Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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Sofern die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 386,80 pro<br />
Monat/ EUR 29,70 pro Tag nicht überschritten wird, hat<br />
der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zu<br />
zahlen. Bezieht der Arbeitnehmer gleichzeitig zum<br />
geringfügigen Dienstverhältnis Kinderbetreuungsgeld,<br />
so ist hierdurch der Krankenversicherungsschutz<br />
gewährleistet. Andernfalls kann der geringfügig beschäftigte<br />
Arbeitnehmer sich auf Antrag in der Krankenversicherung<br />
<strong>und</strong> in der Pensionsversicherung freiwillig weiterversichern.<br />
Der monatliche Beitrag für diese Selbst-<br />
versicherung beträgt EUR 54,59 (Stand 2013) pro Monat.<br />
Sofern der Arbeitgeber mehrere geringfügige Arbeit-<br />
nehmer beschäftigt <strong>und</strong> deren monatliche Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
EUR 580,20 (Stand 2013) übersteigt, hat er<br />
neben dem Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 Prozent,<br />
zusätzlich 16,4 Prozent pauschale Dienstgeberabgabenbeiträge<br />
zu zahlen.<br />
Für den Bezug aus <strong>einer</strong> geringfügigen Beschäftigung<br />
von maximal EUR 386,80 monatlich bzw. EUR 29,70<br />
täglich ist kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Eine<br />
Versteuerung wird nur dann anfallen, wenn zusätzlich zu<br />
der geringfügigen Tätigkeit, Einkünfte aus anderen<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Praxisbeispiel: Flexible Arbeitszeiten<br />
Arbeitsverhältnissen oder anderen Einkunftsquellen im<br />
Rahmen der Veranlagung zu versteuern sind. Bis zu Jahreseinkünften<br />
von insgesamt EUR 11.000,- fällt keine<br />
Einkommensteuer an.<br />
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