Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen, die der Arbeitgeber<br />
- hier direkt im Spital - in eigenen Einrichtungen<br />
anbietet, stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil aus<br />
dem Dienstverhältnis dar. Steuerfrei können demnach<br />
Impfungen im betrieblichen Interesse, aber auch<br />
Trainingsprogramme usw. im eigenen Haus kostenlos<br />
oder vergünstigt angeboten werden.<br />
Seminare mit Aus- <strong>und</strong> Fortbildungscharakter,<br />
insbesondere auch zu Ges<strong>und</strong>heitsthemen stellen<br />
keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Die<br />
Organisation <strong>und</strong> Betreuung von Sportveranstaltungen<br />
selbst ist noch kein steuerpflichtiger Vorteil. Kosten die<br />
im Rahmen von Betriebsveranstaltungen vom Arbeit-<br />
geber übernommen werden, sind pro Teilnehmer bis<br />
maximal EUR 365,- pro Jahr steuerfrei. Zu beachten ist,<br />
dass für den Freibetrag alle Betriebsveranstaltungen, an<br />
denen der Arbeitnehmer teilgenommen hat, zusammenzuzählen<br />
sind.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Praxisbeispiel I: Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />
Das kostenlose Angebot von Obst <strong>und</strong> Fruchtsäften am<br />
Arbeitsplatz fällt unter den freiwilligen Sozialaufwand,<br />
durch den kein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />
anfällt.<br />
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