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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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werden kann, weil z.B. kein Steuerbescheid vorliegt,<br />

beträgt die Zuverdienstgrenze ebenfalls EUR 16.200,-<br />

im Kalenderjahr. Es bestehen keine monatlichen Zuverdienstgrenzen.<br />

Berücksichtigt werden nur die Einkünfte<br />

desjenigen Elternteils, der das KBG bezieht. Die Einkünfte<br />

des anderen Elternteils sind nicht relevant!<br />

Einkommensabhängige Variante:<br />

Voraussetzungen: In den 6 Monaten vor der Geburt<br />

muss eine in Österreich sozialversicherungspflichtige<br />

Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. In diese Zeit fallende<br />

Krankheiten mit Krankenentgelts- bzw. Krankengeldanspruch<br />

<strong>und</strong> Erholungsurlaube sind keine Unterbrechungen<br />

der Erwerbstätigkeit.<br />

Einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Zeiten des<br />

Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) bzw. Zeiten des<br />

Wochengeldbezuges sowie Zeiten der Karenz (bis max.<br />

zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern die<br />

davorliegende Erwerbstätigkeit mindestens 6 Monate<br />

angedauert hat <strong>und</strong> das Dienstverhältnis in dem Zeitraum<br />

aufrecht ist. Ebenfalls gleichgestellt sind Zeiten<br />

der Gewährung <strong>einer</strong> Betriebshilfe oder eines Wochengeldes<br />

für Selbstständige.<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Zuverdienst: Ein Zuverdienst ist nur im Ausmaß von<br />

EUR 6.100,- pro Kalenderjahr zulässig (geringfügige<br />

Beschäftigung wäre zulässig). Berücksichtigt werden<br />

nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das KBG<br />

bezieht. Außerdem dürfen im Bezugszeitraum keine<br />

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen<br />

werden.<br />

Situation Arbeitgeber<br />

Kinderbetreuung<br />

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung<br />

Seit 2009 gilt, dass Arbeitgeber für die Betreuung von<br />

Kindern unter 10 Jahren ihren Arbeitnehmern einen<br />

Zuschuss von bis zu EUR 500,- pro Jahr <strong>und</strong> Kind<br />

steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei gewähren können.<br />

Dafür ist Voraussetzung, dass die Kinderbetreuung<br />

entweder in <strong>einer</strong> öffentlichen Kinderbetreuungs-<br />

einrichtung, <strong>einer</strong> privaten Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

die den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht<br />

oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt.<br />

Der Zuschuss wird dabei entweder direkt oder in Form<br />

von Gutscheinen, die bei Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

eingelöst werden können an die Betreuungsperson<br />

bzw. an die Kinderbetreuungseinrichtung geleistet.<br />

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