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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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1983 wurde die erste Lektorenaktion durchgeführt, in der für die <strong>LektorInnen</strong> r<strong>und</strong> 200<br />

Vertragslehrerplanstellen zur Verfügung gestellt wurden. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt war klar,<br />

das dies nur der Anfang sein kann. In einer Parlamentarischen Anfrage 33 des Abgeordneten zum<br />

Nationalrat Dr. Christian Brünner weist dieser auf die fortgesetzte Problematik neuerlich hin:<br />

“Bedauerlicherweise blieb diese Entschließung des Nationalrates bei der Budgeterstellung für das<br />

Jahr 1992 seitens des zuständigen B<strong>und</strong>eskanzleramtes erneut unbeachtet. Das B<strong>und</strong>eskanzleramt<br />

<strong>und</strong> das Finanzministerium lehnten die seit 1985 alljährlich vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung beantragte Fortsetzung der “Lektorenaktion” auch für den Stellenplan<br />

1992 ab. Die unterzeichneten Abgeordneten wollen mit der gegenständlichen Anfrage somit nicht<br />

nur die demokratiepolitisch problematische Mißachtung von Entschließungsanträgen des<br />

Nationalrates aufzeigen, sondern insbesondere auf die Tatsache hinweisen, daß die sozialrechtliche<br />

Stellung der Existenzlektoren nach wie vor völlig ungesichert ist.”<br />

Die Entschließung des Nationalrates konnte nur durch fortgesetzten Druck verschiedenster<br />

Interessensgruppen durchgesetzt werden. Zahlreiche Resolutionen der B<strong>und</strong>eskonferenz <strong>und</strong> des<br />

Lektorenverbandes wurden verabschiedet <strong>und</strong> den zuständigen politischen Entscheidungsträgern<br />

zugeleitet. Immer wieder kam es zu Verzögerungen, galt es doch von seiten des Finanzministeriums<br />

<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>eskanzleramtes eine endgültige Lösung zu finden, die nach Vergabe der Planstellen für<br />

Existenzlektoren keine neuen Existenlektoren entstehen ließ. In einem Schreiben des<br />

B<strong>und</strong>eskanzleramts vom April 1991 wird die Absicht deutlich:<br />

“Die seinerzeit durchgeführte <strong>und</strong> als einmalige Sanierungsmaßnahme geplante Lektorenaktion<br />

wurde ursprünglich mit der Aufnahme von 200 Vertragslehrern über den Stand begrenzt. Es hat sich<br />

in der Folge gezeigt, daß die von den Interessensvertretungen behauptete Kostenneutralität bei der<br />

Umschichtung von den Sach- in den Personalaufwand nicht eingetreten ist. Trotz Umschichtung der<br />

Budgetmittel aus dem Sachaufwand in den Personalaufwand ist keine Verringerung der Aufwände<br />

für remunerierte Lehraufträge erfolgt.<br />

Durch die Vergabe von Lehraufträgen, vor allem im Bereich der Kunsthochschulen, ist es de facto<br />

zu einer ständigen <strong>und</strong> unkontrollierten Ausweitung im Bereich der sogenannten “Existenzlektoren”<br />

gekommen. Sie werden verstehen, daß das B<strong>und</strong>eskanzleramt einer solchen Entwicklung<br />

entgegentreten muß.<br />

Aus dieser sicherlich für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation bieten sich nach Ansicht des<br />

B<strong>und</strong>eskanzleramtes nur dann Lösungsansätze an, wenn verbindliche <strong>und</strong> nachprüfbare<br />

Kontingentierungen der remunerierten Lehraufträge vorgelegt werden.”<br />

Auch Peter Kostelka, 1991 Staatssekretär im B<strong>und</strong>eskanzleramt, wies in einem Schreiben auf die<br />

notwendigen Vorbedingungen für die Lösung des Existenzlektorenproblems hin:<br />

33 II-4197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR, XVIII. Gesetzgebungsperiode, 18.<br />

Dezember 1991<br />

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