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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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2.2.2 Sabbatical<br />

Auch in Österreich werden bedingt durch ein verstärktes<br />

Bewusstsein für eine ausgeglichene Work-Life-Balance<br />

immer öfter „Sabbaticals“ - geplante berufliche Auszeiten<br />

- vereinbart.<br />

Zumeist werden zwei Varianten in Anspruch genommen:<br />

• befristete oder unbefristete unbezahlte Urlaube<br />

(z.B. Karenzierung des Arbeitsverhältnisses) mit<br />

Wiedereinstellungsgarantie, siehe auch Punkt 3,<br />

oder<br />

• sogenannte Langzeiturlaube durch Zeit-Ansparmodelle<br />

Bei Zeit-Ansparmodellen wird eine Vollarbeitszeitstelle<br />

für einen gewissen Zeitraum vertraglich in eine Teilzeitstelle<br />

umgewandelt <strong>und</strong> das Teilzeitgehalt ausbezahlt. In<br />

der Ansparphase leistet der Arbeitnehmer aber<br />

weiterhin seine wöchentliche Vollarbeitszeit. Durch jene<br />

Arbeitszeiten, die durch die Teilzeitentlohnung nicht<br />

monatlich abgegolten werden, wird ein Zeitguthaben<br />

angespart. In der nachfolgenden Freizeitphase wird<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

dieses Zeitguthaben aufgebraucht, die Zahlung des<br />

Teilzeitentgelts läuft weiter.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Der Aufbau von Zeitguthaben in einem Sabbatical-<br />

Modell <strong>und</strong> der Verbrauch während der arbeitsfreien<br />

Zeit, hat keine direkten steuerlichen Auswirkungen. Das<br />

in diesem Zeitraum ausbezahlte Teilzeitentgelt ist<br />

steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungspflichtig.<br />

Diese Teilzeitentgelte sind Betriebsausgaben. Darüberhinaus<br />

muss der Arbeitgeber für aufgebaute Sabbatical-<br />

Gutst<strong>und</strong>en bis zu deren Verbrauch am Bilanzstichtag<br />

Rückstellungen bilden.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Sabbatical<br />

Der Arbeitnehmer bleibt auch während der Freizeitphase<br />

auf Gr<strong>und</strong> der bezahlten Teilzeitbezüge steuerpflichtig<br />

<strong>und</strong> pflichtversichert <strong>und</strong> muss sich - im Gegensatz zum<br />

unbezahlten Urlaub - nicht um den Versicherungsschutz<br />

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