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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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“Das Höchstmaß jener Lehraufträge, für die eine Remuneration nach Maßgabe besonderer<br />

gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, beträgt für Lehrveranstaltungen aus einem<br />

wissenschaftlichen Fach sechs Wochenst<strong>und</strong>en im Semester, für Lehrveranstaltungen aus einem<br />

künstlerischen oder praktischen Fach acht Wochenst<strong>und</strong>en im Semester.”<br />

Die St<strong>und</strong>enobergrenze war also durchgesetzt <strong>und</strong> damit sichergestellt, daß es in dem ursprünglichen<br />

Sinn keine “ExistenzlektorInnen”mehr geben wird. Daß jedoch auch vier oder sechs St<strong>und</strong>en<br />

ausreichen um “ExistenzlektorIn” zu sein, zeigen die vorgelegten Forschungsergebnisse. Es war nicht<br />

möglich die Gesamtzahl der Planstellenzahl herauszufinden, die im Zuge der jeweiligen<br />

ExistenzlektorInnen insgesamt geschaffen wurden, aber zählt man die veröffentlichten Zahlen<br />

zusammen, dürften es zumindestens 900 sein.<br />

Deutlich wird aber, daß die VerliererInnen dieser Aktionen die weiterhin als Externe <strong>LektorInnen</strong> Tätige<br />

sind. Die Veränderungen im Dienstrecht, aber auch in UOG <strong>und</strong> KUOG, haben zu einer<br />

Neustrukturierung der Vergabe von Lehrauftragen <strong>und</strong> der Beauftragung mit Lehre geführt. Hier folgt<br />

ein Beispiel, welches vielleicht verdeutlicht, wie sehr die Reformen der letzten Jahre zu einer<br />

eklatanten Bevorzugung der intern Lehrenden <strong>und</strong> zu einer Benachteiligung der Externen geführt<br />

haben: Ein B<strong>und</strong>eslehrer, der an eine Universität tätig war, konnte vor den Dienstrechtsänderungen an<br />

einer anderen Universität mit einem Lehrauftrag beauftragt werden. Er galt an der zweiten Universität<br />

ebenso als “Externer” <strong>und</strong> erhielt für seinen remunerierten Lehrauftrag dasselbe wie Externe<br />

<strong>LektorInnen</strong>, die nicht B<strong>und</strong>eslehrer an einer anderen Universität waren. Derselbe B<strong>und</strong>eslehrer, der<br />

heute an einer anderen Universität lehrt, erhält diesen Lehrauftrag heute im Rahmen seines<br />

Dienstverhältnisses <strong>und</strong> in nicht seltenen Fällen als Mehrdienstleistung ausbezahlt – <strong>und</strong> diese ist –<br />

abhängig von Dienstalter –ungleich höher als die um 17 Prozent gesenkte <strong>und</strong> nicht einmal<br />

inflationsangepaßte Remuneration für Lehraufträge.<br />

Es waren aber nicht nur die St<strong>und</strong>enbegrenzung <strong>und</strong> drastische Kürzung der Remuneration, sondern<br />

auch organisationsrechtliche Maßnahmen, wie die Eliminierung der Externen aus dem Mittelbau der<br />

Universitäten <strong>und</strong> die Kontingentierung der Lehraufträge, die langfristig die Externen aus den<br />

Universitäten hinausdrängen sollten.<br />

“Sollte sich der ökonomische <strong>und</strong> bürokratische Anpassungsdruck, der auf den Studierenden lastet,<br />

weiter erhöhen, so drohen der kulturelle Sinnverlust, die psychopathologischen Erscheinungen <strong>und</strong><br />

die sozialen Desintegrationsphänomene noch weiter um sich zu greifen. Ob ein solches,<br />

zugegebenermaßen pessimistisches Szenario Wirklichkeit wird oder nicht, wird nicht zuletzt davon<br />

abhängen, ob diese Gefahr erkannt <strong>und</strong> entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt werden.” 37<br />

37 MELCHIOR 1993, S. 385<br />

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