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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Länger als ein Monat<br />

Wird ein unbezahlter Urlaub für eine Dauer von mehr als<br />

einem Monat vereinbart, so ist der Arbeitnehmer mit<br />

Beginn des unbezahlten Urlaubes abzumelden. Es sind<br />

keine Entgeltsansprüche auszubezahlen.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Kürzer als ein Monat<br />

Das Arbeitsverhältnis läuft arbeitsrechtlich weiter. Der<br />

Arbeitnehmer hat jedoch zu bedenken, dass der Arbeitgeber<br />

die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung<br />

für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubes an den<br />

Arbeitnehmer verrechnen darf. Folglich können für den<br />

Arbeitnehmer für die Zeit des unbezahlten Urlaubes<br />

relativ hohe Kosten entstehen. Einerseits besteht kein<br />

Anspruch auf Gehaltsbezüge, andererseits hat er für die<br />

Dauer des unbezahlten Urlaubs neben den Dienst-<br />

nehmerbeiträgen auch die Dienstgeberbeiträge zur<br />

Sozialversicherung zu bezahlen.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Länger als ein Monat<br />

Unbezahlter Urlaub<br />

Das Arbeitsverhältnis wird arbeitsrechtlich ruhend<br />

gestellt. Eine Endabrechnung wird zwar nicht vor-<br />

genommen, jedoch wird der Arbeitnehmer von der<br />

Sozialversicherung abgemeldet <strong>und</strong> hat sich daher um<br />

eine Kranken- bzw. auch Pensionsversicherung selbst zu<br />

kümmern <strong>und</strong> auch die Kosten hierfür zu tragen. Eine<br />

Selbstversicherung in der gesetzlichen Kranken-<br />

versicherung bzw. eine Weiterversicherung in der<br />

gesetzlichen Pensionsversicherung sind möglich.<br />

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