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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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2.1.2 Kinderbetreuungszuschüsse<br />

Leistet der Arbeitgeber Kostenzuschüsse für Kinder-<br />

betreuungseinrichtungen, die nicht von ihm betrieben<br />

werden (z.B. öffentliche bzw. private Kindergärten<br />

usw.), so ist dies bis auf den Kinderbetreuungszuschuss<br />

von EUR 500,- pro Jahr (siehe Seite 12) ein steuerpflichtiger<br />

Vorteil.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschusses sind<br />

Aufwendungen für externe Kinderbetreuung ein Vorteil<br />

aus dem Dienstverhältnis.<br />

Freiwillig geleistete Kostenzuschüsse des Arbeitgebers<br />

für die Kinderbetreuung in öffentlichen oder privaten<br />

Einrichtungen sind dem Charakter nach lohnsteuerpflichtige<br />

Arbeitsentgelte <strong>und</strong> als Personalaufwand abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Situation Arbeitnehmer<br />

Kinderbetreuungszuschüsse<br />

Zuschüsse <strong>und</strong> Kostenersätze des Arbeitgebers für die<br />

Kinderbetreuung s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer sind - mit Ausnahme<br />

des Kinderbetreuungszuschusses - steuerpflichtig.<br />

Der Arbeitnehmer hat hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong><br />

Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Der Arbeitnehmer<br />

kann die selbst bezahlten Kinderbetreuungs-<br />

kosten als außergewöhnliche Belastung in s<strong>einer</strong><br />

Veranlagung geltend machen.<br />

Für den Arbeitnehmer sind Kosten in der Höhe von<br />

höchstens EUR 2.300,- pro Kind (das im Kalenderjahr<br />

das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat) <strong>und</strong> Jahr<br />

absetzbar. Dabei handelt es sich um einen Jahresbetrag,<br />

der nicht zu aliquotieren ist, selbst wenn im<br />

Kalenderjahr nur in einigen Monaten Kinderbetreuungskosten<br />

tatsächlich anfallen. Es muss sich um tatsächlich<br />

gezahlte, unmittelbare Kosten handeln, <strong>und</strong> die<br />

Betreuung muss durch selbstständig tätige oder nichtselbstständig<br />

tätige pädagogische Betreuungspersonen<br />

geleistet werden. Die Rechnung hat eine detaillierte<br />

Darstellung zu enthalten, aus der die Gesamtkosten <strong>und</strong><br />

die abzugsfähigen Kosten für die Betreuung hervor-<br />

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