Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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3.4 Essensbons<br />
Die freiwillige Gewährung freier oder verbilligter Mahlzeiten<br />
am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ist steuerbefreit.<br />
Die Steuerbefreiung gilt auch für Essensbons,<br />
sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
Bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag dürfen<br />
vom Arbeitgeber gewährte Essensbons steuerfrei<br />
gewährt werden, wenn die Essensbons nur am Arbeitsplatz<br />
oder in <strong>einer</strong> nahe gelegenen Gaststätte zur<br />
dortigen Konsumation eingelöst werden können.<br />
Die Speisen dürfen nur in einem Gasthaus oder<br />
Restaurant, am Arbeitsplatz (z.B. Kantine) oder in <strong>einer</strong><br />
nahe gelegenen Gaststätte abgegeben werden <strong>und</strong> eine<br />
Mitnahme nach Hause darf nicht erfolgen.<br />
Unter <strong>einer</strong> nahe gelegenen Gaststätte sind<br />
Restaurantbetriebe gemeint, die von der Arbeits-<br />
stätte aus innerhalb von 15 Gehminuten erreichbar sind.<br />
Außerhalb von Ballungszentren gilt die 15-minütige<br />
Erreichbarkeit auch für die Nutzung von Verkehrs-<br />
mitteln.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Essensbons<br />
Unter “Speisen” sind zumindest zweigängige Menüs<br />
(z.B. Suppe/Hauptspeise oder Hauptspeise/Nachspeise)<br />
zu verstehen. Die steuerfreie Einlösung der Essensbons<br />
darf nur in Restaurantbetrieben erfolgen, nicht aber in<br />
Lebensmittelgeschäften, Konditoreien, Bäckereien,<br />
Fleischhauereien oder Fast-Food-Ketten, die keine mehrgängigen<br />
Mahlzeiten anbieten.<br />
Darüber hinaus darf keine steuerfreie Einlösung der<br />
Essensbons an arbeitsfreien Tagen (Urlaub, Krankenstand,<br />
Wochenende etc.) oder an Reisetagen erfolgen.<br />
Werden vorgenannte Voraussetzungen nicht erfüllt,<br />
dürfen Essensbons lediglich bis zu einem Wert von EUR<br />
1,10 pro Arbeitstag steuerfrei gewährt werden. In<br />
diesem Fall können diese auch für die Bezahlung von<br />
Lebensmitteln etc. verwendet werden <strong>und</strong> die Einlösung<br />
muss nicht im Nahbereich des Arbeitsplatzes erfolgen.<br />
Als steuerfreie Essensbons sind nicht nur (Papier-)<br />
Gutscheine geeignet, sondern auch elektronische<br />
Speichermittel (z.B. Chipkarten, digitale Essensbons).<br />
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