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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Praxisbeispiel<br />

Sommerbetreuung:<br />

Sommertagescamp Allianz Elementar<br />

Englisch-Camp für externe Kinder:<br />

• 8-14 Uhr: EUR 200,- halbtags für ganze Woche;<br />

EUR 50,- pro Tag<br />

• 8-17 Uhr: EUR 250,- ganztags für ganze Woche;<br />

EUR 60,- pro Tag<br />

Tennis-Camp für externe Kinder:<br />

(keine Einzeltage buchbar)<br />

• 8-17 Uhr: EUR 300,- ganztags für ganze Woche<br />

• 8-14 Uhr: EUR 250,- halbtags für ganze Woche<br />

Kosten für interne Kinder (Allianz Elementar):<br />

(keine Einzeltage buchbar)<br />

• EUR 20,- Selbstbehalt pro Tag<br />

• EUR 100,- pro Woche für Tennis<br />

Die Allianz Österreich hat jährlich r<strong>und</strong> EUR 10.000,- an<br />

Aufwendungen für die Kinderbetreuung KidsCorner.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Praxisbeispiel: Kinderbetreuungszuschuss II<br />

<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Ferien-<br />

betreuung der Kinder s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer, so stellt dies<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem<br />

Dienstverhältnis dar. Der geldwerte Vorteil ist als<br />

Sachbezug im Rahmen der Gehaltsverrechnung steuer-<br />

<strong>und</strong> beitragspflichtig.<br />

Nach der derzeit aktuellen Rechtslage ist nicht<br />

klargestellt, ob der Arbeitgeber für Kinder unter<br />

10 Jahren auch für die Ferienbetreuung einen steuer-<br />

freien Kinderbetreuungskostenzuschuss nach § 3 Abs 1<br />

Z 13 lit b) EStG - bis höchstens EUR 500,- pro Kind <strong>und</strong><br />

Jahr - steuerfrei auszahlen darf. Eltern dürfen hingegen<br />

für Kinder unter 10 Jahren, neben der Kinderbetreuung<br />

in institutionellen Einrichtungen (z.B. Kindergarten, Hort<br />

usw.), erstmals ab 2011 auch Kosten für die Ferien-<br />

betreuung (z.B. Ferienlager) als außergewöhnliche<br />

Belastung nach § 34 Abs. 9 EStG geltend machen.<br />

Voraussetzung ist, dass die Ferienbetreuung durch<br />

pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt. Die Absetzbarkeit<br />

ist mit insgesamt EUR 2.300,- der tatsächlichen<br />

Kosten pro Kind <strong>und</strong> Kalenderjahr limitiert.<br />

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