesondere die<br />

Verpflichtung zur Wertpapierdeckung.<br />

Die Beiträge für eine vom Arbeitgeber abgeschlossene<br />

Rückdeckungsversicherung sind abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Der zum Bilanzstichtag bestehende<br />

Versicherungsanspruch muss aktiviert werden. Im<br />

Leistungsfall wird die jeweilige Versicherungssumme<br />

direkt an den begünstigten Arbeitgeber ausbezahlt.<br />

Für direkte Pensionszusagen bleibt der Betriebskostenabzug<br />

innerhalb der hierfür geltenden steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen nicht verwehrt.<br />

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