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34<br />

alternativen<br />

finanzierung<br />

Chancengleichheit für alle! Damit in Deutschland jeder unabhängig von der finanziellen Situation<br />

eine Ausbildung machen kann, unterstützt der Staat junge Menschen – unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

bafög (bundesausbildungsförderungsgesetz)<br />

Sowohl Schüler, Studenten als auch Teilnehmer eines Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) können BAföG beantragen. Dabei gilt: Anspruch<br />

haben Schüler, die eine Haupt­, Real­ und Berufsschule, eine Berufsfachschule oder ein Gymnasium besuchen, mindestens in der zehnten<br />

Klasse sind und aus bestimmten Gründen nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können. Ebenso wie die Teilnehmer eines BVJ erhalten<br />

sie das BAföG als Zuschuss. Anders verhält es sich hingegen bei Studenten: Ihnen wird bei Anspruch nur die Hälfte des BAföG als<br />

Zuschuss geleistet, die andere Hälfte erhalten sie als zinsloses Darlehen, das sie nach Beendigung des Studiums zurückzahlen müssen.<br />

In allen Fällen gilt jedoch, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe BAföG gewährt wird, errechnet sich aus dem etwaigen eigenen<br />

Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern.<br />

neu seit 2008: Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro brutto werden beim BAföG nicht mehr angerechnet.<br />

weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung (Bibliothekstraße 3 in 28359 Bremen,<br />

Telefon 04 21 – 2 20 10) sowie im Internet unter www.bmbf.de und www.das-neue-bafoeg.de<br />

achtung<br />

beim kindergeld<br />

Grundsätzlich müssen sich Schulabgänger nicht<br />

mehr umgehend arbeitslos melden, damit das Kindergeld<br />

für sie weiter gezahlt wird. Zumindest in den<br />

Fällen, in denen sie innerhalb der folgenden vier<br />

Monate eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges<br />

Jahr beginnen. Ansonsten solltest Du Dich<br />

frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um zum<br />

einen leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden<br />

und zum anderen weil man Dir dort vielleicht einen<br />

Job vermitteln könnte, mit dem Du die wartezeit<br />

überbrücken kannst.<br />

my first job<br />

bab (berufsausbildungsbeihilfe)<br />

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Unterstützung für<br />

Unter­18­Jährige, die während ihrer dualen Berufsausbildung<br />

oder außerbetrieblichen Ausbildung nicht mehr<br />

bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsort<br />

zu weit entfernt ist (veranschlagt wird rund eine<br />

Stunde für jeden weg). Diese Voraussetzung für die<br />

Gewährung gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen der<br />

Antragsteller älter als 18 Jahre ist, verheiratet ist oder<br />

war und mit einem Kind zusammenlebt oder aus besonderen<br />

Gründen nicht mehr bei seinen Eltern leben kann.<br />

weitere Informationen und Formulare gibt es bei der<br />

Agentur für Arbeit. Computerprogramme rund um die<br />

BAB bietet darüber hinaus das Berufsinformationszentrum<br />

(BIZ, Doventorsteinweg 48 ­52in28195 Bremen)<br />

an.<br />

bildungskredit<br />

des bmbf<br />

Einen Bildungskredit des Bundesministeriums für<br />

Bildung und Forschung (BMBF) beantragen können<br />

Studenten und Schüler, die sich bereits in<br />

einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung<br />

befinden. Voraussetzung für Gewährung dieses<br />

zinsgünstigen Kredites, der unabhängig vom eigenen<br />

Vermögen und Einkommen oder dem der<br />

Eltern ist: die Volljährigkeit des Antragstellers.<br />

weitere Informationen gibt es im Internet unter<br />

www.bildungskredit.de sowie unter der Hotline<br />

0 18 88 – 358 44 92.

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