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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Praxisbeispiel<br />

Babypaket - Steiermärkische Bank <strong>und</strong><br />

Sparkassen AG<br />

Alle Arbeitnehmer (männlich <strong>und</strong> weiblich) erhalten ein<br />

Geschenkspaket mit nützlichen Produkten für das Baby,<br />

sowie umfangreiche Informationen r<strong>und</strong> um Mutterschutz,<br />

Karenz <strong>und</strong> Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />

<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />

Abhängig vom Wert <strong>und</strong> vom Inhalt des Geschenk-<br />

pakets ist folgende Unterscheidung vorzunehmen:<br />

Handelt es sich neben den Informationsmaterialien bei<br />

dem Inhalt um bloße Warenproben <strong>und</strong> Probier-<br />

packungen für Babyprodukte, die von diversen<br />

Produzenten als Werbegeschenke zur Verfügung gestellt<br />

werden, dann können diese als bloße Annehmlichkeiten<br />

beurteilt werden, die keinen steuerpflichtigen Geldwert<br />

darstellen.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Praxisbeispiel II: Geschenke <strong>und</strong> Aufmerksamkeiten<br />

Werden mit dem Geschenkspaket jedoch Sach-<br />

geschenke zugewendet (z.B. Babyausstattungen,<br />

elektrische Geräte wie ein Baby-Phone usw.), so ist von<br />

einem steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis<br />

auszugehen <strong>und</strong> der geldwerte Vorteil muss im<br />

Rahmen der Gehaltsverrechnung als Einmalbezug versteuert<br />

werden. Die freiwillige Zuwendung in Form eines<br />

Geschenkspakets kann in diesem Fall als sozial-<br />

versicherungsfreie Geburtsbeihilfe beurteilt werden.<br />

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