Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen
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frauenspezifische/feministische Lehre festgelegt. Das UniStG legt außerdem “die Gleichwertigkeit der<br />
Frauen- <strong>und</strong> Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen” fest.<br />
Heute, noch einmal fast ein Jahrzehnt später, wird deutlich, daß feministische Lehre inzwischen bis in<br />
fast alle natur- <strong>und</strong> geisteswissenschaftlichen, künstlerischen <strong>und</strong> technischen Disziplinen Eingang<br />
gef<strong>und</strong>en hat, wenn auch zum Teil unter abenteuerlichen oder stark improvisierten ökonomischen<br />
Bedingungen. 75<br />
Der zweite Faktor besteht in der kaum durchgesetzten Verankerung der feministischen Lehre im<br />
Curriculum. Gibt es seit 1983 zwar die gr<strong>und</strong>sätzliche Möglichkeit für Studierende, sich feministische<br />
Lehrinhalte über eine als Zweitfach gewählte Fächerkombination interdisziplinär prüfungsrelevant<br />
zusammenzustellen, so scheiterte dieses Vorhaben bisher oft an der fehlenden Verankerung der<br />
Angebote in den Studienplänen <strong>und</strong> ihrer zum Teil damit verb<strong>und</strong>enen mangelnden Kontinuität.<br />
Diese mangelnde Kontinuität wirkt sich natürlich auch in einem nicht zu unterschätzenden Ausmaß auf<br />
die feministisch lehrenden Externen Lektorinnen aus. Bedeutet ein abgelehnter Lehrauftrag über ein<br />
oder mehrere Semester hinweg für alle Externen <strong>LektorInnen</strong> eine Infragestellung ihrer beruflichen<br />
Identität, so bedeutet ein abgelehnter feministischer Lehrauftrag für die betreffende Person zusätzlich<br />
– aufgr<strong>und</strong> der insgesamt umkämpften Stellung feministischer Lehre <strong>und</strong> Forschung an den<br />
Universitäten – eine Verunsicherung bezüglich des konsequenten Weiterverfolgens ihrer<br />
wissenschaftlichen Spezialisierung. Das Finden, Erforschen <strong>und</strong> offensive öffentliche Vertreten eines<br />
eigenen fachlichen Spezialgebiets ist jedoch die Gr<strong>und</strong>lage einer wissenschaftlichen Karriere auf der<br />
einen Seite <strong>und</strong> jeglicher Erneuerung <strong>und</strong> Weiterentwicklung wissenschaftlichen Wissens auf der<br />
anderen Seite. Daher wird mit Spannung zu verfolgen sein, welche Konsequenzen die Umsetzung in<br />
den Studienplänen des Paragraph 3, Absatz 7 des UniStG über die Gr<strong>und</strong>sätze für die Gestaltung der<br />
Studien, insbesondere bezüglich der “Gleichwertigkeit der Frauen- <strong>und</strong> Geschlechterforschung mit<br />
anderen Forschungsbereichen” 76 für Externe <strong>LektorInnen</strong> mit feministischem Schwerpunkt in Lehre<br />
<strong>und</strong> Forschung haben wird.<br />
Für viele Fakultäten ist eine Verankerung feministischer Lehre im Pflicht- <strong>und</strong> Wahlfachbereich in den<br />
neuen Studienplänen ein längst überfälliger Schritt zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen<br />
feministischen Lehre für die Studierenden (wie z.B. Ethnologie, Rechtswissenschaft). In anderen<br />
Studienrichtungen müssen bereits bestehende Verankerungen im Curriculum für die neuen<br />
75 Vgl. BIRKHAN, Ingvild; Mixa, Elisabeth; Rieser, Susanne; Strasser, Sabine (Hg.): Innovationen 1. Standpunkte<br />
feministischer Forschung <strong>und</strong> Lehre, Wien 1999; HEY, Barbara (Hg.): Innovationen 2. Standpunkte feministischer<br />
Forschung <strong>und</strong> Lehre, Wien 1999.<br />
76 RIESER, Susanne; Strasser, Sabine (Hg.): Innen – Außen –<strong>Zwischen</strong>drin. Perspektiven feministischer<br />
Forschung <strong>und</strong> Lehre 2000. Dokumentation der 5. Österreichischen Wissen-schafterinnentagung, Wien 19. – 21.<br />
November 1998, S. 5<br />
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