14.09.2013 Aufrufe

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sofern die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 386,80 pro<br />

Monat/ EUR 29,70 pro Tag nicht überschritten wird, hat<br />

der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zu<br />

zahlen. Bezieht der Arbeitnehmer gleichzeitig zum<br />

geringfügigen Dienstverhältnis Kinderbetreuungsgeld,<br />

so ist hierdurch der Krankenversicherungsschutz<br />

gewährleistet. Andernfalls kann der geringfügig beschäftigte<br />

Arbeitnehmer sich auf Antrag in der Krankenversicherung<br />

<strong>und</strong> in der Pensionsversicherung freiwillig weiterversichern.<br />

Der monatliche Beitrag für diese Selbst-<br />

versicherung beträgt EUR 54,59 (Stand 2013) pro Monat.<br />

Sofern der Arbeitgeber mehrere geringfügige Arbeit-<br />

nehmer beschäftigt <strong>und</strong> deren monatliche Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

EUR 580,20 (Stand 2013) übersteigt, hat er<br />

neben dem Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 Prozent,<br />

zusätzlich 16,4 Prozent pauschale Dienstgeberabgabenbeiträge<br />

zu zahlen.<br />

Für den Bezug aus <strong>einer</strong> geringfügigen Beschäftigung<br />

von maximal EUR 386,80 monatlich bzw. EUR 29,70<br />

täglich ist kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Eine<br />

Versteuerung wird nur dann anfallen, wenn zusätzlich zu<br />

der geringfügigen Tätigkeit, Einkünfte aus anderen<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Praxisbeispiel: Flexible Arbeitszeiten<br />

Arbeitsverhältnissen oder anderen Einkunftsquellen im<br />

Rahmen der Veranlagung zu versteuern sind. Bis zu Jahreseinkünften<br />

von insgesamt EUR 11.000,- fällt keine<br />

Einkommensteuer an.<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!