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Steuerliche Aspekte einer familienbewussten ... - Familie und Beruf

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Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) in s<strong>einer</strong> flexiblen<br />

Ausgestaltung ist eine konkrete Maßnahme zur besseren<br />

Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> <strong>Beruf</strong>. Es bietet Wahl-<br />

freiheit <strong>und</strong> unterstützt bei der Umsetzung persönlicher<br />

Pläne <strong>und</strong> Vorstellungen.<br />

Zwei Systeme:<br />

Pauschalsystem: 30+6 / 20+4 / 15+3 / 12+2<br />

Durch das pauschale KBG wird die Betreuungsleistung<br />

der Eltern anerkannt <strong>und</strong> teilweise abgegolten. Eltern<br />

erhalten es unabhängig von <strong>einer</strong> vor der Geburt des<br />

Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.<br />

Einkommensersatzsystem: 12 + 2<br />

Das einkommensabhängige KBG bietet jenen Eltern, die<br />

sich nur kurze Zeit aus dem <strong>Beruf</strong>sleben zurückziehen<br />

wollen einen Einkommensersatz.<br />

Pauschalvarianten:<br />

Bezugsdauer: Die Bezugsdauer währt bis zur Vollendung<br />

des angegebenen Lebensmonats des Kindes, wenn nur<br />

ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei<br />

für die praxis<br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>einer</strong> <strong>familienbewussten</strong> Personalpolitik<br />

Kinderbetreuung<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert<br />

sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der<br />

andere Elternteil tatsächlich bezogen hat. Kinderbetreuungsgeld<br />

gebührt beiden Eltern jedoch höchstens<br />

bis zur maximalen Bezugsdauer der jeweils gewählten<br />

Variante. Hat nur ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld,<br />

so kann dieses abhängig vom gewählten<br />

Modell, längstens für 30 Monate bezogen werden.<br />

Zuverdienst: Während des Bezuges von pauschalem<br />

Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst bis<br />

zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem relevanten<br />

Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld<br />

bezogen wurde (=individuelle Zuverdienstgrenze),<br />

beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr,<br />

betragen. Falls in allen drei Jahren vor der Geburt Kinderbetreuungsgeld<br />

bezogen wurde, ist somit das drittvorangegangene<br />

Jahr das relevante Kalenderjahr (für<br />

Geburten bis 31.12.2011 besteht keine Beschränkung<br />

auf das drittvorangegangene Kalenderjahr). Liegt die ermittelte<br />

individuelle Zuverdienstgrenze unter EUR<br />

16.200,-, so gilt in diesem Fall eine Zuverdienstgrenze<br />

von EUR 16.200,- pro Kalenderjahr. In jenen Fällen, in<br />

denen keine individuelle Zuverdienstgrenze ermittelt<br />

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