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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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3.4 Essensbons<br />

Die freiwillige Gewährung freier oder verbilligter Mahlzeiten<br />

am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ist steuerbefreit.<br />

Die Steuerbefreiung gilt auch für Essensbons,<br />

sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

Bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag dürfen<br />

vom Arbeitgeber gewährte Essensbons steuerfrei<br />

gewährt werden, wenn die Essensbons nur am Arbeitsplatz<br />

oder in <strong>einer</strong> nahe gelegenen Gaststätte zur<br />

dortigen Konsumation eingelöst werden können.<br />

Die Speisen dürfen nur in einem Gasthaus oder<br />

Restaurant, am Arbeitsplatz (z.B. Kantine) oder in <strong>einer</strong><br />

nahe gelegenen Gaststätte abgegeben werden <strong>und</strong> eine<br />

Mitnahme nach Hause darf nicht erfolgen.<br />

Unter <strong>einer</strong> nahe gelegenen Gaststätte sind<br />

Restaurantbetriebe gemeint, die von der Arbeits-<br />

stätte aus innerhalb von 15 Gehminuten erreichbar sind.<br />

Außerhalb von Ballungszentren gilt die 15-minütige<br />

Erreichbarkeit auch für die Nutzung von Verkehrs-<br />

mitteln.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Essensbons<br />

Unter “Speisen” sind zumindest zweigängige Menüs<br />

(z.B. Suppe/Hauptspeise oder Hauptspeise/Nachspeise)<br />

zu verstehen. Die steuerfreie Einlösung der Essensbons<br />

darf nur in Restaurantbetrieben erfolgen, nicht aber in<br />

Lebensmittelgeschäften, Konditoreien, Bäckereien,<br />

Fleischhauereien oder Fast-Food-Ketten, die keine mehrgängigen<br />

Mahlzeiten anbieten.<br />

Darüber hinaus darf keine steuerfreie Einlösung der<br />

Essensbons an arbeitsfreien Tagen (Urlaub, Krankenstand,<br />

Wochenende etc.) oder an Reisetagen erfolgen.<br />

Werden vorgenannte Voraussetzungen nicht erfüllt,<br />

dürfen Essensbons lediglich bis zu einem Wert von EUR<br />

1,10 pro Arbeitstag steuerfrei gewährt werden. In<br />

diesem Fall können diese auch für die Bezahlung von<br />

Lebensmitteln etc. verwendet werden <strong>und</strong> die Einlösung<br />

muss nicht im Nahbereich des Arbeitsplatzes erfolgen.<br />

Als steuerfreie Essensbons sind nicht nur (Papier-)<br />

Gutscheine geeignet, sondern auch elektronische<br />

Speichermittel (z.B. Chipkarten, digitale Essensbons).<br />

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