14.09.2013 Aufrufe

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2.4 Bildungskarenz<br />

Bildungskarenz ist eine besondere Form des<br />

unbezahlten Urlaubes wegen beruflicher Weiterbildung.<br />

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate ununterbrochen<br />

bei demselben Arbeitgeber beschäftigt<br />

war, kann für die Dauer von mindestens zwei Monaten<br />

bis zu maximal einem Jahr Bildungskarenz mit dem<br />

Arbeitgeber vereinbaren, wobei die Bildungskarenz auch<br />

in Teilen angetreten werden kann. Eine weitere<br />

Bildungskarenz kann erst nach Ablauf von vier Jahren ab<br />

Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden<br />

(Rahmenfrist).<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Das Arbeitsverhältnis ist arbeitsrechtlich nicht beendet,<br />

jedoch ruhend gestellt. Es kommt zu <strong>einer</strong> sozial-<br />

versicherungsrechtlichen Abmeldung von der ASVG-<br />

Pflichtversicherung. Eine Verpflichtung auf Auszahlung<br />

von Entgelt seitens des Arbeitgebers besteht nicht.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeit-<br />

geber <strong>und</strong> dem Arbeitnehmer ist Voraussetzung.<br />

Hierüber muss dem zuständigen Arbeitsmarktservice<br />

mittels amtlichem Vordruck ein Nachweis erbracht<br />

werden. Um die Bildungskarenz noch attraktiver zu<br />

machen, stellen einzelne Landesregierungen zeitlich<br />

befristete unterschiedliche Zuschüsse zur Verfügung!<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Bildungskarenz<br />

Es besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf<br />

Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosen-<br />

geldes, sofern der Arbeitnehmer arbeitslosenver-<br />

sicherungsrechtliche Anwartschaften erfüllt hat <strong>und</strong> die<br />

entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen nachweist.<br />

Durch den Bezug des Arbeitslosengeldes ist der Arbeitnehmer<br />

pflichtversichert; Lohnsteuer fällt keine an.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!