Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Länger als ein Monat<br />
Wird ein unbezahlter Urlaub für eine Dauer von mehr als<br />
einem Monat vereinbart, so ist der Arbeitnehmer mit<br />
Beginn des unbezahlten Urlaubes abzumelden. Es sind<br />
keine Entgeltsansprüche auszubezahlen.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Kürzer als ein Monat<br />
Das Arbeitsverhältnis läuft arbeitsrechtlich weiter. Der<br />
Arbeitnehmer hat jedoch zu bedenken, dass der Arbeitgeber<br />
die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung<br />
für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubes an den<br />
Arbeitnehmer verrechnen darf. Folglich können für den<br />
Arbeitnehmer für die Zeit des unbezahlten Urlaubes<br />
relativ hohe Kosten entstehen. Einerseits besteht kein<br />
Anspruch auf Gehaltsbezüge, andererseits hat er für die<br />
Dauer des unbezahlten Urlaubs neben den Dienst-<br />
nehmerbeiträgen auch die Dienstgeberbeiträge zur<br />
Sozialversicherung zu bezahlen.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Länger als ein Monat<br />
Unbezahlter Urlaub<br />
Das Arbeitsverhältnis wird arbeitsrechtlich ruhend<br />
gestellt. Eine Endabrechnung wird zwar nicht vor-<br />
genommen, jedoch wird der Arbeitnehmer von der<br />
Sozialversicherung abgemeldet <strong>und</strong> hat sich daher um<br />
eine Kranken- bzw. auch Pensionsversicherung selbst zu<br />
kümmern <strong>und</strong> auch die Kosten hierfür zu tragen. Eine<br />
Selbstversicherung in der gesetzlichen Kranken-<br />
versicherung bzw. eine Weiterversicherung in der<br />
gesetzlichen Pensionsversicherung sind möglich.<br />
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