Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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3.3 Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />
Nach Arbeitnehmerschutzgesetz ist der Arbeitgeber<br />
verpflichtet, bezüglich aller die Arbeit betreffenden<br />
<strong>Aspekte</strong> für die Sicherheit <strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer zu sorgen. Dazu zählen<br />
insbesondere auch notwendige Untersuchungen, aber<br />
auch erforderliche Impfungen. Die hierfür anfallenden<br />
Kosten hat der Arbeitgeber zu übernehmen. In der Regel<br />
werden arbeitsbezogen erforderliche Ges<strong>und</strong>heits-<br />
leistungen vom Betriebsarzt erbracht.<br />
Erhalt <strong>und</strong> Förderung der Ges<strong>und</strong>heit ist nicht nur für<br />
den Einzelnen ein zentrales Thema, auch viele Arbeit-<br />
geber unterstützen ihre Arbeitnehmer durch ein aktives<br />
Ges<strong>und</strong>heitsmanagement. Neben allgemeinen Beratungsangeboten<br />
werden oftmals die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Impfungen, Ernährungsberatungen,<br />
Heilbehandlungen etc. gefördert oder voll übernommen.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Aufwendungen des Arbeitgebers für ges<strong>und</strong>heits-<br />
fördernde Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorgaben<br />
<strong>und</strong> darüber hinaus freiwillig übernommene Ges<strong>und</strong>heitsleistungen<br />
sind abzugsfähige Betriebsausgaben.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />
Gesetzlicher Arbeitnehmerschutz<br />
Die vom Arbeitgeber aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Vorgaben<br />
durchzuführenden betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsmaßnahmen<br />
stellen keinen steuerpflichtigen Vorteil aus dem<br />
Dienstverhältnis dar.<br />
Betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
Impfungen <strong>und</strong> Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung<br />
von <strong>Beruf</strong>skrankheiten sind steuerfrei (Beispiel: FSME-<br />
Impfung für Forstarbeiter).<br />
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