Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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direkt mit dem bestehenden Dienstverhältnis verknüpft,<br />
so besteht Steuerpflicht. Im Rahmen der Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltsverrechnung ist für den kostenlosen bzw.<br />
vergünstigten Bezug der entsprechende Geldwert als<br />
Sachbezug abzurechnen. Ist der konkrete (Markt-)Preis<br />
für Endverbraucher für die bezogene Ware bzw.<br />
Leistung nicht feststellbar, ist als Sachbezugswert der<br />
übliche Mittelwert am Verbrauchsort für Endverbraucher<br />
heranzuziehen.<br />
Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende<br />
Aufwendungen sind Betriebsausgaben.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Die vorhergehend dargestellten Vergünstigungen für<br />
vom Arbeitgeber bzw. Dritten bezogene Waren <strong>und</strong><br />
Leistungen sind beim Arbeitnehmer über die Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltsverrechnung zu versteuern.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
3.10.1 Incentive - Reisen<br />
Incentive - Reisen, Wellnessaufenthalte usw., werden<br />
von Arbeitgebern oftmals als Belohnung <strong>und</strong> Motivation<br />
für besondere Leistungen gewährt.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Vorgenannte Belohnungen sind dem Wesen nach steuerpflichtiger<br />
Arbeitslohn. Der pflichtige Vorteil aus dem<br />
Dienstverhältnis ist als Sachbezug im Rahmen der Lohn-<br />
<strong>und</strong> Gehaltsverrechnung beim Arbeitnehmer zu<br />
versteuern.<br />
Die Kosten für diese Reisen sind als Personalaufwand<br />
abzugsfähige Betriebskosten, sofern keine Luxus-<br />
komponente zu beachten ist.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Incentives<br />
Die oben dargestellten vom Arbeitgeber bzw. Dritten<br />
bezogenen Vergünstigungen sind beim Arbeitnehmer<br />
über die Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsverrechnung zu versteuern.<br />
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