Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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2.3 Arbeitsort<br />
2.3.1 Home-Office<br />
„Home Office“, auch „Telearbeit“, ist jene Arbeitsform,<br />
bei der Arbeitnehmer Arbeitsleistungen nicht in der<br />
Arbeitsstätte, sondern zumeist von zuhause aus er-<br />
bringen. In vielen Fällen stellt der Arbeitgeber Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Betriebsmittel zur Verfügung. Oftmals werden auch<br />
pauschale Kostenersätze für die Nutzung eines privaten<br />
Arbeitsplatzes direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Betriebsmittel<br />
siehe Punkt 3 „Betriebsmittel <strong>und</strong> Sachzuwendungen“.<br />
Leistet der Arbeitgeber Kostenzuschüsse für die<br />
Nutzung privater Räumlichkeiten, Betriebskosten usw.,<br />
handelt es sich hierbei um steuerpflichtigen Arbeitslohn.<br />
Diese Kostenersätze sind anerkannte Betriebskosten.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Arbeitsort<br />
Kostenzuschüsse des Arbeitgebers für Miete, Betriebskosten<br />
usw. sind als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu<br />
versteuern.<br />
Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer alle von ihm selbst<br />
getragenen beruflich veranlassten Aufwendungen in<br />
s<strong>einer</strong> Steuererklärung als Werbungskosten geltend<br />
machen. Dies umfasst beispielsweise die aus beruflicher<br />
Veranlassung selbst angeschaffte Literatur, Büro-<br />
material etc.. Inwieweit die Kosten für ein Arbeits-<br />
zimmer im Wohnungsverband abgesetzt werden<br />
können, hängt davon ab, ob dieses für die gesamte<br />
berufliche Tätigkeit genutzt wird.<br />
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