Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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4. Vorsorgeleistungen<br />
Neben der gesetzlichen Absicherung wird der Bedarf<br />
<strong>einer</strong> Vorsorge für Krankheitsfälle, Unfall- <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>s-<br />
unfähigkeit sowie Alters- <strong>und</strong> Hinterbliebenenvorsorge<br />
immer wichtiger. Insbesondere die Notwendigkeit <strong>einer</strong><br />
zusätzlichen Altersvorsorge wird zusehends mehr<br />
erkannt. Im „Wettbewerb“ um die besten Arbeitnehmer<br />
wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, attraktive Vorsorgemodelle<br />
anzubieten. Gerade im Hinblick auf eine<br />
langfristige <strong>Familie</strong>nplanung ist die Investition in eine<br />
betriebliche Altersvorsorge nicht zu unterschätzen.<br />
Der Gesetzgeber hat Arbeitgebern mit Regelungen zur<br />
betrieblichen Altersvorsorge Möglichkeiten bereit-<br />
gestellt, beim Aufbau <strong>einer</strong> solchen zusätzlichen Altersvorsorge<br />
für seine Arbeitnehmer mitzuwirken.<br />
4.1 Zukunftssicherung<br />
Zuwendungen des Arbeitgebers für die Absicherung<br />
s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer im Fall der Krankheit, Invalidität,<br />
des Alters <strong>und</strong> des Todes gelten als Zukunftssicherungsmaßnahmen.<br />
Aus steuerrechtlicher Sicht muss die<br />
Absicherung eine Risikokomponente im Krankheitsfall,<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
bei Invalidität <strong>und</strong> Tod oder <strong>einer</strong> Altersvorsorge<br />
abdecken; reine Sparprodukte sind hingegen nicht<br />
begünstigt.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Aufwendungen des Arbeitgebers für Zukunfts-<br />
sicherungsmaßnahmen (z.B. Krankenzusatzversicher-<br />
ungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen)<br />
sind Betriebsausgaben.<br />
Steuerfrei sind jährliche Zuwendungen des Arbeitgebers<br />
bis EUR 300,- pro Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass<br />
die Zusatzversicherungen für alle Arbeitnehmer oder<br />
sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen abge-<br />
schlossen werden. Die Versicherungspolizzen müssen<br />
vom Arbeitgeber aufbewahrt werden.<br />
Versicherungsprämien des Arbeitgebers, die den<br />
jährlichen Freibetrag von EUR 300,- übersteigen, sind<br />
steuerpflichtiger Arbeitslohn <strong>und</strong> unterliegen der<br />
Sozialversicherungspflicht.<br />
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