Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Der Arbeitnehmer muss hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong> die<br />
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.<br />
3.9 Kinderzulagen<br />
Teilweise sehen privatrechtliche Dienstverträge oder<br />
Kollektivverträge sogenannte Kinderzulagen oder<br />
<strong>Familie</strong>nzulagen vor, welche zumeist unter der Maßgabe<br />
des Bezuges der <strong>Familie</strong>nbeihilfe vom Arbeitgeber<br />
gewährt werden.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Kinder- bzw. <strong>Familie</strong>nzulagen durch den Arbeitnehmer<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, der im<br />
Rahmen der Lohn- <strong>und</strong> Gehaltsverrechnung abge-<br />
rechnet wird.<br />
Diese Zulagen sind als Personalaufwendungen abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Vorgenannte Zulagen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn<br />
dar, für den der Arbeitnehmer Lohnsteuer <strong>und</strong><br />
Sozialversicherungsbeiträge leisten muss.<br />
3.10 Incentives<br />
3.10.1 Mitarbeiterrabatte<br />
Viele Unternehmen gewähren ihren Arbeitnehmern für<br />
den Kauf der eigenen Produkte Rabatte. Dies hat meist<br />
zwei Gründe: Zum einen soll dem Arbeitnehmer ein<br />
zusätzlicher Vorteil gewährt werden, zum anderen sind<br />
die eigenen Mitarbeiter gleichsam Werbeträger für das<br />
Unternehmen. Unter Mitarbeiter-Personalrabatten<br />
versteht man insbesondere den kostenlosen oder<br />
verbilligten Bezug von Sach- <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Kinderzulagen; Incentives<br />
Kann der Arbeitnehmer Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />
vom Arbeitgeber - aber auch von Dritten - kostenlos<br />
oder vergünstigt beziehen, d.h. die Vergünstigung ist<br />
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