Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf
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2.1.2 Kinderbetreuungszuschüsse<br />
Leistet der Arbeitgeber Kostenzuschüsse für Kinder-<br />
betreuungseinrichtungen, die nicht von ihm betrieben<br />
werden (z.B. öffentliche bzw. private Kindergärten<br />
usw.), so ist dies bis auf den Kinderbetreuungszuschuss<br />
von EUR 500,- pro Jahr (siehe Seite 12) ein steuerpflichtiger<br />
Vorteil.<br />
Situation Arbeitgeber<br />
Mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschusses sind<br />
Aufwendungen für externe Kinderbetreuung ein Vorteil<br />
aus dem Dienstverhältnis.<br />
Freiwillig geleistete Kostenzuschüsse des Arbeitgebers<br />
für die Kinderbetreuung in öffentlichen oder privaten<br />
Einrichtungen sind dem Charakter nach lohnsteuerpflichtige<br />
Arbeitsentgelte <strong>und</strong> als Personalaufwand abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben.<br />
für die praxis<br />
<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />
Situation Arbeitnehmer<br />
Kinderbetreuungszuschüsse<br />
Zuschüsse <strong>und</strong> Kostenersätze des Arbeitgebers für die<br />
Kinderbetreuung s<strong>einer</strong> Arbeitnehmer sind - mit Ausnahme<br />
des Kinderbetreuungszuschusses - steuerpflichtig.<br />
Der Arbeitnehmer hat hierfür Lohnsteuer <strong>und</strong><br />
Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Der Arbeitnehmer<br />
kann die selbst bezahlten Kinderbetreuungs-<br />
kosten als außergewöhnliche Belastung in s<strong>einer</strong><br />
Veranlagung geltend machen.<br />
Für den Arbeitnehmer sind Kosten in der Höhe von<br />
höchstens EUR 2.300,- pro Kind (das im Kalenderjahr<br />
das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat) <strong>und</strong> Jahr<br />
absetzbar. Dabei handelt es sich um einen Jahresbetrag,<br />
der nicht zu aliquotieren ist, selbst wenn im<br />
Kalenderjahr nur in einigen Monaten Kinderbetreuungskosten<br />
tatsächlich anfallen. Es muss sich um tatsächlich<br />
gezahlte, unmittelbare Kosten handeln, <strong>und</strong> die<br />
Betreuung muss durch selbstständig tätige oder nichtselbstständig<br />
tätige pädagogische Betreuungspersonen<br />
geleistet werden. Die Rechnung hat eine detaillierte<br />
Darstellung zu enthalten, aus der die Gesamtkosten <strong>und</strong><br />
die abzugsfähigen Kosten für die Betreuung hervor-<br />
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