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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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3.5 Dienstwagen<br />

Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit, wird vielen<br />

Arbeitnehmern vom Arbeitgeber ein Dienstwagen zur<br />

Verfügung gestellt. Neben der beruflichen Nutzung wird<br />

dem Arbeitnehmer in vielen Fällen das Recht ein-<br />

geräumt, den Firmenwagen auch für private Zwecke zu<br />

nutzen.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Aufwendungen für Dienstautos<br />

Betriebskosten. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist in<br />

diesem Fall jedoch die Luxustangente ab einem<br />

Bruttoanschaffungswert von EUR 40.000,- zu beachten.<br />

Diese Begrenzung der Abzugsfähigkeit gilt jedoch nicht<br />

für Kleinbusse, die auf <strong>einer</strong> eigenen Liste des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Finanzen geführt werden. Siehe<br />

auch unter www.bmf.gv.at/Steuern/Bürgerinformation/<br />

Auto<strong>und</strong>Steuern. In diese Gruppe fallen auch viele Fahrzeuge,<br />

die als <strong>Familie</strong>nfahrzeuge besonders geeignet<br />

sind („Family Van“).<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Dienstwagen<br />

Wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen nur für<br />

berufliche Zwecke nutzt <strong>und</strong> eine Privatnutzung<br />

nachweisbar ausgeschlossen ist, so ist kein steuerlicher<br />

Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben. Als Nachweis<br />

muss ein ordnungsgemäßes <strong>und</strong> lückenloses Fahrtenbuch<br />

über alle beruflich veranlassten Dienstfahrten<br />

geführt werden.<br />

In vielen Fällen dürfen die Arbeitnehmer den Firmen-<br />

wagen neben den beruflichen Fahrten auch für Privat-<br />

fahrten nutzen. Für diese Privatnutzung ist ein Sach-<br />

bezug von 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs-<br />

kosten des Kraftfahrzeugs (inkl. NOVA <strong>und</strong> MwSt) bei<br />

der Erstzulassung, höchstens aber brutto EUR 600,- pro<br />

Monat, anzusetzen. Sonderausstattungen (ABS, Klimaanlage,<br />

etc.) zählen zu den Anschaffungskosten.<br />

Wenn die privat zurückgelegten Fahrtstrecken nicht<br />

mehr als 500 km pro Monat <strong>und</strong> nicht mehr als 6.000 km<br />

im Jahr ausmachen, beträgt der monatlich anzu-<br />

setzende Sachbezug 0,75 Prozent der tatsächlichen<br />

Anschaffungskosten (inkl. NOVA <strong>und</strong> MwSt), höchstens<br />

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