Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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3. Zuwendungen, Vorteile <strong>und</strong> Geschenke<br />
Neben der Entlohnung durch Geldbezüge werden vom<br />
Arbeitgeber auch Vorteile bzw. Sachzuwendungen für<br />
die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gewährt.<br />
Dies können beispielsweise Betriebsveranstaltungen,<br />
Geschenke, ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen, Essensbons,<br />
Urlaubsreisen, Rabatte <strong>und</strong> andere Incentives etc.<br />
sein.<br />
Oftmals dürfen Arbeitnehmer Betriebsmittel des Arbeitgebers<br />
auch privat nutzen. Typische Beispiele sind<br />
Laptops, Handys oder Dienstautos.<br />
In zuvorgenannten Fällen ist nach den lohnsteuer-<br />
rechtlichen Bestimmungen zu prüfen, ob ein steuerpflichtiger<br />
Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben ist<br />
oder die private Nutzung steuerfrei bleiben darf.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
3.1 Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen <strong>und</strong><br />
Geschenke<br />
In vielen Unternehmen werden vom Arbeitgeber auf<br />
seine Kosten betriebliche Feiern (z.B. Weihnachtsfeiern)<br />
<strong>und</strong> Betriebsausflüge veranstaltet. Darüber hinaus<br />
erhalten Arbeitnehmer in vielen Betrieben als Zeichen<br />
der Anerkennung <strong>und</strong> Wertschätzung kl<strong>einer</strong>e<br />
Aufmerksamkeiten <strong>und</strong> freiwillige Sachzuwendungen.<br />
Diese werden vom Arbeitgeber freiwillig gewährt, es<br />
besteht hierauf kein zusätzlicher Rechtsanspruch.<br />
Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern<br />
<strong>und</strong> freiwillige Sachzuwendungen, die der<br />
Arbeitgeber finanziert bzw. gewährt, werden innerhalb<br />
der im Folgenden zusammengefassten Rahmenbedingungen<br />
auch steuerrechtlich gefördert.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Der freiwillige Sozialaufwand für Betriebsfeiern <strong>und</strong><br />
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben.<br />
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