Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />
Bieten Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht<br />
ihren Arbeitnehmern bzw. Gruppen der Belegschaft<br />
professionelle Unterstützung durch Spezialisten an, die<br />
unter ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahme subsumiert werden<br />
kann, dann ist diese steuerfrei, soweit die Leistung<br />
in eigenen Einrichtungen des Unternehmens in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
Aus Sicht der derzeitigen steuerlichen Rechtslage ist die<br />
Nutzung vorgenannter Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungsmaßnahmen<br />
(z.B. Eheberatung, Burn-out-Prävention<br />
usw.) in externen Einrichtungen gr<strong>und</strong>sätzlich als Vorteil<br />
aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen, unabhängig<br />
davon, ob der Arbeitgeber hierfür die Aufwendungen in<br />
Form <strong>einer</strong> Pauschallösung übernimmt oder die Kosten<br />
pro Arbeitnehmer (der ein Angebot konkret in Anspruch<br />
nimmt) einzeln in Rechnung gestellt werden. In der<br />
Praxis wird insbesondere durch die im vorliegenden Fall<br />
zugesagte Anonymität eine Zurechnung des jeweiligen<br />
steuerpflichtigen Sachbezuges beim einzelnen Arbeitnehmer<br />
schwierig bzw. kaum möglich sein.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Praxisbeispiel: Kinderbetreuungszuschuss II<br />
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Leistungs-<br />
angebote, die nicht nur von den Arbeitnehmern genutzt<br />
werden, sondern auch von Personen die vom einzelnen<br />
Arbeitnehmer nominiert werden, stellt dies stets einen<br />
Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der dem einzelnen<br />
Arbeitnehmer zuzurechnen ist. (Beispiel: Oma/Opa-<br />
Schulung wird von einem Großelternteil in Anspruch<br />
genommen.)<br />
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