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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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von Beschäftigungsstrukturen, sondern nur “hinsichtlich der Ziele, Theorien, Methoden, Techniken <strong>und</strong><br />

Inhalte.” 25 Damit ist der Bezug zum außeruniversitären Sektor auch schon erledigt.<br />

Der ULV fordert eine einheitliche UniversitätlehrerInnenkategorie, die dienstrechtlich in drei<br />

Personalkategorien untergliedert sein soll. Lehrbeauftragte sind der Kategorie der<br />

UniversitätslehrerInnen zugerechnet. Die einzige inhaltliche Aussage zur externen Lehre bezieht sich<br />

auf das Wahlrecht: “Lehrbeauftragte sollen das Wahlrecht ab einem bestimmten<br />

Beschäftigungsausmaß erhalten.” Das Beschäftigungsausmaß kann aber – wie sowohl UOG als auch<br />

Abgeltungsgesetz vorschreiben – sechs Semesterst<strong>und</strong>en in a) nicht überschreiten. Hier wird auch<br />

nicht auf die Unterschiede in UOG ’93 <strong>und</strong> KUOG bezüglich des Wahlrechts der Lehrbeauftragten<br />

Bezug genommen, sieht doch das KUOG die Regelung des Wahlrechts für Lehrbeauftragte in den<br />

Satzungen vor. Die Universität für angewandte Kunst hat in ihren bereits genehmigten Satzungen etwa<br />

das uneingeschränkte passive <strong>und</strong> aktive Wahlrecht für Lehrbeauftragte verankert.<br />

1.1.2.6. Habilitation<br />

Im Schwerpunkt “Politikrelevante Hochschulforschung: Frauen in Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung.”wird<br />

die Frage nach der Habilitation in den jeweiligen Forschungsprojekten dort behandelt, wo sie für die<br />

Forschungsfragen relevant sind.<br />

Im “Grünbuch –Forschungsstrategien Plus” wird die Abschaffung der Habilitation nur unter der<br />

Überschrift: “4. Den Frauenanteil in der Forschung erhöhen” gefordert. Dort ist zu lesen: “Ein erster<br />

Teilschritt zur Abschaffung der Habilitation ist zu setzen, indem es zur Aufwertung der<br />

Doktoratsstudien sowie zur Schaffung von Vertretungsprofessuren kommt.” Dieser Vorschlag,<br />

offensichtlich seinem Gehalt nach aus dem Weißbuch übernommen, reduziert jedoch die<br />

Fragestellung auf ein frauenspezifisches Problem <strong>und</strong> sieht nicht die gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>und</strong> strukturell<br />

bedingte Fragestellung. Der Zusammenhang zwischen Aufwertung des Doktorates <strong>und</strong> der Schaffung<br />

von Vertretungsprofessuren ist hier nicht nachzuvollziehen.<br />

Eine der wissenschaftspolitisch mittelfristigen Forderungen im “Weißbuch” ist die Abschaffung der<br />

Habilitation, die parallel mit der Aufwertung des Doktoratsstudienganges <strong>und</strong> der Dissertation<br />

einhergehen soll.<br />

“Zu den wissenschaftspolitisch mittelfristigen Forderungen gehört die Forderung nach Abschaffung<br />

der Habilitation. Insbesondere in Disziplinen, in denen als Habilitation nur große Einzelwerke<br />

zugelassen werden, gerät dieses Erfordernis oft zu einer Hürde, die in keinem Verhältnis zu den<br />

aufgewendeten Energien <strong>und</strong> zu ihrem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn steht. Es wird damit<br />

die Konzeption bzw. das Menschenbild von isolierten EinzelwissenschafterInnen, die zu<br />

Kooperation im Team unfähig sind <strong>und</strong> in ihren KollegInnen nur KonkurrentInnen sehen, gefördert,<br />

ebenso wie die Abhängigkeit von jenen Personen, die über die Habilitierenden Mentorfunktionen<br />

25 Ebd. S. 9<br />

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