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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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3. Zuwendungen, Vorteile <strong>und</strong> Geschenke<br />

Neben der Entlohnung durch Geldbezüge werden vom<br />

Arbeitgeber auch Vorteile bzw. Sachzuwendungen für<br />

die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gewährt.<br />

Dies können beispielsweise Betriebsveranstaltungen,<br />

Geschenke, ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen, Essensbons,<br />

Urlaubsreisen, Rabatte <strong>und</strong> andere Incentives etc.<br />

sein.<br />

Oftmals dürfen Arbeitnehmer Betriebsmittel des Arbeitgebers<br />

auch privat nutzen. Typische Beispiele sind<br />

Laptops, Handys oder Dienstautos.<br />

In zuvorgenannten Fällen ist nach den lohnsteuer-<br />

rechtlichen Bestimmungen zu prüfen, ob ein steuerpflichtiger<br />

Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben ist<br />

oder die private Nutzung steuerfrei bleiben darf.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

3.1 Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen <strong>und</strong><br />

Geschenke<br />

In vielen Unternehmen werden vom Arbeitgeber auf<br />

seine Kosten betriebliche Feiern (z.B. Weihnachtsfeiern)<br />

<strong>und</strong> Betriebsausflüge veranstaltet. Darüber hinaus<br />

erhalten Arbeitnehmer in vielen Betrieben als Zeichen<br />

der Anerkennung <strong>und</strong> Wertschätzung kl<strong>einer</strong>e<br />

Aufmerksamkeiten <strong>und</strong> freiwillige Sachzuwendungen.<br />

Diese werden vom Arbeitgeber freiwillig gewährt, es<br />

besteht hierauf kein zusätzlicher Rechtsanspruch.<br />

Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern<br />

<strong>und</strong> freiwillige Sachzuwendungen, die der<br />

Arbeitgeber finanziert bzw. gewährt, werden innerhalb<br />

der im Folgenden zusammengefassten Rahmenbedingungen<br />

auch steuerrechtlich gefördert.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Der freiwillige Sozialaufwand für Betriebsfeiern <strong>und</strong><br />

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben.<br />

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