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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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direkt mit dem bestehenden Dienstverhältnis verknüpft,<br />

so besteht Steuerpflicht. Im Rahmen der Lohn- <strong>und</strong><br />

Gehaltsverrechnung ist für den kostenlosen bzw.<br />

vergünstigten Bezug der entsprechende Geldwert als<br />

Sachbezug abzurechnen. Ist der konkrete (Markt-)Preis<br />

für Endverbraucher für die bezogene Ware bzw.<br />

Leistung nicht feststellbar, ist als Sachbezugswert der<br />

übliche Mittelwert am Verbrauchsort für Endverbraucher<br />

heranzuziehen.<br />

Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende<br />

Aufwendungen sind Betriebsausgaben.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Die vorhergehend dargestellten Vergünstigungen für<br />

vom Arbeitgeber bzw. Dritten bezogene Waren <strong>und</strong><br />

Leistungen sind beim Arbeitnehmer über die Lohn- <strong>und</strong><br />

Gehaltsverrechnung zu versteuern.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

3.10.1 Incentive - Reisen<br />

Incentive - Reisen, Wellnessaufenthalte usw., werden<br />

von Arbeitgebern oftmals als Belohnung <strong>und</strong> Motivation<br />

für besondere Leistungen gewährt.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Vorgenannte Belohnungen sind dem Wesen nach steuerpflichtiger<br />

Arbeitslohn. Der pflichtige Vorteil aus dem<br />

Dienstverhältnis ist als Sachbezug im Rahmen der Lohn-<br />

<strong>und</strong> Gehaltsverrechnung beim Arbeitnehmer zu<br />

versteuern.<br />

Die Kosten für diese Reisen sind als Personalaufwand<br />

abzugsfähige Betriebskosten, sofern keine Luxus-<br />

komponente zu beachten ist.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Incentives<br />

Die oben dargestellten vom Arbeitgeber bzw. Dritten<br />

bezogenen Vergünstigungen sind beim Arbeitnehmer<br />

über die Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsverrechnung zu versteuern.<br />

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