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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Heiratsbeihilfen von der Sozialversicherungspflicht<br />

befreit.<br />

Der Arbeitgeber hat für den Sachbezug (bzw. den Geldwert)<br />

Lohnnebenkosten zu zahlen.<br />

Einzig kl<strong>einer</strong>e Annehmlichkeiten oder Aufmerksam-<br />

keiten bleiben von der Steuerpflicht ausgenommen,<br />

wenn diese keinen messbaren - insbesondere einkommenserhöhenden<br />

- Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen.<br />

In der Regel werden bei Blumensträußen, Süßigkeiten,<br />

kl<strong>einer</strong>en Souvenirs usw., die der Art <strong>und</strong> Höhe nach<br />

nicht als außergewöhnlich oder unmäßig bewertet<br />

werden, die Voraussetzungen für steuerfreie Annehmlichkeiten<br />

erfüllt.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Geschenke <strong>und</strong> Aufmerksamkeiten - persönliche Anlässe<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Geschenke des Arbeitgebers für einen persönlichen<br />

Anlass stellen für den Arbeitnehmer immer einen<br />

steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar.<br />

Bezüglich der Sozialversicherungspflicht siehe die<br />

vorangehenden Erläuterungen.<br />

Kl<strong>einer</strong>e Annehmlichkeiten <strong>und</strong> Aufmerksamkeiten sind<br />

steuerlich nicht relevant.<br />

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