Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Maßnahmen, die der Arbeitgeber im überwiegenden<br />
eigenen Interesse allen Arbeitnehmern oder Personengruppen<br />
anbietet - wie z.B. Grippeimpfungen, FSME-<br />
Impfungen - stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil dar.<br />
Werden ohne direktem betrieblichem Interesse<br />
Untersuchungen <strong>und</strong> Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber<br />
gefördert oder voll übernommen, dann ist von einem<br />
steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />
auszugehen. (Beispiel: Der Arbeitgeber übernimmt für<br />
die Urlaubsreise eines Arbeitnehmers die Kosten der<br />
tropenmedizinischen Untersuchungen samt der<br />
notwendigen Impfungen.)<br />
Bietet der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder<br />
Personengruppen ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen in<br />
eigenen Anlagen bzw. Einrichtungen an, so besteht<br />
keine Steuerpflicht. (Beispiel: Massagebehandlungen,<br />
Gymnastikkurse usw. werden von externen Masseuren<br />
oder Trainern in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers<br />
abgehalten).<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />
Hingegen sind Gutscheine <strong>und</strong> die Kostenübernahme für<br />
ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen außer Haus (Massagen,<br />
Fitnesscenter) nicht steuerbefreit.<br />
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