Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Sofern die Voraussetzungen für den Freibetrag von<br />
EUR 300,- pro Arbeitnehmer nicht überschritten werden,<br />
fallen keine weiteren Arbeitgeberkosten an. Für die den<br />
Freibetrag übersteigende Versicherungsprämien, hat der<br />
Arbeitgeber die auf den Arbeitnehmer entfallenden<br />
Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong> Lohnnebenkosten zu<br />
tragen.<br />
Zusatzversicherungen zur Absicherung der Arbeit-<br />
nehmer sind in der Regel abzugsfähige Personal-<br />
aufwendungen.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Vom Arbeitgeber geleistete Versicherungsprämien<br />
(siehe oben dargestellte Voraussetzungen) bleiben bis<br />
zu <strong>einer</strong> Höhe von EUR 300,- pro Jahr steuerfrei <strong>und</strong> es<br />
fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.<br />
Sämtliche den Freibetrag von EUR 300,- übersteigende<br />
Versicherungsprämien sind steuerpflichtig. Der Arbeitnehmer<br />
muss für diesen Vorteil aus dem Dienst-<br />
verhältnis Lohnsteuer <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />
zahlen.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Altersvorsorge<br />
Einmalleistungen aus dem Versicherungsvertrag an den<br />
begünstigten Arbeitnehmer sind nicht zu versteuern.<br />
Wiederkehrende Rentenzahlungen sind so lange steuerfrei,<br />
als die Summe der Renten den ursprünglich zur<br />
Verfügung stehenden Kapitalbetrag nicht übersteigt.<br />
4.2 Altersvorsorge<br />
Eine betriebliche Altersvorsorge wird von vielen Arbeitgebern<br />
in Form von Pensionskassenmodellen oder der<br />
abgabenrechtlich gleichgestellten betrieblichen Kollektiv-<br />
versicherung angeboten. Die Altersabsicherung<br />
mittels <strong>einer</strong> direkten Leistungszusage wird in der<br />
betrieblichen Praxis für breite Arbeitnehmergruppen<br />
eher selten vorgenommen. Neben der Altersvorsorge<br />
wird für den einzelnen Arbeitnehmer oftmals zusätzlich<br />
auch eine Hinterbliebenenvorsorge (Witwen <strong>und</strong><br />
Waisen) <strong>und</strong> Invaliditätsvorsorge in die Zusage<br />
aufgenommen.<br />
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