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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Trägt der Arbeitgeber die Kosten von Abstell- bzw.<br />

Garagenplätzen, die der Arbeitnehmer nur privat nutzt<br />

(z.B. Parkplatz der Privatwohnung), so besteht Steuerpflicht.<br />

Als Sachbezug müssen in diesem Fall die<br />

tatsächlichen Kosten angesetzt werden.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Muss für den vom Arbeitnehmer genutzten Abstell- bzw.<br />

Garagenplatz ein Sachbezug versteuert werden, so<br />

fallen hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

an.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

3.7 Laptop<br />

Die Gewährung von Laptops schafft neue flexible<br />

Arbeitsmöglichkeiten für Dienstnehmer. So kann<br />

dadurch teilweise die Arbeit im Rahmen von Telearbeit<br />

von zu Hause aus erbracht <strong>und</strong> ein langer Arbeitsweg ins<br />

Büro vermieden werden. Gleichzeitig räumt der Arbeitgeber<br />

dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, neben der<br />

beruflichen Nutzung, die Geräte auch für einen<br />

angemessenen privaten Gebrauch einzusetzen.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Laptop<br />

Die anfallenden Aufwendungen für das Betriebsmittel<br />

sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.<br />

Sofern der arbeitgebereigene Laptop überwiegend<br />

beruflichem Interesse dient, stellt eine allfällige Privatnutzung<br />

keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />

dar. Erst eine überwiegende bzw. ausschließliche<br />

Privatnutzung des überlassenen Betriebsmittels<br />

löst eine Steuerpflicht des Arbeitnehmers aus. In diesem<br />

Fall muss der Arbeitgeber den entsprechenden<br />

Sachbezug in der Gehaltsverrechnung abrechnen <strong>und</strong><br />

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