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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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das Anliegen einer Übernahme der sogenannten Existenzlektorinnen in ein Dienstverhältnis<br />

gegenüber dem Dienstgeber vertreten. Mit Rücksicht auf die Planstellen, die im Zuge der<br />

Lektorenaktionen vergeben wurden (dies waren hauptsächlich Vertragslehrer- oder<br />

B<strong>und</strong>eslehrerstellen) kann davon ausgegangen werden, daß es sich also um die Gruppe der “Lehrer<br />

im engeren Sinn” handelt, die im Verband ihre Stimme fanden. Die ExistenzlektorInnen waren vor<br />

allem Lehrbeauftragte im Bereich der Sprachausbildung sowie an den sechs österreichischen<br />

Kunsthochschulen (jetzt Universitäten der Künste).<br />

In einem Entschließungsantrag des Nationalrates vom 7. Juni 1990 32 ersuchte dieser die<br />

B<strong>und</strong>esregierung, den Stellenplan an den österreichischen Universitäten, Hochschulen <strong>und</strong> an der<br />

Akademie der Wissenschaften zu erweitern, vor allem hinsichtlich des Problems der<br />

“Existenzlektoren”. Dieser Entschließungsantrag wurde anläßlich der Beschlußfassung der Novellen<br />

zum UOG, AOG <strong>und</strong> KHOG gefaßt:<br />

“Die Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen künstlerischer Richtung weisen nach wie vor einen hohen<br />

personellen Nachhol- <strong>und</strong> Zusatzbedarf auf, weil den in den letzten Jahrzehnten besonders stark<br />

gestiegenen Studentenzahlen, den Studienreformen mit der Einführung neuer Studienrichtungen<br />

<strong>und</strong> -zweige, der Einführung neuer Unterrichtsformen <strong>und</strong> den Konsequenzen aus<br />

hochschuldidaktischen Erkenntnissen sowie der Notwendigkeit der Spezialisierung, Intensivierung<br />

<strong>und</strong> Internationalisierung der Forschung keine adäquate Steigerung der Zahl der Planstellen<br />

gegenüberstand.<br />

Die Mehrerfordernisse in der Lehre mußten zu einem wesentlichen Teil durch remunerierte<br />

Lehraufträge abgedeckt werden; eine relativ große Zahl von Lehrbeauftragten insbesondere an den<br />

Kunsthochschulen übt eine so umfangreiche <strong>und</strong> ‘hauptberufliche’Lehrtätigkeit aus, die dem<br />

Verwendungsbild eines Universitätslehrers im Dienstverhältnis entspricht (sog. ‘Existenzlektoren’).<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung wird daher ersucht, die zur Beseitigung des Personalnotstandes der<br />

Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen erforderlichen Maßnahmen auf dem Sektor des Stellenplanes zu<br />

setzen <strong>und</strong> entsprechende Anträge an den Nationalrat zu stellen. Hierbei soll besonders auch eine<br />

Lösung des Problems ‘Existenzlektoren’ an den Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten gef<strong>und</strong>en werden.”<br />

Der “Verband der Lektoren” war in seinem Vorgehen immer auf die Unterstützung der gesetzlichen<br />

Vertretungen angewiesen, war er doch lediglich ein Verein, der keinerlei rechtliche Position gegenüber<br />

dem Dienstgeber hatte. Partner in der Durchsetzung von Ansprüchen, d.h. in der Forderung nach<br />

Übernahme in Dienstverhältnisse, war einerseits die “Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, B<strong>und</strong>essektion<br />

der Hochschullehrer” <strong>und</strong> andererseits die “B<strong>und</strong>eskonferenz des wissenschaftlichen <strong>und</strong><br />

künstlerischen Personals”. Aber auch andere Gremien, wie etwa die “Österreichische<br />

Rektorenkonferenz” <strong>und</strong> andere Mittelbau-vertretungen unterstützten das Anliegen, “Existenzlektoren”<br />

in Dienstverhältnisse überzuführen.<br />

32 E156-NR/XVII.GP<br />

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