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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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nach Bezahlung von Vorbereitungszeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten <strong>und</strong> notwendigen Sachmitteln<br />

wie Bücher, Zeitschriften etc. Eine weitere zentrale Forderung in den 50er Jahren war die Schaffung<br />

von hauptamtlichen Lektorenstellen analog zu jenen in der damaligen BRD. Zunehmend bestand die<br />

Aufgabe des Lektorenverbandes jedoch darin, für die Verbesserung der Bedingungen der<br />

“Existenzlektoren” zu arbeiten. Keineswegs war hier jedoch tatsächlich ein neuer Typus von<br />

Lehrenden, also im Sinne einer hauptamtlichen Lektorenstelle, geschaffen worden, sondern die<br />

Lektorenaktionen wurden immer als “Sanierungsmaßnahmen”, als Behebung von Defiziten<br />

verstanden.<br />

Die erste rechtliche Erwähnung der <strong>LektorInnen</strong> in der Zweiten Republik ist im Hochschultaxengesetz<br />

vom 25. Juni 1953 zu finden:<br />

“¤ 23. Remuneration für Lehraufträge<br />

(1) Für Lehrveranstaltungen, die auf Gr<strong>und</strong> eines besonderen Lehrauftrages abgehalten werden,<br />

besteht Anspruch auf eine Remuneration nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />

(2) Die Remuneration beträgt:<br />

a) für die den ordentlichen <strong>und</strong> außerordentlichen Professoren außerhalb ihrer Lehrverpflichtung<br />

erteilten besonderen Lehraufträge, für die Lehraufträge der Honorar- <strong>und</strong> Privatdozenten <strong>und</strong> der<br />

anderen fallweise mit derErteilung wissenschaftlichen Unterrichts beauftragten Lehrkräfte, ferner für<br />

die vorübergehende Vertretung eines Professors in der ihm obliegenden Lehrverpflichtung<br />

(Supplierung) für jede Wochenst<strong>und</strong>e einer Vorlesung oder eines wissenschaftlichen Seminars im<br />

Semester.....................................................................................................................ÖS 250,-<br />

b) für jede wöchentliche Übungsst<strong>und</strong>e (Laboratoriums- <strong>und</strong> Institutsübungen, Zeichen-,<br />

Konstruktions- <strong>und</strong> ähnliche Übungen) im Semester.............................................ÖS 125,-<br />

c) für die den Lehrern im engeren Sinn (Lektoren) erteilten Lehraufträge für jede wöchentliche<br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>e im Semester...........................................................ÖS 160,-<br />

d) für die von den Lektoren abgehaltenen Proseminarübungen an den wissenschaftlichen<br />

Seminaren der philosophischen Fakultäten für jede wöchentliche Übungsst<strong>und</strong>e im<br />

Semester..................................................................................................................ÖS 190,-.”<br />

Im Hochschultaxengesetz wurde auch die Vergabe der Lehraufträge durch das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Unterricht geregelt.<br />

Die Bedeutung des “Verbandes der Lektoren” kann insgesamt in diesem Zusammenhang nicht<br />

beurteilt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß sie angesichts einer<br />

sozialpartnerschaftlichen Struktur hinsichtlich gesetzlicher Interessenvertretungen, zumindest vor<br />

Beginn der sogenannten Lektorenaktion, eher niedrig war.<br />

Bereits in der Formulierung des Hochschultaxengesetzes 1953 wird die bis heute andauernde<br />

Heterogenität der <strong>LektorInnen</strong> deutlich. Da sind einerseits die Lehrkräfte, die “fallweise mit der<br />

Erteilung wissenschaftlichen Unterrichts”beauftragt wurden <strong>und</strong> andererseits “die Lehrer im engeren<br />

Sinn (Lektoren)”. Diese Heterogenität findet heute nicht zuletzt durch die Differenzierung der<br />

Lehraufträge in verschiedene Kategorien ihren Ausdruck. Der “Verband der Lektoren” hatte vor allem<br />

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