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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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<strong>Steuerliche</strong> Auswirkungen<br />

Bieten Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht<br />

ihren Arbeitnehmern bzw. Gruppen der Belegschaft<br />

professionelle Unterstützung durch Spezialisten an, die<br />

unter ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahme subsumiert werden<br />

kann, dann ist diese steuerfrei, soweit die Leistung<br />

in eigenen Einrichtungen des Unternehmens in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

Aus Sicht der derzeitigen steuerlichen Rechtslage ist die<br />

Nutzung vorgenannter Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungsmaßnahmen<br />

(z.B. Eheberatung, Burn-out-Prävention<br />

usw.) in externen Einrichtungen gr<strong>und</strong>sätzlich als Vorteil<br />

aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen, unabhängig<br />

davon, ob der Arbeitgeber hierfür die Aufwendungen in<br />

Form <strong>einer</strong> Pauschallösung übernimmt oder die Kosten<br />

pro Arbeitnehmer (der ein Angebot konkret in Anspruch<br />

nimmt) einzeln in Rechnung gestellt werden. In der<br />

Praxis wird insbesondere durch die im vorliegenden Fall<br />

zugesagte Anonymität eine Zurechnung des jeweiligen<br />

steuerpflichtigen Sachbezuges beim einzelnen Arbeitnehmer<br />

schwierig bzw. kaum möglich sein.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Praxisbeispiel: Kinderbetreuungszuschuss II<br />

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Leistungs-<br />

angebote, die nicht nur von den Arbeitnehmern genutzt<br />

werden, sondern auch von Personen die vom einzelnen<br />

Arbeitnehmer nominiert werden, stellt dies stets einen<br />

Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der dem einzelnen<br />

Arbeitnehmer zuzurechnen ist. (Beispiel: Oma/Opa-<br />

Schulung wird von einem Großelternteil in Anspruch<br />

genommen.)<br />

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