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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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- Die Umrechnung wurde nicht in der Relation der Remuneration (1:0,75:0,5) vorgenommen, weil<br />

nicht die Remunerationsgewichtung, sondern die St<strong>und</strong>engrenze – die von der<br />

Remunerationsrelation abweicht – zu ermitteln war.<br />

- Der “Beobachtungszeitraum” betrug 7 Semester, wobei eine nicht durchlaufene<br />

Lehrauftragstätigkeit, etwa durch Mutterschaftskarenzurlaub, Berücksichtigung fand.<br />

- Remunerierte Lehraufträge an einer anderer Hochschule/Universität wurden nur dann in das<br />

künftige Dienstverhältnis einbezogen, wenn sich diese andere Hochschule oder Universität am<br />

selben Hochschulort befand.<br />

- Lehraufträge an einem anderem Hochschulort blieben für das Dienstverhältnis außer Betracht,<br />

fielen <strong>und</strong> fallen aber unter die St<strong>und</strong>enbegrenzung für Lehraufträge.<br />

- Anhand der Studienpläne mußten die entsprechenden Kollegialorgane überprüfen, ob an den vom<br />

betreffenden “Existenzlektor” bisher abgehaltenen Lehraufträgen <strong>und</strong> der Person<br />

des“Existenzlektors” weiterhin Bedarf bestanden hat.<br />

War in den Vorbereitungen immer wieder von r<strong>und</strong> 200 Planstellen die Rede, so konnte der damalige<br />

Wissenschaftsminister Dr. Erhard Busek stolz verkünden:<br />

“Busek: Problem der ‘Existenz-Lektoren’ gelöst<br />

Erfreuliches für die r<strong>und</strong> 670 sogenannten Existenz-Lektoren an Kunsthochschulen <strong>und</strong><br />

Universitäten: Mußten sich diese Hochschullehrer bisher ausschließlich mit Lehraufträgen für jeweils<br />

ein Semester erhalten, bekommen sie mit Wirkung 1. März 1995 Dienstposten als Assistenten. Das<br />

sieht eine Änderung des B<strong>und</strong>esgesetzes über die Abgeltung von Lehr- <strong>und</strong> Prüfungstätigkeiten an<br />

Hochschulen vor, die am Dienstag den Ministerrat passiert hat. ‘Damit ist eine seit langem<br />

dauernde, unangenehme Angelegenheit aus der Welt geschafft’, erklärte Wissenschaftsminister<br />

Erhard Busek am Dienstag beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.” 36<br />

Die meisten Planstellen, die in diesem Zusammenhang vergeben wurden, waren wieder Vertrags- oder<br />

B<strong>und</strong>eslehrerstellen. Betont wurde in diesem Zusammenhang, daß diese Maßnahme budgetneutral<br />

sei, das heißt, das es lediglich um eine Umschichtung der Kosten ging, nicht jedoch um eine<br />

Strukturmaßnahme. Gleichzeitig wurde durch die Gesetzesänderung auch eine gesetzliche<br />

Obergrenze für Lehraufträge von maximal sechs Wochenst<strong>und</strong>en, sowohl für Universitäten als auch<br />

für Kunsthochschulen (Universitäten der Künste), eingezogen.<br />

Bereits im UOG ’93 wurde die Höchstgrenze für Lehraufträge – aus organisationsrechtlicher<br />

Perspektive durchaus systemfremd – verankert. Unter Paragraph 30, Absatz 7 ist zu lesen:<br />

36 APA Wissenschaft <strong>und</strong> Bildung, 17.5.1994<br />

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