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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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2.2.3 Unbezahlter Urlaub<br />

Alternativ besteht im Rahmen eines unbezahlten<br />

Urlaubes die Möglichkeit, sich für einen längeren Zeitraum<br />

familiären Verpflichtungen zu widmen. Ist<br />

beispielsweise der jeweils zustehende gesetzliche<br />

Urlaub verbraucht <strong>und</strong> kann ein Urlaubsvorgriff nicht<br />

vereinbart werden, können Arbeitgeber <strong>und</strong> -nehmer<br />

einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. Während eines<br />

unbezahlten Urlaubs entfallen sowohl die Arbeitsleistung<br />

des Arbeitnehmers, als auch die Entgeltleistung des Arbeitgebers.<br />

Das Arbeitsverhältnis läuft unge-<br />

kündigt weiter, eine Endabrechnung findet nicht statt.<br />

Hinsichtlich des unbezahlten Urlaubes sind zwei<br />

Varianten zu unterscheiden:<br />

• unbezahlter Urlaub kürzer als ein Monat bzw.<br />

• unbezahlter Urlaub länger als ein Monat<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Kürzer als ein Monat<br />

Unbezahlter Urlaub<br />

Das Arbeitsverhältnis wird arbeitsrechtlich nicht<br />

beendet, Entgeltanspruch besteht jedoch nur für den<br />

Zeitraum, in welchem innerhalb des Monats gearbeitet<br />

wurde, dasselbe gilt für die Lohnnebenkosten <strong>und</strong> die<br />

Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer wird<br />

nicht von der Sozialversicherung abgemeldet, er bleibt<br />

weiterhin pflichtversichert, jedoch hat der Arbeitgeber<br />

das Recht, für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubes<br />

dem Arbeitnehmer auch den Dienstgeberanteil der<br />

Sozialversicherungsbeiträge anzulasten. Als allgemeine<br />

Beitragsgr<strong>und</strong>lage für den unbezahlten Urlaub gilt jener<br />

Betrag, der auf den Zeitabschnitt entfällt, der<br />

• unmittelbar vor dem unbezahlten Urlaub liegt <strong>und</strong><br />

• s<strong>einer</strong> Länge nach der Urlaubsdauer entspricht.<br />

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