Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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2.2.3 Unbezahlter Urlaub<br />
Alternativ besteht im Rahmen eines unbezahlten<br />
Urlaubes die Möglichkeit, sich für einen längeren Zeitraum<br />
familiären Verpflichtungen zu widmen. Ist<br />
beispielsweise der jeweils zustehende gesetzliche<br />
Urlaub verbraucht <strong>und</strong> kann ein Urlaubsvorgriff nicht<br />
vereinbart werden, können Arbeitgeber <strong>und</strong> -nehmer<br />
einen unbezahlten Urlaub vereinbaren. Während eines<br />
unbezahlten Urlaubs entfallen sowohl die Arbeitsleistung<br />
des Arbeitnehmers, als auch die Entgeltleistung des Arbeitgebers.<br />
Das Arbeitsverhältnis läuft unge-<br />
kündigt weiter, eine Endabrechnung findet nicht statt.<br />
Hinsichtlich des unbezahlten Urlaubes sind zwei<br />
Varianten zu unterscheiden:<br />
• unbezahlter Urlaub kürzer als ein Monat bzw.<br />
• unbezahlter Urlaub länger als ein Monat<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Kürzer als ein Monat<br />
Unbezahlter Urlaub<br />
Das Arbeitsverhältnis wird arbeitsrechtlich nicht<br />
beendet, Entgeltanspruch besteht jedoch nur für den<br />
Zeitraum, in welchem innerhalb des Monats gearbeitet<br />
wurde, dasselbe gilt für die Lohnnebenkosten <strong>und</strong> die<br />
Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer wird<br />
nicht von der Sozialversicherung abgemeldet, er bleibt<br />
weiterhin pflichtversichert, jedoch hat der Arbeitgeber<br />
das Recht, für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubes<br />
dem Arbeitnehmer auch den Dienstgeberanteil der<br />
Sozialversicherungsbeiträge anzulasten. Als allgemeine<br />
Beitragsgr<strong>und</strong>lage für den unbezahlten Urlaub gilt jener<br />
Betrag, der auf den Zeitabschnitt entfällt, der<br />
• unmittelbar vor dem unbezahlten Urlaub liegt <strong>und</strong><br />
• s<strong>einer</strong> Länge nach der Urlaubsdauer entspricht.<br />
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