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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Der Arbeitnehmer muss hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong> die<br />

Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.<br />

3.9 Kinderzulagen<br />

Teilweise sehen privatrechtliche Dienstverträge oder<br />

Kollektivverträge sogenannte Kinderzulagen oder<br />

<strong>Familie</strong>nzulagen vor, welche zumeist unter der Maßgabe<br />

des Bezuges der <strong>Familie</strong>nbeihilfe vom Arbeitgeber<br />

gewährt werden.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Kinder- bzw. <strong>Familie</strong>nzulagen durch den Arbeitnehmer<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, der im<br />

Rahmen der Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsverrechnung abge-<br />

rechnet wird.<br />

Diese Zulagen sind als Personalaufwendungen abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Vorgenannte Zulagen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />

dar, für den der Arbeitnehmer Lohnsteuer <strong>und</strong><br />

Sozialversicherungsbeiträge leisten muss.<br />

3.10 Incentives<br />

3.10.1 Mitarbeiterrabatte<br />

Viele Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern für<br />

den Kauf der eigenen Produkte Rabatte. Dies hat meist<br />

zwei Gründe: Zum einen soll dem Arbeitnehmer ein<br />

zusätzlicher Vorteil gewährt werden, zum anderen sind<br />

die eigenen Mitarbeiter gleichsam Werbeträger für das<br />

Unternehmen. Unter Mitarbeiter-Personalrabatten<br />

versteht man insbesondere den kostenlosen oder<br />

verbilligten Bezug von Sach- <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Kinderzulagen; Incentives<br />

Kann der Arbeitnehmer Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

vom Arbeitgeber - aber auch von Dritten - kostenlos<br />

oder vergünstigt beziehen, d.h. die Vergünstigung ist<br />

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