Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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05.09.2013 Aufrufe

von Beschäftigungsstrukturen, sondern nur “hinsichtlich der Ziele, Theorien, Methoden, Techniken und Inhalte.” 25 Damit ist der Bezug zum außeruniversitären Sektor auch schon erledigt. Der ULV fordert eine einheitliche UniversitätlehrerInnenkategorie, die dienstrechtlich in drei Personalkategorien untergliedert sein soll. Lehrbeauftragte sind der Kategorie der UniversitätslehrerInnen zugerechnet. Die einzige inhaltliche Aussage zur externen Lehre bezieht sich auf das Wahlrecht: “Lehrbeauftragte sollen das Wahlrecht ab einem bestimmten Beschäftigungsausmaß erhalten.” Das Beschäftigungsausmaß kann aber – wie sowohl UOG als auch Abgeltungsgesetz vorschreiben – sechs Semesterstunden in a) nicht überschreiten. Hier wird auch nicht auf die Unterschiede in UOG ’93 und KUOG bezüglich des Wahlrechts der Lehrbeauftragten Bezug genommen, sieht doch das KUOG die Regelung des Wahlrechts für Lehrbeauftragte in den Satzungen vor. Die Universität für angewandte Kunst hat in ihren bereits genehmigten Satzungen etwa das uneingeschränkte passive und aktive Wahlrecht für Lehrbeauftragte verankert. 1.1.2.6. Habilitation Im Schwerpunkt “Politikrelevante Hochschulforschung: Frauen in Wissenschaft und Forschung.”wird die Frage nach der Habilitation in den jeweiligen Forschungsprojekten dort behandelt, wo sie für die Forschungsfragen relevant sind. Im “Grünbuch –Forschungsstrategien Plus” wird die Abschaffung der Habilitation nur unter der Überschrift: “4. Den Frauenanteil in der Forschung erhöhen” gefordert. Dort ist zu lesen: “Ein erster Teilschritt zur Abschaffung der Habilitation ist zu setzen, indem es zur Aufwertung der Doktoratsstudien sowie zur Schaffung von Vertretungsprofessuren kommt.” Dieser Vorschlag, offensichtlich seinem Gehalt nach aus dem Weißbuch übernommen, reduziert jedoch die Fragestellung auf ein frauenspezifisches Problem und sieht nicht die grundsätzliche und strukturell bedingte Fragestellung. Der Zusammenhang zwischen Aufwertung des Doktorates und der Schaffung von Vertretungsprofessuren ist hier nicht nachzuvollziehen. Eine der wissenschaftspolitisch mittelfristigen Forderungen im “Weißbuch” ist die Abschaffung der Habilitation, die parallel mit der Aufwertung des Doktoratsstudienganges und der Dissertation einhergehen soll. “Zu den wissenschaftspolitisch mittelfristigen Forderungen gehört die Forderung nach Abschaffung der Habilitation. Insbesondere in Disziplinen, in denen als Habilitation nur große Einzelwerke zugelassen werden, gerät dieses Erfordernis oft zu einer Hürde, die in keinem Verhältnis zu den aufgewendeten Energien und zu ihrem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn steht. Es wird damit die Konzeption bzw. das Menschenbild von isolierten EinzelwissenschafterInnen, die zu Kooperation im Team unfähig sind und in ihren KollegInnen nur KonkurrentInnen sehen, gefördert, ebenso wie die Abhängigkeit von jenen Personen, die über die Habilitierenden Mentorfunktionen 25 Ebd. S. 9 13

ausfüllen. Gleichzeitig bedeuten seriöse Habilitationsgutachten viel Arbeit und daher werden sie oft entweder nicht in der gebotenen Genauigkeit gemacht oder es wird die Übernahme eines Gutachtens abgelehnt. Zusätzlich gilt fachintern die Frage, wer sich habilitieren darf, sehr häufig schon bei Habilitationsbeginn als ausverhandelt. Die Folge davon ist, daß willkürlich habilitiert wird. Da durch die erforderliche Mehrheit von bereits Habilitierten in den Habilitationskommissionen der Frauenanteil strukturgemäß sehr gering ist, und da durch die Bedeutung des Verhandlungsmoments die “Old-Boys Networks” besonders stark zum Tragen kommen, wirkt dieser finale Initiationsakt in die Gruppe jener, die um wissenschaftliche Spitzenpositionen konkurrieren müssen, in besonders hohem Ausmaß frauenausschließend. Gleichzeitig mit der Abschaffung der Habilitation muß es allerdings zu einer Aufwertung der Dissertation mit einer Integration in einen echten Doktoratsstudiengang kommen.” 26 Das Weißbuch nimmt also zur Abschaffung der Habilitationen am explizitesten Stellung, benennt Gründe und macht Vorschläge zur Veränderung. Auch die Österreichische Rektorenkonferenz stellt in ihren “Leitlinien” durchaus die Habilitation zur Diskussion. Sie präferiert die Einführung des dreigliedrigen Studiums (Bachelor-/Masters- /Doktoratsstudium), das mittlerweile gesetzliche Realität ist. “Als logische und wünschenswerte Folge einer solchen Entwicklung wird das Doktoratsstudium als wissenschaftliche Qualifikation wesentlich aufgewertet. In diesem Falle sind Rolle und Stellenwert der Habilitation neu zu überdenken.” 27 In einer Aussendung der Österreichischen Rektorenkonferenz vom 15. Juni 1999 lehnt diese als Reaktion auf das Weißbuch jedoch die Abschaffung der Habilitation ab.“Die österreichischen Rektoren lehnen den Vorschlag von Wissenschaftsminister Caspar Einem, die Habilitationen abzuschaffen, ‘mit Entrüstung’ ab.” 28 Als Reaktion auf das Weißbuch lehnte auch die Bundeskonferenz der Professoren die Abschaffung der Habilitation ab. In den “Zukunftsperspektiven des Universitätslehrerverbandes” wird ähnlich wie bei der österreichischen Rektorenkonferenz auch auf die Einführung der Dreigliedrigkeit verwiesen. Unter dem Titel “UniversitätslehrerInnen” ist zu lesen: “Für die interne Qualifikation kann die (derzeit im deutschen Sprachraum übliche) Habilitation durch ein erweitertes Doktoratsstudium im Sinne der oben dargelegten Errichtung eines dreigliedrigen Studiensystems abgelöst werden. Zur Förderung von Innovation, Kooperation und Internationalisierung kann das Departement gewisse UniversitätslehrerInnenstellen – wie bisher – mit sofortiger Definitivstellung ausschreiben (Berufung).” 29 Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß es durchaus eine Bereitschaft gibt, die Habilitation zu überdenken, wiewohl die Reaktion der Rektorenkonferenz auf das Weißbuch zeigt, daß es hier durchaus auch eine reflexartige Ablehnung gibt, wenn die Abschaffung offensiv vertreten wird. 26 Weißbuch, S. 46 27 Leitlinien, S. 15 28 APA Wissenschaft und Bildung, 15. Juni 1999 29 LEGAT 1999, S. 22 14

ausfüllen. Gleichzeitig bedeuten seriöse Habilitationsgutachten viel Arbeit <strong>und</strong> daher werden sie oft<br />

entweder nicht in der gebotenen Genauigkeit gemacht oder es wird die Übernahme eines<br />

Gutachtens abgelehnt.<br />

Zusätzlich gilt fachintern die Frage, wer sich habilitieren darf, sehr häufig schon bei<br />

Habilitationsbeginn als ausverhandelt. Die Folge davon ist, daß willkürlich habilitiert wird. Da durch<br />

die erforderliche Mehrheit von bereits Habilitierten in den Habilitationskommissionen der<br />

Frauenanteil strukturgemäß sehr gering ist, <strong>und</strong> da durch die Bedeutung des Verhandlungsmoments<br />

die “Old-Boys Networks” besonders stark zum Tragen kommen, wirkt dieser finale Initiationsakt in<br />

die Gruppe jener, die um wissenschaftliche Spitzenpositionen konkurrieren müssen, in besonders<br />

hohem Ausmaß frauenausschließend. Gleichzeitig mit der Abschaffung der Habilitation muß es<br />

allerdings zu einer Aufwertung der Dissertation mit einer Integration in einen echten<br />

Doktoratsstudiengang kommen.” 26<br />

Das Weißbuch nimmt also zur Abschaffung der Habilitationen am explizitesten Stellung, benennt<br />

Gründe <strong>und</strong> macht Vorschläge zur Veränderung.<br />

Auch die Österreichische Rektorenkonferenz stellt in ihren “Leitlinien” durchaus die Habilitation zur<br />

Diskussion. Sie präferiert die Einführung des dreigliedrigen Studiums (Bachelor-/Masters-<br />

/Doktoratsstudium), das mittlerweile gesetzliche Realität ist. “Als logische <strong>und</strong> wünschenswerte Folge<br />

einer solchen Entwicklung wird das Doktoratsstudium als wissenschaftliche Qualifikation wesentlich<br />

aufgewertet. In diesem Falle sind Rolle <strong>und</strong> Stellenwert der Habilitation neu zu überdenken.” 27 In einer<br />

Aussendung der Österreichischen Rektorenkonferenz vom 15. Juni 1999 lehnt diese als Reaktion auf<br />

das Weißbuch jedoch die Abschaffung der Habilitation ab.“Die österreichischen Rektoren lehnen den<br />

Vorschlag von Wissenschaftsminister Caspar Einem, die Habilitationen abzuschaffen, ‘mit Entrüstung’<br />

ab.” 28 Als Reaktion auf das Weißbuch lehnte auch die B<strong>und</strong>eskonferenz der Professoren die<br />

Abschaffung der Habilitation ab.<br />

In den “Zukunftsperspektiven des Universitätslehrerverbandes” wird ähnlich wie bei der<br />

österreichischen Rektorenkonferenz auch auf die Einführung der Dreigliedrigkeit verwiesen. Unter dem<br />

Titel “UniversitätslehrerInnen” ist zu lesen:<br />

“Für die interne Qualifikation kann die (derzeit im deutschen Sprachraum übliche) Habilitation durch<br />

ein erweitertes Doktoratsstudium im Sinne der oben dargelegten Errichtung eines dreigliedrigen<br />

Studiensystems abgelöst werden. Zur Förderung von Innovation, Kooperation <strong>und</strong><br />

Internationalisierung kann das Departement gewisse UniversitätslehrerInnenstellen – wie bisher –<br />

mit sofortiger Definitivstellung ausschreiben (Berufung).” 29<br />

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß es durchaus eine Bereitschaft gibt, die Habilitation zu<br />

überdenken, wiewohl die Reaktion der Rektorenkonferenz auf das Weißbuch zeigt, daß es hier<br />

durchaus auch eine reflexartige Ablehnung gibt, wenn die Abschaffung offensiv vertreten wird.<br />

26 Weißbuch, S. 46<br />

27 Leitlinien, S. 15<br />

28 APA Wissenschaft <strong>und</strong> Bildung, 15. Juni 1999<br />

29 LEGAT 1999, S. 22<br />

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