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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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Forschung <strong>und</strong> Lehre implizit bis heute bestehen, nicht-universitäre bzw. nicht-professorale Forschung<br />

<strong>und</strong> Lehre immer in einer Defensivstellung gegenüber der besonderen <strong>und</strong> unhinterfragt Legitimität<br />

genießenden Form. Auch bei der Unterscheidung zwischen Professoren/Mittelbau/Externe Lehrende<br />

wirkt die historische Privilegierung der Professoren als allein zur “öffentlichen Wirkung” berechtigt stets<br />

mit.<br />

Ad 2: Während in vormodernen bzw. frühmodernen Universitäten die Hierarchisierung innerhalb der<br />

Unviersitäten vor allem über die bestehende Hierarchie der Fakultäten <strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Bezahlung ihrer Mitglieder erfolgte, kommt es mit der Etablierung der Habilitation als Voraussetzung<br />

für das Professorenamt (in Österreich 1849 eingeführt) erst zu der Dreiteilung im heutigen Sinn in<br />

“wissenschaftliche Hilfskräfte”, habilitierte, aber nicht berufene “Privatdozenten”, die einen Pool an zu<br />

berufenden “Nachwuchskräften” bilden <strong>und</strong> entweder nicht bezahlt oder über spezifische<br />

Sonderformen bezahlt werden, <strong>und</strong> den eigentlichen “Universitätsprofessoren” herausbilden. Aus einer<br />

Unterscheidung in “Amtsinhaber” <strong>und</strong> “Nichtamtsinhaber”, der keinerlei Unterstellung hinsichtlich der<br />

wissenschaftlichen Qualifikation entspricht, wird eine Reihung hinsichtlich mutmaßlicher Qualifikation,<br />

sofern diese jeweils das vorgebliche Entscheidungskriterium über Aufnahme/Nichtaufnahme darstellen<br />

sollen: Die Habilitierten entscheiden über die Habilitation neuer Bewerber, die Professoren wählen –<br />

wenn auch unter dem Einfluß der Störvariable “Ministerium” – ihren neuen Kollegen aus der Gruppe<br />

der Habilitierten.<br />

ad 3: Bis ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert hinein dominiert das Bild der Forschung als “private Passion”, für die<br />

keine finanzielle Abgeltung erfolgt <strong>und</strong> für deren Kosten privat aufzukommen ist. Um die Kosten zu<br />

tragen bzw. Möglichkeiten des Austausches zu schaffen bilden sich eine hohe Anzahl teils sehr aktiver<br />

privater Vereine. Traditionelle Ausnahmen stellen staatliche Institutionen mit klar abgegrenzten<br />

Aufgabengebieten dar, insbesondere im Bereich der militärischen <strong>und</strong> medizinischen Forschung.<br />

Akademiegründungen können dabei eher den Charakter eines privaten Vereins – so z. B. die Royal<br />

Academy – oder einer staatlichen Institution mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben – so z. B. die<br />

AcadŽmie des sciences – erhalten. An Universitäten beschäftigte Professoren werden explizit für ihre<br />

Lehre bezahlt. Ab dem 19. Jahrh<strong>und</strong>ert – <strong>und</strong> insbesondere unter dem Einfluß der humboldtschen<br />

Rhetorik – wurde die Forschung als ein Komplementär betrachtet, für das Professoren angesichts<br />

einer niedrigen Lehrverpflichtung freigestellt erscheinen.<br />

Insgesamt dominiert damit zum Ende des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts die Trias Professor-Privatdozent-<br />

Privatgelehrter das Bild der Universität; der Professor wird für die Lehre bezahlt <strong>und</strong> forscht in der<br />

Freizeit, der Privatdozent wartet auf eine Position <strong>und</strong> überdauert, ähnlich den Juristen in der<br />

Referendarszeit, die Wartefrist auf Gr<strong>und</strong>lage eigener ökonomischer Mittel, der Privatgelehrte geht<br />

seiner Passion Wissenschaft als Selbstzweck nach, wobei sein Lebensunterhalt entweder durch<br />

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