Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Trägt der Arbeitgeber die Kosten von Abstell- bzw.<br />
Garagenplätzen, die der Arbeitnehmer nur privat nutzt<br />
(z.B. Parkplatz der Privatwohnung), so besteht Steuerpflicht.<br />
Als Sachbezug müssen in diesem Fall die<br />
tatsächlichen Kosten angesetzt werden.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Muss für den vom Arbeitnehmer genutzten Abstell- bzw.<br />
Garagenplatz ein Sachbezug versteuert werden, so<br />
fallen hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />
an.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
3.7 Laptop<br />
Die Gewährung von Laptops schafft neue flexible<br />
Arbeitsmöglichkeiten für Dienstnehmer. So kann<br />
dadurch teilweise die Arbeit im Rahmen von Telearbeit<br />
von zu Hause aus erbracht <strong>und</strong> ein langer Arbeitsweg ins<br />
Büro vermieden werden. Gleichzeitig räumt der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, neben der<br />
beruflichen Nutzung, die Geräte auch für einen<br />
angemessenen privaten Gebrauch einzusetzen.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Laptop<br />
Die anfallenden Aufwendungen für das Betriebsmittel<br />
sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.<br />
Sofern der arbeitgebereigene Laptop überwiegend<br />
beruflichem Interesse dient, stellt eine allfällige Privatnutzung<br />
keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />
dar. Erst eine überwiegende bzw. ausschließliche<br />
Privatnutzung des überlassenen Betriebsmittels<br />
löst eine Steuerpflicht des Arbeitnehmers aus. In diesem<br />
Fall muss der Arbeitgeber den entsprechenden<br />
Sachbezug in der Gehaltsverrechnung abrechnen <strong>und</strong><br />
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