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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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Übersicht 7: “Fette Wiesen?” – Ein Berufsjahr eines Geisteswissenschafts auf sozial-wissenschaftlichem<br />

Terrain (1998)<br />

Einkommen Tutorium (geringf. Anstellung)<br />

Werkvertrag 1<br />

Werkvertrag 2<br />

Werkvertrag 3<br />

Werkvertrag 4<br />

Vortragshonorare<br />

73<br />

7.700,-<br />

40.000,-<br />

40.000,-<br />

30.000,-<br />

110.000,-<br />

3.000,-<br />

Summe der Einkünfte 230.700,-<br />

Anrechenbare Betriebskosten<br />

inklusive Abschreibungen<br />

83.200,-<br />

Sozialversicherung GSVG<br />

(24,6 % + 1050,-)<br />

37.212,-<br />

Einkommenssteuer 7.100,-<br />

Nettoeinkommen 102.635,-<br />

Nettoeinkommen/Monat<br />

(14 x Jahr)<br />

7.331,-<br />

Nettoeinkommen bei Neubewertung<br />

der betrieblichen Ausgaben (50 %)<br />

144.235,-<br />

Nettoeinkommen/Monat bei<br />

Neubewertung betrieblicher<br />

Ausgaben (50 %)<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

10.302,50<br />

In beiden Fällen stehen dem erzielten Einkommen eine Vollzeittätigkeit als ForscherIn gegenüber.<br />

Zumindest folgende Punkte sollen kurz angesprochen werden:<br />

- Als einziges Positivium bei freiberuflicher Tätigkeit als ForscherIn kann gelten, daß bestimmte<br />

Güter, die zwar für die Erwerbstätigkeit notwendig sind, die aber auch angeschafft werden würden,<br />

wenn z. B. eine fixe universitäre Anstellung vorliegen würde, leichter als Betriebsausgaben geltend<br />

gemacht werden können <strong>und</strong> somit die betriebliche Ausstattung somit einen in jedem Fall<br />

bestehenden “privaten” Bedarf abzudenken hilft – <strong>und</strong> zwar eben unabhängig von der<br />

steuerrechtlichen Bewertung der “Privatnutzung”von Gütern. Doch selbst wenn davon ausgegangen<br />

wird, daß 50 Prozent der anerkannten Betriebsausgaben einen privaten Konsum unnotwendig<br />

macht (das klassische Beispiel: die Mietkosten für das ‘Arbeitszimmer’: dieses würde in jedem Fall<br />

als unbedingt notwendiger Wohnraumangesehen werden) <strong>und</strong> somit das real zur Verfügung<br />

stehende Einkommen um eben diese 50 Prozent der Betriebsausgaben höher zu veranschlagen ist,<br />

dürfte das Gesamteinkommen nicht nur in den hier vorgestellten Beispielen als – im Vergleich zu<br />

unbefristet an Universitäten beschäftigten ForscherInnen – sehr niedrig zu veranschlagen sein.<br />

- Mit der Neuregelung der Pflichtversicherung für WerkvertragsnehmerInnen kommt es zu massiven<br />

zusätzlichen Belastungen: das Modell, in dem über den Lehrauftrag die sozialrechtliche

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