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alternativen<br />
finanzierung<br />
Chancengleichheit für alle! Damit in Deutschland jeder unabhängig von der finanziellen Situation<br />
eine Ausbildung machen kann, unterstützt der Staat junge Menschen – unter bestimmten Voraussetzungen.<br />
bafög (bundesausbildungsförderungsgesetz)<br />
Sowohl Schüler, Studenten als auch Teilnehmer eines Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) können BAföG beantragen. Dabei gilt: Anspruch<br />
haben Schüler, die eine Haupt, Real und Berufsschule, eine Berufsfachschule oder ein Gymnasium besuchen, mindestens in der zehnten<br />
Klasse sind und aus bestimmten Gründen nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können. Ebenso wie die Teilnehmer eines BVJ erhalten<br />
sie das BAföG als Zuschuss. Anders verhält es sich hingegen bei Studenten: Ihnen wird bei Anspruch nur die Hälfte des BAföG als<br />
Zuschuss geleistet, die andere Hälfte erhalten sie als zinsloses Darlehen, das sie nach Beendigung des Studiums zurückzahlen müssen.<br />
In allen Fällen gilt jedoch, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe BAföG gewährt wird, errechnet sich aus dem etwaigen eigenen<br />
Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern.<br />
neu seit 2008: Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro brutto werden beim BAföG nicht mehr angerechnet.<br />
weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung (Bibliothekstraße 3 in 28359 Bremen,<br />
Telefon 04 21 – 2 20 10) sowie im Internet unter www.bmbf.de und www.das-neue-bafoeg.de<br />
achtung<br />
beim kindergeld<br />
Grundsätzlich müssen sich Schulabgänger nicht<br />
mehr umgehend arbeitslos melden, damit das Kindergeld<br />
für sie weiter gezahlt wird. Zumindest in den<br />
Fällen, in denen sie innerhalb der folgenden vier<br />
Monate eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges<br />
Jahr beginnen. Ansonsten solltest Du Dich<br />
frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um zum<br />
einen leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden<br />
und zum anderen weil man Dir dort vielleicht einen<br />
Job vermitteln könnte, mit dem Du die wartezeit<br />
überbrücken kannst.<br />
my first job<br />
bab (berufsausbildungsbeihilfe)<br />
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Unterstützung für<br />
Unter18Jährige, die während ihrer dualen Berufsausbildung<br />
oder außerbetrieblichen Ausbildung nicht mehr<br />
bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsort<br />
zu weit entfernt ist (veranschlagt wird rund eine<br />
Stunde für jeden weg). Diese Voraussetzung für die<br />
Gewährung gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen der<br />
Antragsteller älter als 18 Jahre ist, verheiratet ist oder<br />
war und mit einem Kind zusammenlebt oder aus besonderen<br />
Gründen nicht mehr bei seinen Eltern leben kann.<br />
weitere Informationen und Formulare gibt es bei der<br />
Agentur für Arbeit. Computerprogramme rund um die<br />
BAB bietet darüber hinaus das Berufsinformationszentrum<br />
(BIZ, Doventorsteinweg 48 52in28195 Bremen)<br />
an.<br />
bildungskredit<br />
des bmbf<br />
Einen Bildungskredit des Bundesministeriums für<br />
Bildung und Forschung (BMBF) beantragen können<br />
Studenten und Schüler, die sich bereits in<br />
einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung<br />
befinden. Voraussetzung für Gewährung dieses<br />
zinsgünstigen Kredites, der unabhängig vom eigenen<br />
Vermögen und Einkommen oder dem der<br />
Eltern ist: die Volljährigkeit des Antragstellers.<br />
weitere Informationen gibt es im Internet unter<br />
www.bildungskredit.de sowie unter der Hotline<br />
0 18 88 – 358 44 92.