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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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2.2 Arbeitszeitmodelle<br />

2.2.1 Gleitzeitmodelle - Zeitguthaben<br />

Die größtenteils selbstständige Einteilung der eigenen<br />

Arbeitszeit nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />

ermöglicht <strong>Familie</strong>n mit berufstätigen Elternteilen, die<br />

Zeit mit ihren Kindern flexibler zu gestalten <strong>und</strong> die<br />

alltäglichen Herausforderungen besser zu meistern.<br />

Insbesondere bei Gleitzeitmodellen können Beginn <strong>und</strong><br />

Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines<br />

zeitlichen Rahmens frei gestaltet werden. Durch diese<br />

flexible Gestaltung können sowohl ein Zeitguthaben als<br />

auch sogenannte Zeitschulden aufgebaut werden.<br />

Betrieblich gesondert angeordnete Überst<strong>und</strong>en müssen<br />

jedoch extra behandelt werden <strong>und</strong> dürfen nicht mit<br />

einem Gleitzeitguthaben vermischt werden.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Der Aufbau <strong>und</strong> Verbrauch von Zeitguthaben durch Zeitausgleich<br />

hat keine steuerlichen Auswirkungen. Erst die<br />

Auszahlung von Gleitzeitguthaben <strong>und</strong> Überst<strong>und</strong>en sind<br />

steuerpflichtiger Arbeitslohn <strong>und</strong> für den Arbeitgeber als<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Personalkosten betrieblich abzugsfähig. Für bestehende<br />

Zeitguthaben sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen zu<br />

bilden.<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Arbeitszeitmodelle<br />

Überst<strong>und</strong>en können bis zu <strong>einer</strong> gewissen Grenze <strong>und</strong><br />

bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen teilweise<br />

steuerfrei ausbezahlt werden. Die Voraussetzungen für<br />

die Steuerfreiheit der gesetzlich geregelten Zulagen <strong>und</strong><br />

Zuschläge liegen jedoch nur dann vor, wenn derartige<br />

Zulagen <strong>und</strong> Zuschläge zusätzlich zum Gr<strong>und</strong>lohn bezahlt<br />

werden.<br />

Die Abgeltung für ein im Rahmen <strong>einer</strong> Gleitzeitvereinbarung<br />

entstandenes Zeitguthaben ist im Auszahlungsmonat<br />

als laufender Bezug zu versteuern. Werden im<br />

Rahmen der Gleitzeitvereinbarung vom Arbeitnehmer<br />

angeordnete Überst<strong>und</strong>en geleistet, dann können für die<br />

monatlich tatsächlich geleisteten <strong>und</strong> bezahlten Überst<strong>und</strong>en<br />

die Begünstigungen berücksichtigt werden.<br />

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