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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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die für ihn anfallenden Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong><br />

Lohnnebenkosten tragen.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Stellt der Laptop aus oben genannten Gründen (überwiegend<br />

betriebliches Interesse) keinen Vorteil aus dem<br />

Dienstverhältnis dar, so fällt keine Lohnsteuerpflicht an<br />

bzw. sind keine Dienstnehmersozialversicherungs-<br />

beiträge zu entrichten.<br />

Bei überwiegend bzw. ausschließlich privater Nutzung ist<br />

ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />

gegeben, wofür der Arbeitnehmer Lohnsteuer <strong>und</strong><br />

Sozialversicherung leisten muss.<br />

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen<br />

Laptop kostenlos bzw. deutlich vergünstig, so ist der<br />

Vorteil dieser Zuwendung mit dem jeweiligen Geldwert,<br />

mindestens aber auf Basis des Mittelwertes, am<br />

Verbrauchsort für Endverbraucher zu versteuern. Dies<br />

gilt auch für die Überlassung der nachfolgend<br />

angeführten Betriebsmittel.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

3.8 Handy<br />

Mobiltelefone ermöglichen es dem Arbeitnehmer, sofern<br />

es von Seiten des Arbeitgebers erforderlich ist, immer<br />

<strong>und</strong> überall erreichbar zu sein <strong>und</strong> tragen so zu <strong>einer</strong><br />

besseren Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong> bei.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Wird dem Arbeitnehmer zwecks flexiblerer Erreichbarkeit<br />

für die Erbringung s<strong>einer</strong> Arbeitsleistung ein Diensthandy<br />

zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> wird dieses über-<br />

wiegend beruflich vom Arbeitnehmer genutzt, stellt dies<br />

keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstver-<br />

hältnis dar. Die Aufwendungen für Diensthandys sind<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Handy<br />

Bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Handys<br />

durch den Arbeitnehmer besteht keine Steuerpflicht.<br />

Hingegen müssen bei umfangreicher Privatnutzung des<br />

Diensthandys die anteiligen privaten Kosten als Sachbezug<br />

versteuert werden.<br />

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