Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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3.5 Dienstwagen<br />
Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit, wird vielen<br />
Arbeitnehmern vom Arbeitgeber ein Dienstwagen zur<br />
Verfügung gestellt. Neben der beruflichen Nutzung wird<br />
dem Arbeitnehmer in vielen Fällen das Recht ein-<br />
geräumt, den Firmenwagen auch für private Zwecke zu<br />
nutzen.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Aufwendungen für Dienstautos<br />
Betriebskosten. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist in<br />
diesem Fall jedoch die Luxustangente ab einem<br />
Bruttoanschaffungswert von EUR 40.000,- zu beachten.<br />
Diese Begrenzung der Abzugsfähigkeit gilt jedoch nicht<br />
für Kleinbusse, die auf <strong>einer</strong> eigenen Liste des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums für Finanzen geführt werden. Siehe<br />
auch unter www.bmf.gv.at/Steuern/Bürgerinformation/<br />
Auto<strong>und</strong>Steuern. In diese Gruppe fallen auch viele Fahrzeuge,<br />
die als <strong>Familie</strong>nfahrzeuge besonders geeignet<br />
sind („Family Van“).<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Dienstwagen<br />
Wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen nur für<br />
berufliche Zwecke nutzt <strong>und</strong> eine Privatnutzung<br />
nachweisbar ausgeschlossen ist, so ist kein steuerlicher<br />
Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben. Als Nachweis<br />
muss ein ordnungsgemäßes <strong>und</strong> lückenloses Fahrtenbuch<br />
über alle beruflich veranlassten Dienstfahrten<br />
geführt werden.<br />
In vielen Fällen dürfen die Arbeitnehmer den Firmen-<br />
wagen neben den beruflichen Fahrten auch für Privat-<br />
fahrten nutzen. Für diese Privatnutzung ist ein Sach-<br />
bezug von 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-<br />
kosten des Kraftfahrzeugs (inkl. NOVA <strong>und</strong> MwSt) bei<br />
der Erstzulassung, höchstens aber brutto EUR 600,- pro<br />
Monat, anzusetzen. Sonderausstattungen (ABS, Klimaanlage,<br />
etc.) zählen zu den Anschaffungskosten.<br />
Wenn die privat zurückgelegten Fahrtstrecken nicht<br />
mehr als 500 km pro Monat <strong>und</strong> nicht mehr als 6.000 km<br />
im Jahr ausmachen, beträgt der monatlich anzu-<br />
setzende Sachbezug 0,75 Prozent der tatsächlichen<br />
Anschaffungskosten (inkl. NOVA <strong>und</strong> MwSt), höchstens<br />
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