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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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utto EUR 300,- pro Monat. Als Nachweis für den<br />

Sachbezug ist immer ein ordnungsgemäßes <strong>und</strong> lückenloses<br />

Fahrtenbuch zu führen.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Der für die Privatnutzung anzusetzende Sachbezug<br />

(siehe oben) ist im Rahmen der Lohn- <strong>und</strong> Gehalts-<br />

verrechnung zu versteuern. Neben der Lohnsteuer hat<br />

der Arbeitnehmer auch die auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge<br />

zu leisten.<br />

Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte, auch jene<br />

mit einem Dienstwagen, sind durch den Verkehrs-<br />

absetzbetrag <strong>und</strong> gegebenenfalls durch eine zustehende<br />

Pendlerpauschale gr<strong>und</strong>sätzlich bereits abgegolten.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

3.6 Parkplätze<br />

Vielen Arbeitnehmern wird die Möglichkeit eingeräumt,<br />

das Dienstauto oder den Privatwagen am Arbeitsplatz<br />

auf einem Abstell- bzw. Garagenplatz des Arbeitgebers<br />

zu parken.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Parkplätze<br />

Liegen die während der Arbeitszeit zur Verfügung<br />

gestellten Parkflächen nicht in <strong>einer</strong> Zone der Parkraumbewirtschaftung,<br />

so ist kein steuerlicher Vorteil aus dem<br />

Dienstverhältnis anzusetzen.<br />

Stellt der Arbeitgeber in parkraumbewirtschafteten<br />

Zonen Abstell- <strong>und</strong> Garagenflächen - unabhängig davon<br />

ob diese in seinem Eigentum stehen oder angemietet<br />

werden - kostenlos zur Verfügung, ist dem Arbeitnehmer<br />

ein pauschaler Sachbezugswert von brutto EUR 14,53<br />

pro Monat zu verrechnen. Der Arbeitgeber hat die auf<br />

ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong> die<br />

Lohnnebenkosten zu tragen.<br />

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