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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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2.3 Arbeitsort<br />

2.3.1 Home-Office<br />

„Home Office“, auch „Telearbeit“, ist jene Arbeitsform,<br />

bei der Arbeitnehmer Arbeitsleistungen nicht in der<br />

Arbeitsstätte, sondern zumeist von zuhause aus er-<br />

bringen. In vielen Fällen stellt der Arbeitgeber Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Betriebsmittel zur Verfügung. Oftmals werden auch<br />

pauschale Kostenersätze für die Nutzung eines privaten<br />

Arbeitsplatzes direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Betriebsmittel<br />

siehe Punkt 3 „Betriebsmittel <strong>und</strong> Sachzuwendungen“.<br />

Leistet der Arbeitgeber Kostenzuschüsse für die<br />

Nutzung privater Räumlichkeiten, Betriebskosten usw.,<br />

handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn.<br />

Diese Kostenersätze sind anerkannte Betriebskosten.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Arbeitsort<br />

Kostenzuschüsse des Arbeitgebers für Miete, Betriebskosten<br />

usw. sind als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu<br />

versteuern.<br />

Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer alle von ihm selbst<br />

getragenen beruflich veranlassten Aufwendungen in<br />

s<strong>einer</strong> Steuererklärung als Werbungskosten geltend<br />

machen. Dies umfasst beispielsweise die aus beruflicher<br />

Veranlassung selbst angeschaffte Literatur, Büro-<br />

material etc.. Inwieweit die Kosten für ein Arbeits-<br />

zimmer im Wohnungsverband abgesetzt werden<br />

können, hängt davon ab, ob dieses für die gesamte<br />

berufliche Tätigkeit genutzt wird.<br />

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