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Weltseele und unendlicher Verstand - Salomon Maimon

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<strong>Maimon</strong>s Einwand gegen die Subsumtionslehre wird gegen Kroners Synthesislehre unter ver-<br />

änderten Vorzeichen erneuert: Es ist die Frage nach der Rechtmäßgkeit der Synthesis, die<br />

<strong>Maimon</strong> vorzubringen hat. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit, dem „quid juris“ (A 84/B<br />

116) der transzendentalen Deduktion, kann nach <strong>Maimon</strong> nicht durch den Hinweis auf das<br />

Vermögen der transzendentalen Apperzeption bzw. der ursprünglich a priori synthetisieren-<br />

den Tätigkeit gelöst werden. Quid juris im Verständnis <strong>Maimon</strong>s ist gleichbedeutend mit<br />

„quid rationis? weil dasjenige rechtmäßig ist was gesetzmäßig ist, <strong>und</strong> in Ansehung des Den-<br />

kens ist dasjenige rechtmäßig, was den Gesetzen des Denkens oder der Vernunft gemäß ist“<br />

(Versuch, 197 [364]). Daraus folgt nun die Frage nach der Gesetzmäßigkeit der Synthesis:<br />

Welches Gesetz regelt die Verbindung von <strong>Verstand</strong>esbegriff <strong>und</strong> empirischer Anschauung?<br />

Da der gegenstandsbestimmenden Tätigkeit nicht dabei zugesehen werden kann,<br />

„wie sie bestimmte gegebene Momente anhand bestimmter Regeln [zu einer Erfahrung oder<br />

empirischen Synthesis; F.E.] verbindet, sondern lediglich darauf geschlossen wird, daß überhaupt<br />

eine derartige Tätigkeit stattfinden muß, läßt sich letzten Endes nicht sagen, welchem<br />

Ereignis nach welcher Regel sein Ort im Verhältnis zu welchen anderen bestimmt wurde.“ 374<br />

<strong>Maimon</strong>s gr<strong>und</strong>legender Einwand erneuert sich unter veränderten Vorzeichen: Nach welchem<br />

Gesetz wird die Empfindung a <strong>und</strong> b verb<strong>und</strong>en? Weshalb eignet sich die Verbindung von a<br />

<strong>und</strong> c nicht zur Synthesis a priori? Welche Gesetze regeln die ursprünglich-synthetische Tä-<br />

tigkeit? Die Rechtmäßigkeit im Sinne der Gesetzmäßigkeit der Synthesis kann also nicht in<br />

der transzendentalen Apperzeption als dem Vermögen der transzendentalen Synthesis be-<br />

gründet liegen. Selbst wenn es Kant gelungen sein sollte zu zeigen, daß Anschauung <strong>und</strong><br />

374 Krämer (1997), 279. Vgl. Allison (1983), 161: „The second and perhaps most problematic aspect of Kant’s<br />

doctrine is the claim that the imaginative synthesis is governed by the categories. Why, after all, should the<br />

imaginative activity have anything to do with the logical functions of judgment? I take this to be the most f<strong>und</strong>amental<br />

question raised by Kant’s analysis. Only by establishing such a connection can Kant demonstrate the<br />

connection between the categories and human sensibility that is needed for the explanation of the possibility of<br />

synthetic a priori judgments. The issue is thus central to the whole program of the Critique. Unfortunately, Kant<br />

seems to beg rather than to answer this question. Instead of providing an argument, he simply claims dogmatically<br />

that the imaginative synthesis is an expression of the sponteniety [sic] of thought, that it determines inner<br />

sense a priori in respect of its form, and that this determination is in accord with the unity of apperception.“<br />

(161)<br />

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