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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Situation Arbeitgeber<br />

Essensbons in Höhe von EUR 4,40 pro Arbeitstag dürfen<br />

steuerfrei ausgegeben werden (siehe Seite 52). Der<br />

Arbeitgeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen,<br />

dass an Abwesenheitstagen (insbesondere Urlaub,<br />

Krankenstand, Dienstreise) aus steuerrechtlicher Sicht<br />

keine steuerfreien Essenbons gewährt werden. Die<br />

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Essensbons sind<br />

als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Sofern die Voraussetzungen für steuerfreie Essensbons<br />

eingehalten werden, fallen für den Arbeitnehmer keine<br />

zusätzlichen Belastungen an.<br />

Werden beispielsweise Essensbons auch für Abwesenheitstage<br />

gewährt, so sind diese steuer- <strong>und</strong> beitragspflichtig.<br />

Auch andere (pauschale) Essenszuschüsse sind<br />

immer als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu<br />

versteuern.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Praxisbeispiel<br />

Essensgutscheine (Eli Lilly GmbH)<br />

Arbeitnehmer von Eli Lilly bekommen für jeden Bürotag<br />

vom Unternehmen einen Essenszuschuss. Dieser wird<br />

als freiwillige Sozialleistung in Form von Restaurantschecks<br />

an die Arbeitnehmer weitergegeben. Diese<br />

Schecks können in Restaurants eingelöst werden, die<br />

innerhalb <strong>einer</strong> Gehzeit von 15 Minuten erreichbar sind.<br />

<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />

Praxisbeispiel: Essensbons<br />

Sofern die pro Arbeitstag gewährten Essensbons<br />

EUR 4,40 nicht übersteigen <strong>und</strong> nur in Restaurants<br />

einlösbar sind, dürfen diese steuerfrei ausgegeben<br />

werden. Diese werden nur für „Bürotage“ ausgeben,<br />

d.h. an Abwesenheitstagen besteht kein Anspruch.<br />

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