Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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2.2.4 Bildungskarenz<br />
Bildungskarenz ist eine besondere Form des<br />
unbezahlten Urlaubes wegen beruflicher Weiterbildung.<br />
Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate ununterbrochen<br />
bei demselben Arbeitgeber beschäftigt<br />
war, kann für die Dauer von mindestens zwei Monaten<br />
bis zu maximal einem Jahr Bildungskarenz mit dem<br />
Arbeitgeber vereinbaren, wobei die Bildungskarenz auch<br />
in Teilen angetreten werden kann. Eine weitere<br />
Bildungskarenz kann erst nach Ablauf von vier Jahren ab<br />
Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden<br />
(Rahmenfrist).<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Das Arbeitsverhältnis ist arbeitsrechtlich nicht beendet,<br />
jedoch ruhend gestellt. Es kommt zu <strong>einer</strong> sozial-<br />
versicherungsrechtlichen Abmeldung von der ASVG-<br />
Pflichtversicherung. Eine Verpflichtung auf Auszahlung<br />
von Entgelt seitens des Arbeitgebers besteht nicht.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeit-<br />
geber <strong>und</strong> dem Arbeitnehmer ist Voraussetzung.<br />
Hierüber muss dem zuständigen Arbeitsmarktservice<br />
mittels amtlichem Vordruck ein Nachweis erbracht<br />
werden. Um die Bildungskarenz noch attraktiver zu<br />
machen, stellen einzelne Landesregierungen zeitlich<br />
befristete unterschiedliche Zuschüsse zur Verfügung!<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Bildungskarenz<br />
Es besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf<br />
Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosen-<br />
geldes, sofern der Arbeitnehmer arbeitslosenver-<br />
sicherungsrechtliche Anwartschaften erfüllt hat <strong>und</strong> die<br />
entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen nachweist.<br />
Durch den Bezug des Arbeitslosengeldes ist der Arbeitnehmer<br />
pflichtversichert; Lohnsteuer fällt keine an.<br />
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