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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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4. Vorsorgeleistungen<br />

Neben der gesetzlichen Absicherung wird der Bedarf<br />

<strong>einer</strong> Vorsorge für Krankheitsfälle, Unfall- <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>s-<br />

unfähigkeit sowie Alters- <strong>und</strong> Hinterbliebenenvorsorge<br />

immer wichtiger. Insbesondere die Notwendigkeit <strong>einer</strong><br />

zusätzlichen Altersvorsorge wird zusehends mehr<br />

erkannt. Im „Wettbewerb“ um die besten Arbeitnehmer<br />

wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, attraktive Vorsorgemodelle<br />

anzubieten. Gerade im Hinblick auf eine<br />

langfristige <strong>Familie</strong>nplanung ist die Investition in eine<br />

betriebliche Altersvorsorge nicht zu unterschätzen.<br />

Der Gesetzgeber hat Arbeitgebern mit Regelungen zur<br />

betrieblichen Altersvorsorge Möglichkeiten bereit-<br />

gestellt, beim Aufbau <strong>einer</strong> solchen zusätzlichen Altersvorsorge<br />

für seine Arbeitnehmer mitzuwirken.<br />

4.1 Zukunftssicherung<br />

Zuwendungen des Arbeitgebers für die Absicherung<br />

s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer im Fall der Krankheit, Invalidität,<br />

des Alters <strong>und</strong> des Todes gelten als Zukunftssicherungsmaßnahmen.<br />

Aus steuerrechtlicher Sicht muss die<br />

Absicherung eine Risikokomponente im Krankheitsfall,<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

bei Invalidität <strong>und</strong> Tod oder <strong>einer</strong> Altersvorsorge<br />

abdecken; reine Sparprodukte sind hingegen nicht<br />

begünstigt.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Aufwendungen des Arbeitgebers für Zukunfts-<br />

sicherungsmaßnahmen (z.B. Krankenzusatzversicher-<br />

ungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen)<br />

sind Betriebsausgaben.<br />

Steuerfrei sind jährliche Zuwendungen des Arbeitgebers<br />

bis EUR 300,- pro Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass<br />

die Zusatzversicherungen für alle Arbeitnehmer oder<br />

sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen abge-<br />

schlossen werden. Die Versicherungspolizzen müssen<br />

vom Arbeitgeber aufbewahrt werden.<br />

Versicherungsprämien des Arbeitgebers, die den<br />

jährlichen Freibetrag von EUR 300,- übersteigen, sind<br />

steuerpflichtiger Arbeitslohn <strong>und</strong> unterliegen der<br />

Sozialversicherungspflicht.<br />

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