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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Maßnahmen, die der Arbeitgeber im überwiegenden<br />

eigenen Interesse allen Arbeitnehmern oder Personengruppen<br />

anbietet - wie z.B. Grippeimpfungen, FSME-<br />

Impfungen - stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil dar.<br />

Werden ohne direktem betrieblichem Interesse<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber<br />

gefördert oder voll übernommen, dann ist von einem<br />

steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />

auszugehen. (Beispiel: Der Arbeitgeber übernimmt für<br />

die Urlaubsreise eines Arbeitnehmers die Kosten der<br />

tropenmedizinischen Untersuchungen samt der<br />

notwendigen Impfungen.)<br />

Bietet der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder<br />

Personengruppen ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen in<br />

eigenen Anlagen bzw. Einrichtungen an, so besteht<br />

keine Steuerpflicht. (Beispiel: Massagebehandlungen,<br />

Gymnastikkurse usw. werden von externen Masseuren<br />

oder Trainern in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers<br />

abgehalten).<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />

Hingegen sind Gutscheine <strong>und</strong> die Kostenübernahme für<br />

ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen außer Haus (Massagen,<br />

Fitnesscenter) nicht steuerbefreit.<br />

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