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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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“Die Haltung meines Hauses zur Lösung des Problems der ‘Existenzlektoren’ ist Ihnen bereits seit<br />

längerem bekannt <strong>und</strong> hat sich nicht geändert. Ich bekenne mich nach wie vor zu meiner Aussage,<br />

daß eine Lösung der Fragen der ‘Existenzlektoren’ dann möglich sein wird, wenn die Gewähr<br />

besteht, daß das Entstehen neuer Existenzlektoren ausgeschlossen ist.<br />

Ich darf noch drauf hinweisen, daß die von Ihnen dargestellte Kostenneutralität durch Umschichtung<br />

vom Sach- in den Personalaufwand nur für die unmittelbar davon betroffenen Lektorinnen <strong>und</strong><br />

Lektoren zutrifft. Wenn nämlich durch eine solch einfache Aktion die Lösung möglich wäre, hätte<br />

bereits nach der im Jahr 1983 durchgeführten Lektorenaktion das Entstehen neuer<br />

‘Existenzlektoren’weitgehend ausgeschlossen sein müssen.”<br />

Wesentlich für die Durchführung der letzten “Existenzlektorenaktion” waren also einerseits die<br />

sogenannte Budgetneutralität <strong>und</strong> andererseits die Garantie der Verhinderung neuer<br />

“Existenzlektoren”, also die Beschränkung der Höhe der Lehrauftragsst<strong>und</strong>en. In der Beantwortung<br />

einer parlamentarischen Anfrage der Grünen 34 war sich der damalige B<strong>und</strong>esminister für<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Verkehr Dr. Erhard Busek durchaus bewußt, daß eine derartige Bedingtheit<br />

eigentlich nicht möglich war: “Bei insgesamt steigendem Bedarf an Lehrveranstaltungen wird mit oder<br />

ohne Fortsetzung der ‘Lektorenaktion’ gerechtfertigter Zusatzbedarf an Planstellen bzw. Lehraufträgen<br />

anzuerkennen sein.” Dennoch wurden die Bedingungen letztendlich von allen akzeptiert, die<br />

Lektorenaktion als “sozial motiviert”etikettiert, damit sichergestellt wurde, daß es sich bei der<br />

Schaffung von zusätzlichen Planstellen nicht um eine generelle Kapazitätserhöhung handelte.<br />

Erst im Jänner 1994 richtete das B<strong>und</strong>esministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Verkehr ein Schreiben 35 mit<br />

dem Ersuchen um Erhebung der “Existenzlektoren” an alle Universitäten <strong>und</strong> Kunsthochschulen :<br />

“Das B<strong>und</strong>eskanzleramt <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen haben nunmehr die<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche politische Zustimmung zu einer neuerlichen <strong>und</strong> abschließenden ‘Lektorenaktion’<br />

erteilt. Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1994 sollen alle derzeit vorhandenen ‘Existenzlektoren’<br />

durch eine Überleitung in Dienstverhältnisse saniert werden. Gleichzeitig ist aber als<br />

korrespondierende Bedingung das Entstehen neuer‘Existenzlektoren’ durch die Einführung einer<br />

Obergrenze für die pro Lehrbeauftragtem erteilten Lehrauftragsst<strong>und</strong>en im B<strong>und</strong>esgesetz über die<br />

Abgeltung der Lehr- <strong>und</strong> Prüfungstätigkeit an den Hochschulen zu unterbinden.”<br />

Lehrbeauftragte, die in den Genuß der letzten Lektorenaktion kamen, wurden nach folgenden Kriterien<br />

ausgewählt:<br />

- Lehrbeauftragte, die an einem Standort folgende St<strong>und</strong>enuntergrenze überschritten haben: 6 Lit.a<br />

oder 8 Lit.b oder 10 lit.c. Bei einer Mischung zwischen den 3 Remunerationstypen war die<br />

Umrechnung der St<strong>und</strong>en nach folgendem Schlüssel vorzunehmen: 1 St<strong>und</strong>e lit. a = 0.75 St<strong>und</strong>en<br />

lit.b = 0,6 St<strong>und</strong>en lit. c<br />

34 Nr. 1806/J-Nr/9<br />

35 GZ 148/10-I/B/10A/94<br />

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