Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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2.2 Arbeitszeitmodelle<br />
2.2.1 Gleitzeitmodelle - Zeitguthaben<br />
Die größtenteils selbstständige Einteilung der eigenen<br />
Arbeitszeit nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />
ermöglicht <strong>Familie</strong>n mit berufstätigen Elternteilen, die<br />
Zeit mit ihren Kindern flexibler zu gestalten <strong>und</strong> die<br />
alltäglichen Herausforderungen besser zu meistern.<br />
Insbesondere bei Gleitzeitmodellen können Beginn <strong>und</strong><br />
Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines<br />
zeitlichen Rahmens frei gestaltet werden. Durch diese<br />
flexible Gestaltung können sowohl ein Zeitguthaben als<br />
auch sogenannte Zeitschulden aufgebaut werden.<br />
Betrieblich gesondert angeordnete Überst<strong>und</strong>en müssen<br />
jedoch extra behandelt werden <strong>und</strong> dürfen nicht mit<br />
einem Gleitzeitguthaben vermischt werden.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Der Aufbau <strong>und</strong> Verbrauch von Zeitguthaben durch Zeitausgleich<br />
hat keine steuerlichen Auswirkungen. Erst die<br />
Auszahlung von Gleitzeitguthaben <strong>und</strong> Überst<strong>und</strong>en sind<br />
steuerpflichtiger Arbeitslohn <strong>und</strong> für den Arbeitgeber als<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Personalkosten betrieblich abzugsfähig. Für bestehende<br />
Zeitguthaben sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen zu<br />
bilden.<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Arbeitszeitmodelle<br />
Überst<strong>und</strong>en können bis zu <strong>einer</strong> gewissen Grenze <strong>und</strong><br />
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen teilweise<br />
steuerfrei ausbezahlt werden. Die Voraussetzungen für<br />
die Steuerfreiheit der gesetzlich geregelten Zulagen <strong>und</strong><br />
Zuschläge liegen jedoch nur dann vor, wenn derartige<br />
Zulagen <strong>und</strong> Zuschläge zusätzlich zum Gr<strong>und</strong>lohn bezahlt<br />
werden.<br />
Die Abgeltung für ein im Rahmen <strong>einer</strong> Gleitzeitvereinbarung<br />
entstandenes Zeitguthaben ist im Auszahlungsmonat<br />
als laufender Bezug zu versteuern. Werden im<br />
Rahmen der Gleitzeitvereinbarung vom Arbeitnehmer<br />
angeordnete Überst<strong>und</strong>en geleistet, dann können für die<br />
monatlich tatsächlich geleisteten <strong>und</strong> bezahlten Überst<strong>und</strong>en<br />
die Begünstigungen berücksichtigt werden.<br />
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